Nach dem Kistenschleppen ist die Arbeit längst nicht getan. Wer sicherstellen will, dass die Post nach einem Umzug auf Mallorca auch an die neue Adresse geliefert wird, hat eine Reihe von Telefonaten, Online-Formularen und Behördengängen zu absolvieren. Während bei Banken, Versicherungen oder anderen Firmen ein Anruf oder ein paar Klicks genügen, müssen Behörden zum Teil weiterhin persönlich aufgesucht werden. Hilfreich ist der Identifizierungscode Cl@ve, der bei Stellen der Zentralregierung den Online-Zugriff ermöglicht. Für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten kann zudem ein Nachsendeauftrag gestellt werden. Wichtig zu wissen: Für die Postzustellung auf Mallorca ist nicht der Name ausschlaggebend - er steht ohnehin an den wenigsten Briefkästen - sondern nur die Adresse.

Einfach: Banken, Versicherungen

Auch wenn inzwischen viele Rechnungen und Bescheide per E-Mail zugestellt werden, sollte gerade Banken und Versicherungen umgehend die neue Adresse mitgeteilt werden, damit etwa Kreditkarten oder die Erhöhung der Versicherungspolice nicht beim Nachmieter landen. Wer sich die Warteschleife der Hotline ersparen will, kann die neue Adresse meist auch online angeben. Dabei sollte das Handy griffbereit liegen - in der Regel wird ein Sicherheitscode per SMS geschickt, um die Änderung der Adresse zu bestätigen.

Komplizierter: Behörden

Der erste Behördengang sollte das Rathaus der neuen Gemeinde sein. Die Bescheinigung über das Empadronamiento ist zum Teil Voraussetzung für die Ummeldung bei anderen Behörden. Mitzubringen: Ausweisdokument und NIE-Nummer sowie ein Mietvertrag oder aber Kaufvertrag (Escritura) und Wohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) des Eigenheims. Einige Gemeinden auf Mallorca haben inzwischen Abkommen mit der Verkehrsbehörde und geben die Daten direkt an die Jefatura de Tráfico weiter. Dies sind Alcúdia, Algaida, Calvià, Capdepera, Consell, Esporles, Felanitx, Llucmajor, Manacor, Palma, Pollença, Porreres, Santa Eugènia, Sineu und Vilafranca. Ansonsten muss dort ein Termin (cita previa) vereinbart werden (Direktlink: bit.ly/cita-previa-trafico, Trámites de oficina, Área: Conductores/Vehículos). Mitzubringen sind Ausweisdokument, NIE und Führerschein. Geändert werden Halterangaben (domicilio del vehículo) und Zustelladresse für Bußgeldbescheide (domicilio de notificaciones).

Ebenfalls vor Ort erscheinen muss man nach einer Terminvereinbarung (sede.administracionespublicas.gob.es/icpplus) in der Ausländerbehörde. Vorzulegen sind das ausgefüllte Formular EX-18, das Empadronamiento, Ausweisdokument plus Kopie und die „Green Card" (certificado de registro de residente comunitario) mit der bisherigen Adresse.

Deutlich moderner geht es bei Finanzamt (Hacienda) und Sozialversicherung (Seguridad Social) zu - hier kann die Adresse auch online geändert werden, und zwar über das System CL@VE. Nötig ist dazu allerdings ein Aktivierungscode, den man sich dann doch am einfachsten vor Ort und nach Terminvereinbarung (www.agenciatributaria.gob.es, „cita previa") in der Behörden besorgt - fragen Sie nach dem código de activación para el sistema Cl@ve permanente. Wer sich erst einmal registriert hat, braucht in Zukunft nicht mehr vor Ort erscheinen, sondern kann sich mit E-Mail-Adresse und NIE auf der jeweiligen Website einloggen (www.clave.gob.es).

Wer bei der Post (Correos) einen Nachsendeantrag stellen will, fragt nach dem Reenvío Postal, der zum Tarif ab 29,70 Euro für ein, zwei oder sechs Monate abgeschlossen werden kann. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen: Bescheide der Steuerbehörde etwa dürfen nicht nachgesendet werden.