Deutsche, die einen permanenten Wohnsitz auf Mallorca haben, können bei der anstehenden Bundestagswahl am 24. September auch ihr Kreuzchen machen - Voraussetzung dafür ist allerdings eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde, bei der sie zuletzt in Deutschland mit ihrem Wohnsitz verzeichnet waren. Und da das Wählerverzeichnis vor jeder Wahl neu erstellt wird, muss auch jedes Mal ein neuer Antrag eingereicht werden.

Nach einer Empfehlung des Konsulats der Bundesrepublik Deutschland in Palma ist eine frühe Anmeldung empfehlenswert, da diese bis spätestens 21 Tage vor der Wahl bei den zuständigen Behörden in Deutschland eingegangen sein muss. Stichtag ist in diesem Jahr deswegen der 3. September 2017.

Der Antrag kann auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) he­runtergeladen und am Computer ausgefüllt werden. Wer lieber die Unterlagen in Papierform haben möchte, kann diese beim Bundeswahlleiter und den ­Kreiswahlleitern der Bundesrepublik Deutschland anfordern sowie auch bei allen Konsulaten und Botschaften. Die Anträge liegen zudem im Konsulat in Palma aus. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis werden die für die Briefwahl nötigen Unterlagen dann einen Monat vor der Wahl per Post zugestellt.

Sind die Unterlagen ausgefüllt, müssen sie per Post an die zuständigen Wahlämter in Deutschland geschickt werden und dort bis spätestens zum 24. September um 18 Uhr eingehen. Wahlunterlagen dagegen, die später ankommen, werden bei der Wahl nicht mehr berücksichtigt.

Um generell für die Wahl zugelassen zu werden, müssen ähnliche Voraussetzungen wie in Deutschland erfüllt werden. Zum einen dürfen nur die Mallorca-Residenten eine Stimme abgeben, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für die im Ausland lebenden Deutschen ist es darüber hinaus erforderlich, dass sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und ­dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Werden diese Kriterien nicht erfüllt, bedeutet das jedoch nicht einen unmittelbaren Ausschluss von der Wahl. Wenn lokal Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit beispielsweise an einer deutschen Schule arbeiten und dadurch direkt von den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland betroffen sind, berechtigt auch dies zur Wahl. Das Argument: Es besteht eine unmittelbare, persönliche Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen.

Fragen zur Teilnahme an den Bundestagswahlen beantwortet das Konsulat in Palma unter der Telefonnummer +34 971-70 77 37.