In dem neuen Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens­ Sonne" gibt der frühere Sozial­referent der deutschen Botschaft in Madrid, Rainer Fuchs, Tipps zu Themen wie Wohnsitz, Rente, Erbschaft, Gesundheit und Pflege. Der promovierte Jurist und Ministerialrat a.?D. war auch lange als Referatsleiter für „Inter­nationale und europäische Sozialversicherung" im Bundesministerium für Arbeit und Sozia­les tätig.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sind Sie von der spanischen Rentensteuer nicht betroffen - aber vielleicht von der deutschen Rentensteuer.

Bis zum Jahr 2005 wurde die gesetzliche Rente in Deutschland nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert, also in den allermeisten Fällen gar nicht. Ab dem Jahr 2005 aber wird die deutsche gesetzliche Rente auch in Deutschland besteuert. Schuld daran ist ein Beamter, der es ungerecht fand, dass er seine Pension versteuern muss, während die Rente steuerfrei blieb. Das Bundesverfassungsgericht hat ihm recht gegeben, aber es hat ihm nichts genützt - jetzt müssen die Rentner auch Steuern zahlen. Wer im Jahr 2005 oder später zum ersten Mal eine deutsche gesetzliche Rente bezieht - ein sogenannter Neurentner -, wird mit seiner Rente steuerpflichtig. Der Aufbau der Steuerpflicht geschieht stufenweise; erst ab dem Jahr 2040 werden die neuen Renten voll wie Einkommen versteuert werden.

Das bedeutet: Für Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 erstmals ihre Rente beziehen, ändert sich auch in Zukunft nichts! Sie zahlen die neue deutsche Steuer nicht. Wer aber beispielsweise 2005 in Rente gegangen ist, dessen Rente wird zu 50 Prozent der vollen Besteuerung unterworfen.

Wer im Jahr 2016 in Rente geht, zahlt sogar auf 72 Prozent seiner Rente Steuern. Erst wer im Jahr 2040 in Rente geht, wird seine Rente voll versteuern müssen.

Für den weiteren Bezug der Rente bleibt es bei dem Anteil der steuerpflichtigen Rente, die bei Rentenbeginn festgestellt wurde. Der zu versteuernde Anteil steigt also nicht weiter an! Wer also beispielsweise im Jahr 2005 Rentner wurde, zahlt weiterhin bis an sein Lebensende auf 50 Prozent der Rente Steuern.

Viele Renten bleiben somit weiterhin steuerfrei. Dann müssen Sie auch keine Steuerklärung in Deutschland abgeben. Die genannten Beträge sind allerdings nur Durchschnittswerte, die das Bundesfinanzministerium ermittelt hat; der genaue Betrag kann nur im Einzelfall festgestellt werden. Für das Jahr 2015 müssen nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums immerhin etwa 70.000 Rentner erstmals eine Steuerklärung abgeben, weil sie eine höhere Rente beziehen.

Achtung: Die Betriebsrente und andere Einnahmen waren und sind in Deutschland ohnehin immer schon voll steuerpflichtig gewesen.

Wie erfährt das deutsche Finanzamt von meinen Alterseinkünften?

Hier gibt es keine Möglichkeit, sich zu drücken: Im sogenannten Rentenmitteilungsverfahren melden die gesetzlichen Rentenkassen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Anbieter von Riester-Verträgen dem deutschen Finanzamt, wem sie welche Leistungen zahlen.