„Ich könnte ein ganzes Buch über Auto-Ummeldung schreiben", sagt François de la Villethéart. Tausende EU-Ausländer sind schon daran verzweifelt, ihr mitgebrachtes Fahrzeug mit spanischen Kennzeichen zu versehen. Dem Sohn eines Franzosen und einer Deutschen sichert dieses komplizierte Unterfangen den Lebensunterhalt mit seiner Firma Mallorca Auto Service in Son Verí Nou (Gemeinde Llucmajor). Auch Marquerite Bauch kann ein Lied von den Tücken der spanischen Bürokratie singen. Sie übernimmt mit ihrer Firma in Llubí KFZ-Ummeldungen und andere Behördengänge. "Die Rechtslage bei der Autoummeldung ist tatsächlich zum Teil etwas unklar", sagt die Fachfrau. Im Einzelfall könne eine persönliche Beratung die Situation klären (Firmen siehe unten).

Zu Beginn sollte sich jeder die Frage stellen: Bin ich überhaupt Resident? Aus Sicht des Zolls gilt derjenige als Resident und muss sein Auto ummelden, der länger als drei Monate am Stück auf der Insel verbringt. Zwar müssen Besucher, die weniger als 183 Tage im Jahr auf Mallorca verbringen, ihr Auto im Allgemeinen nicht anmelden. "Aber der Zoll kann auch Menschen zu Residenten erklären, die hier eine Firma haben oder Kinder, die hier zur Schule gehen", erklärt Bauch. Die Beweislast liege dann jeweils beim Autofahrer.

Wer sich korrekt verhalten möchte und ein Residenten-Leben plant, muss laut Gesetz innerhalb von einem Monat sein Auto ummelden. Dafür sind verschiedene Behördengänge nötig.

Zunächst muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug über eine „technische EU-Übereinstimmungsbescheinigung" (COC) verfügt. Sollte das nicht der Fall sein, fährt man am besten einen Händler seines Autotyps an und lässt sich die sogenannte homologación von einem Ingenieur ausstellen (Kosten etwa 150 bis 200 Euro). Dann geht es zum Büro des Consell de Mallorca im ITV-Gebäude, wie der TÜV in Spanien heißt. Dort müssen die homologación sowie der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.

„Dann folgt der zweite Akt: Die ITV ist für viele Autos ein echtes Problem", warnt Villethéart. Inzwischen würden keinerlei Änderungen am Wagen mehr akzeptiert. Zum Beispiel muss die Bereifung original sein, das Auto darf nicht tiefergelegt sein und es dürfen keine Veränderungen am Fahrwerk oder am Auspuff vorgenommen worden sein.

Ist die revisión überstanden, kann man nach etwa einer Woche die sogenannte ficha técnica beim ITV abholen. Diese entspricht dem Fahrzeugbrief. Die deutschen Originale werden von den spanischen Behörden eingezogen.

Der nächste Schritt führt zum Finanzamt. Dort ist die Zulassungssteuer zu begleichen (impuesto especial de vehículos de transporte, auch impuesto de matriculación genannt). Sie richtet sich nach dem Zeitwert des Wagens und seinem CO2-Ausstoß. Bei der Berechnung hilft das Finanzamt (Hacienda), entweder in der jeweiligen Niederlassung oder telefonisch unter 901-33 55 33. Wer eine unabhängige Kalkulation bevorzugt, muss sich hier von einem gestor beraten lassen.

Ist der Wert einmal bestimmt, muss das Geld in der Bank eingezahlt werden. Dazu geht es am besten zu einer Filiale der großen Institute La Caixa, Sa Nostra oder Banca March. Die Einzahlung funktioniert ohne Formular. Der Bankangestellte benötigt die Steuernummer beziehungsweise NIE-Nummer des Ummelders. Er stellt dann eine Bescheinigung aus.

