In dem neuen Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens­ Sonne" gibt der frühere Sozial­referent der deutschen Botschaft in Madrid, Rainer Fuchs, Tipps zu Themen wie Wohnsitz, Rente, Erbschaft, Gesundheit und Pflege. Der promovierte Jurist und Ministerialrat a.?D. war auch lange als Referatsleiter für „Inter­nationale und europäische Sozialversicherung" im Bundesministerium für Arbeit und Sozia­les tätig.

Karl S. aus München ist Rentner. Er wohnt seit vier Jahren mit seiner Frau in der Nähe von Palma in einer Eigentumswohnung. Obwohl sie nur noch gelegentlich in den heißen Sommermonaten in München bei den Kindern leben, haben sie sich in Deutschland nicht abgemeldet. Die Rentenversicherung zahlt die Rente auf ihr deutsches Konto in München. Gerne hätten sie das Geld auf ihr spanisches Konto in Palma überwiesen, weil von dort auch alle Kosten für Telefon, Strom usw. abgebucht werden. Freunde haben sie aber gewarnt, dass dann ihre Rente gekürzt würde und hohe Überweisungskosten entstünden.

Was sollen sie tun?

Die Antwort in allen solchen Fällen ist einfach: Teilen Sie Ihrer Rentenversicherung Ihren neuen Wohnort mit und bitten Sie darum, dass künftig die Rente auf Ihr spanisches Konto überwiesen wird! Denn:

  • Es gibt keine Rentenkürzung! Die Gerüchte um Rentenkürzungen kommen daher, dass bei Überweisungen in Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören und mit denen es kein Sozial­versicherungsabkommen gibt, in der Tat bis vor einiger Zeit noch 30 Prozent der Rente einbehalten wurden. Das entsprechende Gesetz wurde aber unlängst geändert, und in der EU hat es nie gegolten!
  • Es entstehen auch keine höheren Überweisungsgebühren als bei einer Überweisung auf Ihr deutsches Konto! Auch das ist den Regelungen der Europäischen Union zu verdanken.
  • Sie können sich von Ihrer Rentenversicherung auch einen Scheck an Ihre Anschrift in Spanien schicken lassen.
  • Sie können es natürlich auch beim deutschen Konto belassen.

Wichtiger Hinweis

Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Spanien, sondern noch in Deutschland haben, etwa weil Sie sich in Deutschland nicht ab- und in Spanien nicht angemeldet haben, können Sie sich Ihre Rente nach Spanien überweisen lassen!

Ohne eine Anmeldung in Spanien ist es möglich, aber in der Praxis manchmal nicht so leicht, in Spanien ein Konto zu eröffnen. Manche Banken verlangen die Anmeldung. Auf jeden Fall benötigen Sie eine Steueranmeldung (N.I.E.), die auch von Deutschland aus zu bekommen ist. Und bedenken Sie, dass unter Umständen (wenn es in Deutschland keinen Wohnsitz mehr gibt) eine Abmeldepflicht in Deutschland besteht.

Geben Sie der Rentenversicherung die BIC (die internationale Bankleitzahl) und die IBAN (die internationale Kontonummer) Ihrer spanischen Bankverbindung an; denn nur so kann eine Überweisung erfolgen. Es ist überraschend, wie wenige deutsche Residenten von dem Recht Gebrauch machen, sich ihre Rente nach Spanien

überweisen zu lassen. So werden nicht einmal 20.000 Renten an Deutsche nach Spanien überwiesen. Dabei hat die Überweisung auf ein spanisches Konto nicht das Geringste mit der offiziellen Anmeldung in Spanien zu tun!

Allerdings: Wenn Sie sich Ihre Rente auf ein Konto in Spanien überweisen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass die spanischen Finanzbehörden auf Sie aufmerksam werden und prüfen, ob Sie vielleicht der spanischen Rentenbesteuerung unterliegen (mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben). Denn die Deutsche Rentenversicherung informiert das deutsche Finanzamt über die Zahlung ins Ausland, welches wiederum die spanischen Behörden unterrichten kann.