Die bei Fujitsu in Auftrag gegebenen 8.500 Geldautomaten sind wahre Alleskönner: Sie verfügen über die neueste Generation sogenannter Contactless-Reader, die neben der Bankkarte auch das Handydisplay scannen, erleichtern Senioren sowie Menschen mit Behinderung die Bedienung und erkennen automatisch Banknoten - was das Nachfüllen der Automaten erleichtern soll. 500 Millionen Euro lässt sich die Caixa Bank die auf zehn Jahre angelegte Investition laut Pressemitteilung kosten.

Das Kreditinstitut, das die meisten Bankautomaten in Spanien betreibt, ist damit aber nicht nur Pionier in Sachen technischer Erneuerung, sondern auch bei der Einführung einer neuen Bank­gebühr: Wer kein eigenes Konto bei der Caixa hat, muss seit März dieses Jahres für das Abheben am Automaten eine Gebühr von 2 Euro zahlen. Man könne den neuen Service schließlich nicht einfach so herschenken, heißt es.

Die neue comisión hat innerhalb kürzester Zeit mehrere Nachahmer in der Branche gefunden. Ab Oktober erheben die neue Gebühr nun auch die Banken Santander und BBVA - womit rund 19.500 Geldautomaten kostenpflichtig werden, rund die Hälfte aller Geräte in ­Spanien. Weitere Kreditinstitute wie Sabadell überlegen derzeit, ob sie dem Beispiel folgen sollen. Der Entscheidung der Santander wird nach der anfangs abwartenden Haltung Signalwirkung zugeschrieben, und eine Art Gebührenrevolution nimmt in Spanien ihren Lauf.

Die neue Gebühren­politik droht nicht nur das ohnehin problematische Image der Branche bei den meisten Spaniern zu verschlechtern - Bankenrettung, Zwangsräumungen und Skandale beherrschten jahrelang die Nachrichten -, sondern lassen auch die Verbraucherschützer Sturm laufen. Denn für das Geldabheben durch Fremd­kunden gab es auch bisher schon eine Gebühr, die tasa de intercambio, die allerdings vom Herausgeber der Bankkarte erhoben wurde und mittels Zahlungen zwischen den Banken für Ausgleich sorgte. Wird da also zweimal kassiert?

„Das wäre ganz klar illegal", sagt Alfonso Rodríguez vom Verbraucherschutzverbund Facua auf Mallorca - für dieselbe Leistung könne nicht zweimal bezahlt werden. Ähnlich sieht das die spanische Zentralbank, die in einer Mitteilung die Banken dazu aufforderte, sich für eine der beiden Gebühren zu entscheiden. Und auch Brüssel hat um eine Erklärung dieses neuen Gebührenmodells gebeten. Mehr als 80.000 Bankkunden schlossen sich zwischenzeitlich einer Online-Petition der spanischen Verbrauchervereinigung Adicae an und nutzten die Gelegenheit, um in den Online-Kommentaren gegen die „Gebühren­abzocke" zu wettern.

Die Banken, die die neue Gebühr erheben, beteuern unterdessen, dass sie die bisherige tasa de intercambio nicht mehr einziehen. Man habe zu keinem Zeitpunkt beide Gebühren gleichzeitig erhoben, so eine Sprecherin der Caixa Bank gegenüber der MZ. Die neue Gebühr diene der Innovation und Kundenbindung. Die Sprecherin verweist zudem darauf, dass die Gebühr immer gleich sei, vor Abschluss der Auszahlung angezeigt werde und in anderen Ländern wie Deutschland oder den USA längst üblich sei.

Auch beim Mitbewerber Santander wird betont, dass die Erhebung der tasa de intercambio mit Einführung der neuen comisión in Höhe von voraussichtlich ebenfalls 2 Euro im Herbst Vergangenheit sein werde.

Seit der Liberalisierung durch die spanische Zentralbank 2011 können die Banken ihre Gebühren frei festlegen - vorausgesetzt, sie kassieren nicht zweimal für dieselbe Leistung. Auch die Politik sieht es offenbar nicht ungerne, wenn in Folge der Gebühren weniger Bargeld am Automaten abgehoben und somit nebenbei die Schattenwirtschaft beschränkt wird.

Ungünstig wird die Lage allerdings für die Online-Banken, die über kein eigenes Netz an Geldautomaten verfügen, so beispielsweise ING Direct - der spanische Ableger der niederländischen Bank, die in Deutschland als DiBa firmiert - oder die 2012 gegründete EVO Banco. Beide Institute sind für ihre in den Medien allgegenwärtige Werbung für gebührenfreie Konten und Dienstleistungen bekannt. Erst Anfang des Jahres hatte die ING zudem angekündigt, dass Kunden - neben den Kartenzahlungssystemen 4B und Euro6000 - in Zukunft ab einem Betrag von 60 Euro auch bei Servi-Red-Automaten, inklusive derjenigen der Caixa Bank - kostenlos Geld abheben könnten.

Dass die Initiative für die neue comisión durchaus mit der Konkurrenz der Online-Banken zu tun hat, wird in der Branche bestätigt, wenn auch nicht offiziell kommuniziert. Der Vorwurf: Die Online-Banken profitierten von den modernen Geldautomaten der Konkurrenz, die hohe Investitionen in Hard- und Software nötig machten, zahlten dafür aber tasas de intercambio, die in den vergangenen Jahren deutlich gesunken seien.

ING will dazu nicht Stellung nehmen. „Wir kommentieren prinzipiell nicht die Geschäftsstrategien anderer Banken", heißt es lapidar in der Pressestelle von ING. Auch wenn alle bislang angekündigten Gebühren in Kraft getreten seien, könnten die ING-Kunden weiterhin spanienweit an mehr als 20.000 Geldautomaten kostenlos Bargeld abheben.

Verbraucherschützer Rodríguez geht aber noch in anderer Hinsicht von einer willkommenen Gelegenheit für die Großbanken aus: Es gehe in erster Linie darum, dafür zu sorgen, dass die Gewinnmargen der Banken nicht litten - zumal die neue Gebühr deutlich höher sei als die bisherige tasa de intercambio, die laut spanischen Medienan­gaben zwischen 0,65 und 1,50 Euro beträgt. In Zeiten niedriger Zinsen wollten die Kreditinstitute eben mehr an Provisionen und Gebühren verdienen, so Rodríguez.

Laut der Wirtschaftszeitung „Cinco Días" tobt bereits ein „Gebührenkrieg". Das „Erdbeben im Finanzsektor" ändere die Spielregeln. Die traditionellen Banken stünden unter Kostendruck, Filialen werden geschlossen, Bankautomaten sollen mit neuen Funktionen die Personalkosten senken helfen.

Auch wenn sich das neue Modell weitgehend durchsetzen sollte, gibt es noch Fragezeichen. So erklärte etwa Bankia, beim bisherigen System bleiben zu wollen - womit beide Gebührentypen erst einmal nebeneinander bestehen und für jede Menge Verwirrung sorgen dürften. Eine weitere Frage wird sein, ob die Gebühr in Zukunft auch von ausländischen Urlaubern erhoben wird. Dieses Vorgehen wäre nach Einschätzung von Juristen legal - wurde aber zumindest in der diesjährigen Hauptsaison erst einmal zurückgestellt.