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Urteil: Banken müssen Gebühren der Hypothek tragen

Ausgenommen von der Auflage sind jedoch die anfallenden Steuern

Hypothek für den Wohnungskauf: Die Gebühren muss die Bank tragen.

Hypothek für den Wohnungskauf: Die Gebühren muss die Bank tragen. / Foto: DM

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Die Banken müssen beim Abschluss von Hypotheken die anfallenden Gebühren mit Ausnahme der Steuern selbst tragen. Das hat jetzt das balearische Oberlandesgericht entschieden, nachdem Bankkunden gegen die Banco Sabadell geklagt hatten. Im Fall eines Darlehens von 2014 muss das Kreditinstitut Notar- und Verwaltungskosten in Höhe von 1.400 Euro erstatten.

Das Urteil folgt der spanienweiten Rechtssprechung durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2015 und schafft nun Rechtssicherheit auf den Balearen. Voraus­gegangen war ein ähnliches Urteil des EU-Gerichtshofs. Auch die bei Kündigung einer Hypothek anfallenden Gebühren dürften nicht den Bankkunden in Rechnung gestellt werden, heißt es in dem Urteil des balearischen Oberlandesgerichts.

Infolge des Richterspruchs rechnen Anwälte und Verbraucherschützer nun mit einer Klagewelle gegen Banken auf den Balearen, sowohl für laufende also auch bereits abge­zahlte oder gekündigte Hypotheken. /ff

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