Ob falsches Parken, zu schnelles Fahren oder Handy am Steuer - wer erwischt wird, muss auf Mallorca meist tief in den Geldbeutel greifen und verliert bei groben Verstößen noch dazu Punkte.

Leichte, schwere und sehr schwere Verstöße

Da der Bußgeldkatalog der spanischen Verkehrsbehörde DGT zu den teuersten Europas zählt, sollten sich Autofahrer zweimal überlegen, ob sie etwa falsch parken. Polizei und Ordnungsamt sind hier sehr präsent. Generell gilt, bei der Parkplatz-Suche die verschiedenfarbigen Markierungen der Plätze zu beachten: Gelb bedeutet Parkverbot, Blau steht für gebührenpflichtige Zone (ORA). Nur innerhalb der weißen Markierungen kann man kostenlos stehen.

Verstöße sind in Spanien in drei Stufen eingeteilt, leichte, schwere und sehr schwere:

Bei den leichten Verstöße hat jede Gemeinde auf Mallorca einen gewissen Handlungsspielraum, bei dem dennoch die Vorgaben der DGT von maximal 100 Euro zu beachten sind. Die genauen Regeln sind in der jeweiligen Gemeindeverordnung (ordenanza municipal) festgelegt und betreffen etwa das Fahren ohne Genehmigung in verkehrsberuhigten Zonen (Acire) oder solchen, die nur für Anwohner freigegeben sind, sowie Be- und Entladungszonen. Auch die Gebühr für das Abschleppen von Autos durch die grúa unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Fragt man etwa in den Gemeinden Santanyí, Valldemossa oder Capdepera nach, kosten leichte Verstöße wie das Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs, Parken ohne Parkticket oder in einer Be-/Entladungszone 80 Euro (beziehungsweise 40, wenn man schnell bezahlt). Für den Abschlepp-Dienst zahlt man in Santanyí 100 Euro (plus den Strafzettel), In Valldemossa zwischen 8-22 Uhr 70 Euro (zuzüglich Strafzettelgebühr), und 105 zwischen 22 bis 8 Uhr. In Capdepera werden tagsüber (bis etwa 23 Uhr) 70 Euro fällig. Der Nacht- und Wochenendtarif liegt bei 87,50 Euro (zuzüglich Strafzettelgebühr).

Für schwere und sehr schwere Verstöße gelten überall auf Mallorca dieselben Strafen, nämlich 200 beziehungsweise 500 Euro Bußgeld.

Bußgelder in Höhe von 200 Euro für schwere Verstöße (infracciones graves) müssen Verkehrsteilnehmer beispielsweise zahlen, wenn sie auf einer Busspur, in einem Tunnel, auf einem Parkplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder in einer Kurve geparkt haben. Aber auch, wenn sie ohne vorgeschriebene Beleuchtung fahren, Kopfhörer tragen oder während der Fahrt das Handy benutzen.

Sehr schwere Verstöße (infracciones muy graves) begehen Fahrer etwa, wenn sie entgegen der Fahrtrichtung fahren, an Autorennen teilnehmen oder ohne Führerschein unterwegs sind. Wer schnell zahlt, muss nur die Hälfte blechen

Ein positiver Aspekt: Wer in Spanien ohne Einspruch seine Strafen innerhalb von 20 Tagen begleicht, muss nur die Hälfte zahlen. Das gilt übrigens für alle Verstöße. Auch Urlauber sollten auf Mallorca vorsichtig fahren, denn die spanischen Bußgelder müssen natürlich auch nach der Rückkehr nach Deutschland gezahlt werden.

So funktioniert das spanische Punktesystem

Auch das spanische Punktesystem funktioniert anders als das deutsche. In Deutschland werden Punkte in Flensburg gesammelt, hier auf der Insel werden Punkte von einem Kontingent abgezogen. Insgesamt besteht das spanische Punktekonto aus zwölf, bei Fahranfängern mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis aus acht Punkten. In Deutschland ist nach acht gesammelten Punkten in Flensburg der Führerschein weg. Je nach Schwere des Delikts werden dort pro Vergehen ein bis drei Strafpunkte eingetragen. Diese verfallen dann nach meistens zweieinhalb oder maximal zehn Jahren.

