Am 19. Januar 2015 ist die Übergangsfrist zur Anwendung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie ausgelaufen. Das hat Konsequenzen für alle Mallorca-Residenten, deren deutsche Fahrerlaubnis älter als zwei Jahre ist und noch kein Ablaufdatum enthält. Diese Führerscheine müssen nun "erneuert" werden. Auf Spanisch ist von einer "renovación del permiso de conducción para ciudadanos comunitarios" die Rede.

Wie die missverständlichen Vorgaben umgesetzt werden, hat die nationale Verkehrsbehörde jetzt noch einmal gegenüber der MZ erläutert. Der deutsche Führerschein muss nun doch abgegeben werden. Man erhält dafür einen gleichwertigen spanischen EU-Führerschein. Alle Details finden Sie in einem Artikel in unserer Print-Ausgabe oder in unserem E-Paper.

Ergänzend haben wir hier noch Direktlinks zusammengestellt.

Formulare und Info-Blätter erhalten Sie direkt vor Ort bei Palmas Verkehrsbehörde, einige Vordrucke sowie auch Info-Blätter auf Deutsch finden Sie unter https://sede.dgt.gob.es/es/tramites-y-multas/permiso-de-conduccion/.

Einen Termin (cita previa) können Sie auf der Seite sede.dgt.gob.es/es/tramites-y-multas/cita-previa/jefaturas/ beantragen.

Eine Liste mit sämtlichen Zentren für den Gesundheitscheck (CRC, Centro de reconocimiento de conductores) können Sie unter http://www.dgt.es/es/seguridad-vial/centros-colaboradores/centros-de-reconocimiento-de-conductores/ herunterladen. Gleich mehrere Stellen finden sich aber auch in der Nähe der Verkehrsbehörde in Palma.

Adresse und Öffnungszeiten von Palmas Verkehrsbehörde:

Jefatura Provincial de Tráfico

C./ Manuel Azaña, 50

Tel.: 971-46 52 62

Mo-Fr 8.30-14.30 Uhr, im Winterhalbjahr Do auch 15.30-17.30 Uhr.