Die meisten deutschen Rentner scheuen eine Anmeldung ihres Wohnsitzes in Spanien. Dabei sollte inzwischen allgemein bekannt sein, dass weder empadronamiento bei der Melde­behörde noch das registro bei der Ausländer­behörde etwas darüber aussagen, wo sich der Lebensmittelpunkt des Bürgers befindet - und der allein entscheidet über mögliche Änderungen bei Krankenversicherung, Steuer, Erbrecht usw. Für Ihre Rente kommt es aber auf alles dieses nicht an. Es sei denn, Sie wollen Ihre Rente auf ein spanisches Konto über­wiesen bekommen.

Fallbeispiel:

Karl S. aus München ist Rentner. Er wohnt seit vier Jahren mit seiner Frau auf Mallorca in einer ­Eigentumswohnung. Obwohl sie nur noch gelegentlich in den heißen Sommermonaten in München bei den Kindern leben, haben sie sich in Deutschland nicht abgemeldet. Die Rentenversicherung zahlt die Rente auf ihr deutsches Konto in München. Gern hätten sie das Geld auf ihr spanisches Konto überwiesen, weil von dort auch alle Kosten für ­Telefon, Strom usw. abgebucht werden. Freunde ­haben sie aber gewarnt, dass dann ihre Rente ­gekürzt würde und hohe Überweisungskosten ­entstünden. Was sollen sie tun?

Die Antwort in allen solchen Fällen ist einfach:

Teilen Sie Ihrer Rentenversicherung oder ­direkt der Deutschen Post (onlinemitteilung.deutschepost.de) Ihren neuen Wohnort mit und bitten Sie darum, dass künftig die Rente auf Ihr spanisches Konto überwiesen wird! Denn:

  • Es gibt keine Rentenkürzung!
  • Die alten Gerüchte um Rentenkürzungen kommen daher, dass bei Überweisungen in Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ­gehören und mit denen es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, in der Tat bis vor einiger Zeit noch 30 Prozent der Rente einbehalten wurden. Das entsprechende Gesetz wurde aber unlängst geändert, und in der Europäischen Union hat es nie gegolten!
  • Es entstehen keine höheren Überweisungsgebühren als bei einer Überweisung auf Ihr deutsches Konto! Auch das ist den Regelungen der EU zu verdanken.
  • Sie können sich von Ihrer Rentenversicherung auch einen Scheck an Ihre Anschrift in Spanien schicken lassen.
  • Sie können es natürlich auch beim deutschen Konto belassen.

Wichtiger Hinweis:

Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in ­Spanien, sondern immer noch in Deutschland haben, etwa weil Sie sich in Deutschland nicht abgemeldet und in Spanien nicht angemeldet haben, können Sie sich Ihre Rente dennoch nach Spanien überweisen lassen!

Kontoeröffnung in Spanien

Ohne eine Anmeldung in Spanien ist es theoretisch möglich (aber in der Praxis nicht so leicht), in Spanien ein Konto zu eröffnen. Viele Banken verlangen die Anmeldung, was allerdings eigentlich nicht in Ordnung ist.

Die Anmeldung ist aber auch möglich, wenn Sie Ihren Wohnsitz weiter in Deutschland behalten. Auf jeden Fall benötigen Sie aber eine ­Steueranmeldung (N.I.E.). Wollen Sie Ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland behalten, achten Sie darauf, auf dem ­Formular Ex 15 auf jeden Fall anzukreuzen: „Certificado de no residente"!

Und bedenken Sie, dass unter Umständen (aber nur, wenn es in Deutschland keinen Wohnsitz mehr gibt) eine Abmeldepflicht in Deutschland besteht. Geben Sie der Rentenversicherung die BIC (die internationale Bankleitzahl) und die IBAN (die internationale Kontonummer) Ihrer spanischen Bankverbindung an; denn nur so kann eine Überweisung erfolgen.

Es ist überraschend, wie wenige deutsche Residenten von dem Recht Gebrauch machen, sich ihre Rente nach Spanien überweisen zu lassen. So werden nicht einmal 20.000 Renten an Deutsche nach Spanien überwiesen. Dabei hat die Überweisung auf ein spanisches Konto nicht das Geringste mit der offiziellen Anmeldung in Spanien zu tun!

Allerdings:

Wenn Sie sich Ihre Rente auf ein Konto in Spanien überweisen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass die spanischen Finanzbehörden auf Sie aufmerksam werden und prüfen, ob Sie vielleicht der spanischen Rentenbesteuerung unterliegen. Denn die Deutsche Rentenversicherung informiert das deutsche Finanzamt über die Zahlung ins Ausland, welches wiede­rum die spanischen Behörden unterrichten kann und dies zumeist auch tut. Der Informationsaustausch ist in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut worden.

Noch ein wichtiger Hinweis:

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen und dies entsprechend Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Ihrer Rentenversicherung in Deutschland mitteilen wollen:

Melden Sie sich keinesfalls bei Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse ab, zu der Sie als Rentner gehören!

Teilen Sie lediglich Ihre neue Anschrift mit, wenn Sie den Wohnsitz und Ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt haben! Denn die Krankenkassen missverstehen nur zu gern Ihre Adressenänderung als Abmeldung. Dann verlieren Sie alle Ihre Rechte, insbesondere das Recht, auf Kosten der deutschen Kasse in das spanische Gesundheitssystem mit SIP-Karte integriert zu werden, sowie das Recht, jederzeit auch in Deutschland kostenfrei behandelt zu werden. Die Krankenkassen sparen dadurch erhebliche Kosten.

Beratungen abgesagt, Bescheinigung erleichtert

Wegen der Corona-Krise muss die Deutsche Rentenversicherung Bund die für den 9., 10. und 11.6. ­geplanten Rentenberatungstage in Palma und auf Ibiza absagen. Zudem gibt es 2020 ein vereinfachtes Verfahren bei den Lebensbescheinigungen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. Eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine spanische Behörde ist nicht erforderlich. Die Rentenempfänger füllen die Lebensbescheinigungen selbst aus und senden diese direkt (ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle) an die DRV zurück. Die DRV wird die Rentenberechtigten unmittelbar im Anschreiben zur Lebensbescheinigung über dieses vereinfachte Verfahren informieren. Die DRV weist darauf hin, dass es bei Lebens­bescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.?B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) möglicherweise andere Regelungen gibt, die im Einzelfall abzu­klären und zu beachten wären. Weitere Infor­mationen unter bit.ly/ DRV2020 sowie auch bit.ly/DeutschePost2020.