Auch wenn es noch gut fünf Monate bis zu den Regionalwahlen auf den Balearen sind - wer Mallorca-Resident ist und als EU-Ausländer am 26. Mai 2019 den Bürgermeister in seiner Gemeinde sowie auch das europäische Parlament mitwählen will, muss sich jetzt um den Eintrag ins kommunale Wahlregister kümmern: Stichtag ist der 30. Januar 2019.

Damit alle EU-Ausländer um ihre Rechte wissen, hat das spanische Büro für das Wahlregister (Oficina del Censo Electoral) nach eigenen Angaben in den vergangenen Wochen Info-Briefe verschickt. Die Benachrichtigung erhalten aber nur die EU-Ausländer auf den Balearen, die ordnungsgemäß bei ihrer Gemeinde gemeldet sind (Empadronamiento), bislang noch nie auf den Inseln ihre Stimme abgegeben haben und die bei den Wahlen vor vier Jahren noch nicht hier gemeldet waren. So ergibt sich eine Zahl von spanienweit rund 575.000 Info-Schreiben, auf den Balearen seien insgesamt knapp 36.000 Info-Briefe rausgegangen.

Dem Schreiben liegt nach Angaben des spanischen Statistik-Amts (INE) ein Formular bei, das ausgefüllt, unterschrieben und abgeschickt werden muss. Unter Angabe der NIE-Kennung und einem dem Anschreiben beiligenden „Code zur telematischen Abwicklung" (clave de tramitación telemática) sei dieser Schritt auch online möglich (sede.ine.gob.es), heißt es beim Statistikamt. Einfacher dürfte es sein, das Rathaus seiner Gemeinde persönlich aufzusuchen und mit dem Satz „Quisiera inscribirme en el censo electoral" die Eintragung ins Wahlregister zu beantragen. Die Gegenfrage des Angestellten lautet womöglich „¿Para las elecciones municipales?" (Für die Kommunalwahlen?). Und zur Bestätigung ließe sich antworten: „Para las elecciones municipales y europeas" (Für die Kommunal- und Europawahlen). Bei den Wahlen zum Inselrat und zum Balearen-Parlament dagegen bleiben die EU-Ausländer ohnehin außen vor.

Zwar versichert das spanische Statistik-Institut in einer Pressemitteilung, dass sich EU-Ausländer, die bereits an den Wahlen teilgenommen haben, nicht erneut registrieren müssen. Wer aber seitdem in eine andere Gemeinde gezogen ist, sollte sich vergewissern, ob sein Name auch im censo electoral der neuen Gemeinde aufgeführt ist, um dann beim Aufsuchen des Wahllokals im Mai keine böse Überraschung zu erleben.

Und falls Ihr britischer Nachbar fragt, ob er trotz Brexit weiterhin wählen darf: Die Übergangsregelung sieht vor, dass die ciudadanos de Reino Unido residentes en España vorerst für den Urnengang im Mai 2019 im Wahlregister verbleiben. Für Fragen rund ums Wahlregister ist im Übrigen die spanischsprachige Telefon-Hotline 901-10 19 00 geschaltet.

Wer jetzt noch nicht weiß, ob er am 26. Mai überhaupt auf Mallorca sein wird, um das Wahllokal aufzusuchen, kann bis rund zwei Wochen vor dem Urnengang die Briefwahl beantragen. Die Antragsformulare gibt es ab dem Frühjahr traditionell in den Filialen der Post (Correos), die Wahlunterlagen werden anschließend mit der Post verschickt.