Die Zahlung muss nun dem Finanzamt mitgeteilt werden. Diese Mitteilung erfolgt über das sogenannte modelo 576 entweder über das Internet – wozu allerdings zuvor bei Hacienda ein certificado digital, also eine elektronische Unterschrift, beantragt worden sein muss – oder aber direkt im Finanzamt. Um dort in dieser Angelegenheit vorstellig zu werden, bedarf es allerdings eines Termins innerhalb von 48 Stunden nach Einzahlung. Das Finanzamt empfiehlt deswegen, zunächst unter der Telefonnummer 901-20 03 46 einen Termin zu vereinbaren und erst dann zur Bank zu gehen, um die 48-Stunden-Frist auch einzuhalten.

Wenn das Auto als Umzugsgut deklariert wird, entfällt die Zulassungssteuer. Dazu müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Das Auto muss sich mindestens sechs Monate im Besitz des Halters befinden, und dieser wiederum muss mindestens ein Jahr in Deutschland gemeldet sein. Dazu benötigt man eine Abmeldung aus Deutschland und eine deutsche Meldebescheinigung über mindestens ein Jahr. Liegen beide Dokumente vor, hat man maximal 30 Tage Zeit für die Ummeldung, es wird dann keine Zulassungssteuer fällig. Wer das Fahrzeug als Umzugsgut in Spanien angemeldet hat, darf es ein Jahr lang nicht verkaufen.

Auch muss die Kfz-Steuer im Rathaus der Gemeinde des Wohnsitzes (impuesto de vehículos de tracción mecánica IVTM) beglichen werden, was die vorherige Anmeldung in dieser Gemeinde voraussetzt. Sind alle Steuern bezahlt, steht der letzte Behördengang an. Es geht zur Verkehrsbehörde Tráfico wo Verkehrsabgaben (tasas de tráfico) bezahlt werden müssen und alle Bescheinigungen über die bisherigen Behördengänge vorgelegt werden müssen.

Ist alles in Ordnung, bekommt man den spanischen Fahrzeugschein (permiso de circulación) und kann damit spanische Kennzeichen anfertigen lassen. Direkt um die Ecke der Verkehrsbehörde gibt es in der Carrer Manuel Azaña 42 (Palmaplacas) ein Geschäft, das die Schilder herstellt.

Zu beachten ist, dass wer sein Auto als Umzugsgut deklariert, automatisch seinen Steuerwohnsitz nach Spanien verlegt. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass das Auto trotz der vielen Schritte noch nicht versichert ist. „Viele denken da nicht mehr daran, wenn sie erst mal spanische Nummernschilder am Auto haben", sagt Villethéart. Eine spanische Versicherung sei ratsam, weil bei einem Unfall die Schadensregulierung zwischen Deutschland und Spanien ein Albtraum sein kann.Da könne es schon mal Monate oder Jahre dauern, bis ein Geschädigter sein Geld bekomme.

Wichtig: Jeder sollte vor seinem Umzug überprüfen, ob er sein Auto überhaupt ummelden kann. Seit Juli 2010 sind Autos ohne EG-Typgenehmigung nicht mehr ummeldbar. Die meisten Autos, die vor etwa 1997 gebaut sind, haben diese Genehmigung nicht. „Fehlt die Genehmigung, muss eine Einzelabnahme stattfinden, die nur positiv verläuft, wenn das Auto die Euro4-Abgas-Norm erfüllt. Kein Auto, das so alt ist, erfüllt diese aber."

Die Ummeldung des Autos, so viel dürfte deutlich geworden sein, ist die Königsdisziplin der spanischen Behördengänge. Wer nur über geringe Spanischkenntnisse verfügt und Zeit, Nerven und unter Umständen auch Kosten sparen will, sollte eine gestoría in Betracht ziehen. Villethéart verlangt für eine Ummeldung eine Pauschale von 599 Euro, etwa 200 Euro davon behält er für seine Dienstleistung. In der Pauschale noch nicht enthalten sind die Kfz-Steuer, die es in der Gemeinde des Wohnsitzes zu entrichten gilt, und die Zulassungssteuer.

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