Ömer Isik ist einer der ersten Mallorca-Deutschen, die Lehrgeld in Sachen Führerschein-Verordnung zahlen müssen. Da er mit einem im Jahr 2000 ausgestellten Dokument unterwegs war, das noch kein Ablaufdatum enthält, bekam er ein Knöllchen in Höhe von 200 Euro. Und dass er kein Einzelfall ist, dafür reicht ein Blick in die sozialen Netzwerke.

„Die Beamten haben direkt nach dem Führerschein gefragt", sagt der 41-Jährige, der seit sechs Jahren auf Mallorca lebt. Angehalten hatte ihn die Guardia Civil am 20. Februar mit seinem Lieferwagen - spanisches Kennzeichen - auf der Autobahn nach Peguera auf der Höhe von Illetes. Die Beamten hätten nach seiner Fahrerlaubnis gefragt und nach einer kurzen Rücksprache den Bußgeldbescheid ausgestellt, so Isik. „Dem Polizisten war es sogar ein bisschen unangenehm."

Die Knöllchen drohen seit dem 19. Januar. Zu diesem Stichtag ist die von der EU festgelegte Übergangsfrist für die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/CE abgelaufen. Seitdem müssen alle von EU-Staaten ausgegebenen Führerscheine mit Ablaufdatum versehen sein. Anders als von Palmas Verkehrsbehörde noch im Dezember mitgeteilt, können Mallorca-Residenten ihre deutschen Führerscheine nicht behalten. Wer länger als zwei Jahre auf der Insel lebt und über keinen neuen, nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Führerschein mit Ablaufdatum verfügt, muss seine Fahrerlaubnis „erneuern": Der deutsche Führerschein wird abgegeben, ein spanischer ausgestellt.

Dass die Polizei angesichts der anhaltenden Verwirrung um das Regelwerk ein Auge zudrückt, bestätigt sich nicht. „Also heute gab es ein multa wegen meines Führerscheins", schreibt ein Resident am 11. Februar in der „Mallorca Börse" bei Facebook. Vier Tage später lautet der Eintrag einer Deutschen: „Hallo Leute, habe eine 200 Euro-Strafe mit Rabatt (100 Euro) bekommen." Es folgen jeweils zahlreiche Fragen und Schimpftiraden - der Führerschein-Ärger ist derzeit eines der meistdiskutierten Themen in den sozialen Netzwerken der Mallorca-Deutschen.

Er habe die Vorgaben zunächst auch nicht ernst genommen, räumt gegenüber der MZ ein Resident ein, den es bereits am 10. Februar erwischte, als er seinen Sohn zur Schule brachte. Bei einer Verkehrskontrolle in Son Verí bei Cala Blava seien die Polizisten auf seinen Führerschein aufmerksam geworden - im Scheckkartenformat, aber ohne Ablaufdatum. „Ich habe noch versucht, mich herauszureden", so der Deutsche - doch als Vater eines auf der Insel schulpflichtigen Kindes sei sofort klar gewesen, dass er Resident ist.

Die Ordnungswidrigkeit wird auf seinem Bußgeldbescheid im bürokratischen Spanisch so formuliert: „Fahren des benannten Fahrzeugs als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis ohne nach der Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Spanien dessen Gültigkeit erneuert zu haben. Wohnhaft in Spanien bereits vor dem 19-01-13." Die Geldbuße habe er inzwischen bezahlt, so der Deutsche - seine Beschwerde sei abgeschmettert worden. Zumindest konnte er wie auch Isik die Vergünstigung von 50 Prozent in Anspruch nehmen, die bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen gewährt wird.

Kontrollieren die Ordnungshüter auf Mallorca gezielt Führerscheine von EU-Ausländern auf ihr Ablaufdatum? Eine Anfrage der MZ bei der Guardia Civil blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Verwiesen wird auf die zuständige Zentrale in Madrid, die eine offizielle Antwort schuldig bleibe. Ähnlich fällt die Stellungnahme der Verkehrsbehörde aus. „Es gibt keine Kampagnen", fügt eine Mitarbeiterin jedoch hinzu, „uns ist viel wichtiger, dass alle Autofahrer die neuen Regeln kennen."

Dem Autoren auf Twitter folgen: twitter.com/FrankFeldmeier