Die Fristen für die Einschreibungen für das Schuljahr 2016 / 2017 auf Mallorca stehen fest. Am Dienstag (12.4.) veröffentlichte die Schulbehörde die Daten und Bedingungen für den Vergabeprozess der Schulplätze im Amtsblatt der Balearen (BOIB). Diese gelten nur für die Schulen, die aus Steuergeldern finanziert oder mitfinanziert werden, also die öffentlichen (público) und halböffentlichen (concertado) Zentren. Die Privatschulen entscheiden eigenständig über Einschreibefristen, Wartelisten und Vergabekriterien.

Fristen für die öffentlichen und halböffentlichen Schulen

Zu unterscheiden ist zwischen der sogenannten "adscripción" bereits eingeschulter Kinder und der "admisión" von Kindern oder Jugendlichen, die neu eingeschult werden oder auf eine andere Schule wechseln wollen.

Die Frist für die Einschreibung via "adscripción" für Grundschule (Primaria) und weiterführende Schule (ESO) beginnt am 18. April. Die vorläufigen Listen werden am 10. Mai und die endgültigen ab dem 17. Mai ausgehängt. Für die Abiturjahrgänge (Bachillerato) gelten andere Fristen. Einschreibung ist bis zum 6. Juni, die vorläufigen Listen werden am 17. Juni veröffentlicht, die endgültigen am 4. Juli.

Für Neueinschulungen oder Schulwechsel gelten die Fristen der "admisión". Für Vorschulen (Infantil), Grundschulen (Primaria) und weiterführende Schulen (ESO) finden die Einschreibungen zwischen dem 9. bis zum 20. Mai statt. Sie können sowohl direkt in der gewünschten Schule (empfohlen) oder auch online eingereicht werden. Die provisorischen Listen werden am 6. Juni bekannt gegeben.

In jedem Fall wird empfohlen, sich genau über die Fristen und das Prozedere zu informieren, da es sich um ein streng geregeltes Vergabeverfahren handelt.

Die offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearen finden Sie unter diesem Link auf der Webseite der Landesregierung.