Vor allem zu schnelles Fahren wird auf Mallorca teuer bestraft: Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 20 km/h werden 100 Euro fällig. Wer über 20 km/h zu schnell fährt (außerhalb von Ortschaften 30 km/h), zahlt 300 Euro. In dem Fall verliert man auch die ersten beiden Punkte. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 Kilometern pro Stunde muss der Autofahrer mit einer Strafe von 600 Euro rechnen und ist die Hälfte seiner Punkte (6) los. In Deutschland sind die Geldstrafen vor allem bei geringer Geschwindkeitsüberschreitung günstiger: 10 Euro bei zehn Stundenkilometern zu schnell, 30 Euro wenn man bis zu 20 zu schnell unterwegs ist. Hingegen kommt es in Deutschland schneller zu vorübergehenden Fahrverboten.

Ein halbes Jahr Fahrverbot gibt es in Spanien, wenn ein Fahrer keine seiner ursprünglich zwölf Punkte mehr hat. Nach sechs Monaten kann dieser einen Sensibilisierungskurs sowie ein theoretischen Test absolvieren, und das Punktekonto wird wiederhergestellt. Allerdings hat der Fahrer dann nicht zwölf, sondern nur noch acht Punkte zur Verfügung. Wiederholungstätern, die die Fahrerlaubnis zum zweiten Mal verlieren, wird der Führerschein ein Jahr lang entzogen. Einen Sensibilisierungs- und Auffrischungskurs können die Spanier alle zwei Jahre auch freiwillig belegen, um bis zu sechs Punkte wieder gutgeschrieben zu bekommen. Und es gibt noch eine Besonderheit: In Spanien kann das Punktekonto sogar erweitert werden. Hat man drei Jahre keine Verhaltenswidrigkeit begangen, wird das Kontingent automatisch um zwei aufgestockt.

Für Urlauber gut zu wissen: Bisher können in Spanien verhängte Punkte nicht im deutschen System verrechnet werden.

Alkoholeinfluss, ohne Gurt, rote Ampel

Natürlich wird auf Mallorca nicht nur das zu schnelle Fahren bestraft - auch beispielsweise das Fahren unter Alkoholeinfluss, ohne Sicherheitsgurt oder über eine rote Ampel kostet: Das Ministerium für Verkehr (DGT) hat eine Liste mit Verhaltenswie­drigkeiten und deren Konsequenz zusammengestellt, die auch auf der Homepage der Behörde (https://sede.dgt.gob.es/es/tramites-y-multas/alguna-multa/otras-infracciones/) veröffentlicht ist.

So viele Punkte kosten die verschiedenen Verstöße und Missachtungen

  • Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille) - 6 Punkte
  • Alkohol am Steuer (0,25 bis 0,5 Promille) - 4 Punkte
  • Nachweis von Drogen- und Betäubungsmitteln - 6 Punkte
  • Verweigerung eines Alkohol- oder Drogentests - 6 Punkte
  • Waghalsige Fahrweise / illegale Rennen - 6 Punkte
  • Installierung von Radarerkennungssystemen - 6 Punkte
  • Missachtung der Ruhe-/Lenkzeiten - 6 Punkte
  • Fahren ohne Führerschein - 4 Punkte
  • Werfen von Gegenständen auf die Fahrbahn - 4 Punkte
  • Missachtung von Stopp- und Vorfahrtsschildern sowie roten Ampeln - 4 Punkte
  • Falsches Überholen - 4 Punkte
  • Zu geringer Sicherheitsabstand - 4 Punkte
  • Gefährdung von Radfahrern - 4 Punkte
  • Geisterfahrt auf der Autobahn - 4 Punkte
  • Fahren in verbotene Richtung - 3 Punkte
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt - 3 Punkte
  • Benutzung von Handy/Kopfhörern während der Fahrt - 3 Punkte