Während in den meisten Gemeinden auf Mallorca die örtlichen Gebühren, etwa für Müll oder Abwasser, erst ab Oktober zu bezahlen sind, ist für die Einwohner von Palma bereits im Frühling Zahltag. Zwischen dem 15. März und dem 15. Mai läuft die sogenannte freiwillige Frist, um die Kfz-Steuer und die Müllgebühren zu bezahlen. Danach gibt es noch 14 Tage obendrauf, in der die Zahlung zuzüglich eines fünfprozentigen Aufschlags möglich ist. Wer bis Ende Mai immer noch nicht bezahlt hat, bekommt nach einiger Zeit das Geld samt Säumniszuschlag vom Konto abgebucht.

Die Gefahr, die Zahlungen zu verschwitzen, ist seit dem vergangenen Jahr ein bisschen größer geworden. Bis einschließlich 2017 stellte das Finanzamt nämlich Briefe mit der Zahlungsaufforderung samt dem fälligen Betrag zu. Dieses System wurde vergangenes Jahr eingestellt. Um den zu entrichtenden Betrag zu erfahren, hat jeder auf Mallorca gemeldete Einwohner seit dem vergangenen Jahr einen persönlichen Zugang auf der Website des Finanzamts, www.atib.es. Geht man auf die Seite, ploppt automatisch der sogenannte „Cartero virtual" auf, eine Art persönliches Postfach, in dem die zu zahlenden Steuern und Abgaben aufgeführt werden. Die Seite erscheint zunächst auf català, oben rechts kann auch castellano ausgewählt werden.

Um den Zugang zum „Cartero vir­tual" zu ermöglichen, verschickte das Finanzamt 2017 Briefe mit einem 18-stelligen Zugangscode. Dieser konnte nach dem ersten Einloggen verändert werden. Zum Einloggen braucht man nun seine NIE-Nummer sowie den persönlichen Code. Wer seinen Code vergessen oder verlegt hat, der kann unter dem blauen Button „Recuperar la meva contrasenya" oder auf Spanisch „Recuperar mi contraseña" bei Eingabe seiner NIE-Nummer und seiner Mail-Adresse den Code erneut anfordern. Wer noch keinen Zugangscode hat, klickt auf den kleinen hellblauen Button „No tinc codi" oder „No tengo código". Dort kann nach Eingabe der persönlichen Daten ein Code bestellt werden. Angehängt werden muss eine Kopie des Personalausweises, die man hochladen kann.

Ist man schließlich drin im persönlichen Postfach, klickt man unter dem Bild für die zu bezahlende Steuer auf „Añadir para pagar", dann rechts oben auf „pagar", woraufhin der Betrag noch einmal angezeigt wird. Klickt man dann erneut auf „pagar", kann man zwischen der Zahlung per Einzug (nur manche Banken) oder Zahlung per Kreditkarte wählen. Geht man dann erneut auf „pagar", können die Kreditkarten eingegeben werden. Nach einem Klick auf „continuar" wird der Zahlvorgang abgeschlossen.

Wem das zu kompliziert ist, der kann zu seiner Bank gehen und einen Dauerauftrag beantragen. Wer sich online sicher genug fühlt und Sprachkenntnisse hat, der kann den Dauerauftrag aber auch direkt im „Cartero virtual" einrichten. Diejenigen, die sich bereits im vergangenen Jahr für eine Einzugsermächtigung entschieden hatten, bekommen laut Finanzamt den Betrag ab dem 30. April vom Konto abgebucht.

Wann in der jeweiligen Gemeinde die Steuern und Gebühren zu bezahlen sind, erfährt man ebenfalls auf der Seite www.atib.es unter dem Reiter „Tributs locals". Dort findet sich unter dem Unterpunkt „Informació tributària local" an zweiter Stelle der sogenannte „Calendari fiscal local", ein Kalender mit allen Fristen für jede Gemeinde auf den Balearen.