In dem neuen Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens­ Sonne" gibt der frühere Sozial­referent der deutschen Botschaft in Ma­drid, Rainer Fuchs, Tipps zu Themen wie Wohnsitz, Rente, Erbschaft, Gesundheit und Pflege. Der promovierte Jurist und Ministerialrat a.?D. war auch lange als Referatsleiter für „Inter­nationale und europäische Sozialversicherung" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig.

Viele deutsche Residenten haben nicht nur in Deutschland, sondern auch für einige Zeit in Spanien gearbeitet. Wenn das eine versicherungspflichtige Beschäftigung war, dann ergibt sich daraus auch ein spanischer Rentenanspruch. Was ist zu beachten?

Dank der Europäischen Rechtsvorschriften (Verordnung 883/2004) darf Ihnen weder in Deutschland noch in Spanien ein Nachteil entstehen. Sie erhalten dann zwei Renten, eine aus Deutschland und eine aus Spanien. Die Renten werden jeweils nach den nationalen Vorschriften des jeweiligen Landes berechnet. Aber die notwendigen Versicherungszeiten werden aus beiden Staaten zusammengerechnet, so als wäre das gesamte Erwerbsleben nur dort verbracht worden. Damit man aber nicht doppelt begünstigt wird, werden die Rentenleistungen am Schluss nach dem Verhältnis der Zeiten aufgeteilt, die in dem jeweiligen Staat verbracht wurden.

Das klingt schwieriger, als es ist. In der Praxis müssen Sie aber keine Rentenberechnung machen, Sie sollten aber doch das Prinzip verstehen.

Gleich vorweg ein Hinweis: Bei Renten aus Deutschland und Spanien unbedingt die Beratungstage der Deutschen Rentenversicherung in Spanien nutzen! Dort können Sie sich von den wenigen Experten auf diesem Gebiet beraten lassen. In Palma finden die nächsten Beratungstage am 15. und 16. Juni 2017 statt (Anmeldung unter ++49-30 86 56 81 44 oder E-Mail internationale-beratung@drv-bund.de).

Fallbeispiel:

Frau Renate K. aus Dresden hat 18 Jahre in Deutschland als angestellte Altenpflegerin gearbeitet. 2006 ist sie mit ihrem Mann nach Mallorca ausgewandert. Dort war sie vier Jahre als selbstständige Altenpflegerin tätig und möchte sich jetzt mit 62 Jahren zur Ruhe setzen.

In Fällen wie dem von Frau K. gibt es einige typische spanische Besonderheiten:

  • In Spanien sind auch Selbstständige versicherungspflichtig! Frau K. hat daher in Spanien Rentenversicherungsbeiträge gezahlt (wenn sie sich ordnungsgemäß angemeldet und versichert hat).
  • In Spanien sind Beiträge für 15 Jahre Voraussetzung für eine Altersrente. Diese Voraussetzung erfüllt Frau K. nicht. Nach den europäischen Rechtsvorschriften müssen aber die deutschen 18 Jahre auf die vier Jahre angerechnet werden, sodass diese Voraussetzung doch als erfüllt gilt.
  • Die Regelaltersgrenze für Frauen liegt in Spanien bei 62 Jahren, in Deutschland stufenweise bei bis zu 67 Jahren. Frau K. kann daher die spanische Rente schon jetzt ungekürzt beanspruchen, die deutsche Rente aber nur mit erheblichen Abschlägen von 3,6 Prozent pro vorzeitigem Ruhestandsjahr. Sie kann aber auch den deutschen Rentenbeginn später eintreten lassen und dann die volle deutsche Rente beziehen.

Sehr wichtig für alle, deren Lebensmittelpunkt in Spanien liegt:

Wer mehr als ein Jahr in Spanien gearbeitet und Rentenansprüche aus Spanien erworben hat, fällt als Rentner automatisch in die ausschließliche Zuständigkeit der spanischen Krankenversicherung!

Das hat gravierende Folgen in der Kranken- und Pflegeversicherung:

  • Sie verlieren Ihre deutsche Krankenversicherungskarte und erhalten ausschließlich die spanische „Tarjeta Sanitaria".
  • Bei Besuchen in Deutschland erhalten Sie nur noch die für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts notwendigen Leistungen: also eher Notmaßnahmen!
  • Für eine planbare Operation oder Zahnbehandlung in Deutschland benötigen Sie die Zustimmung der spanischen Krankenversicherung INSS, die kaum erteilt wird.
  • Der Anspruch auf deutsches Pflegegeld entfällt! Stattdessen können Sie aber die spanischen Leistungen (so vorhanden) beanspruchen.

Es gibt aber auch einen bedeutenden Vorteil:

  • Wenn Sie in die Zuständigkeit der spanischen Kranken- und Pflegeversicherung fallen, brauchen Sie die deutschen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr zu zahlen - denn im spanischen System sind diese Versicherungen kostenlos!

Mein Rat:

„Doppelrentner" mit Rente aus Spanien und Deutschland sollten sich besonders gut überlegen, ob sie ihren deutschen Wohnort und Lebensmittelpunkt aufgeben und nach Spanien übersiedeln.

Nur solange der Wohnsitz und Lebensmittelpunkt Deutschland ist, bleiben Doppelrentnern alle nationalen Rechte erhalten!

Wie ist also zu verfahren?

Erst mit dem Rentenantrag in Spanien wird die deutsche Rentenversicherung in der Regel über die Doppelrente informiert und veranlasst, dass Sie Ihre deutsche Krankenversicherung verlieren und in das spanische System überführt werden.

Mein Tipp:

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben und nur eine kleine spanische Rente erwarten, können Sie es einfach unterlassen, einen Rentenantrag in Spanien zu stellen! Sie sollten dann die spanischen Zeiten in Ihrem deutschen Rentenantrag gar nicht erwähnen. Das ist legal und Sie werden somit kein Doppelrentner.

Um ganz sicherzugehen, können Sie auch auf Ihre spanische kleine Rente förmlich gegenüber der spanischen Rentenbehörde verzichten.

Aber Vorsicht: Es ist ein Rechenexempel, denn Sie verlieren ja den Vorteil, in Deutschland keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr zahlen zu müssen.