Behördengänge sind kompliziert. Egal ob in Spanien oder in Deutschland. Für die Deutschen auf Mallorca kommt meist die Sprachbarriere hinzu. Ein Leitfaden, wie Sie sich korrekt auf der Insel anmelden.

In Deutschland abmelden

Seit 2015 sind Auswanderer dazu verpflichtet, sich abzumelden, wenn die deutsche Wohnung aufgegeben wird und keine andere Wohnung in Deutschland besteht. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nur sinnvoll, wenn Sie dauerhaft nach Spanien umsiedeln wollen. Die Abmeldebescheinigung muss aufgehoben werden, da sie für Behördengänge bei der Botschaft oder dem Konsulat benötigt werden kann. Den spanischen Behörden ist das egal. „Natürlich kann man rechtlich nur an einem Ort leben. Praktisch können wir aber nicht kontrollieren, ob sich jemand korrekt in Deutschland abgemeldet hat", sagt José ­Búrdalo, Chef von Palmas Ausländerbehörde.

Termin vereinbaren

Das Büro hinter Palmas Kongresszentrum ist für drei Dokumente zuständig: die NIE-Nummer, die Registrierung als EU-Ausländer und den Bescheid über die Dauer des bisherigen Aufenthaltes in Spanien. Die ersten beiden sind für die Anmeldung auf Mallorca unabdingbar. Letzterer ist nur für langjährige Residenten interessant. „Das certificado de tiempo de residencia brauchen Ausländer, die auf der Insel Sozialhilfen beantragen wollen. Dafür ist kein Termin bei der Behörde nötig."

Für die anderen beiden Dokumente schon. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Probleme mit Terminen und monatelange Wartezeiten bei der Behörde gegeben. Das habe sich mittlerweile gebessert. „Derzeit gibt es binnen drei Wochen einen Termin", verspricht Búrdalo. Die cita previa wird nur über das Internet vergeben. Dazu auf die Seite (hier klicken) gehen. Im ersten Schritt muss die Region, also „Illes Balears", ausgewählt werden. Danach erscheinen zwei Felder. Das erste kann außer Acht gelassen werden. Unter „trámites cuerpo nacional de policía" muss das gewünschte Dokument angeklickt werden. „Es ist ratsam, NIE und den Eintrag ins Ausländerregister auf einmal zu machen. Da die NIE bei der Eintragung ins Ausländerregister dabei ist, sollte hier ,Policía - certificado de registro de ciudadano de la U.E.' ausgewählt werden."

Es folgt ein Hinweis über die nötigen Dokumente und Gebühren. Mit einem Klick auf „entrar" geht es weiter. Nun müssen der Name und eine Ausweisnummer eingegeben werden. Über „solicitar cita" kommen Sie zu einem Feld, in dem die richtige Balearen-Insel aus­gewählt werden muss. Danach werden eine ­Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Bei der Telefonnummer gibt es eine kleine Hürde, da der Computer eine neunstellige Nummer nach spanischem Vorbild verlangt. „Wer keine spanische Nummer hat, ­sollte einen Freund fragen." Für den Termin ist die Nummer aber auch entbehrlich und kann zur Not erfunden werden.

Danach kommen drei Terminvorschläge, aus denen man wählen kann. Beim MZ-Test gab es den nächsten NIE-Termin nach drei ­Wochen, den für die Eintragung ins Ausländer­register sogar schon am nächsten Tag.

Die Behörde vergibt Termine montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr. „Im Sommer werden wir wohl auch Termine am Nachmittag anbieten." In dringenden Fällen geht es auch ohne Termin. „Dann am besten freitags und nur bei begründeten Notfällen. Zum Beispiel bei ­Todesfällen, wenn Angehörige für die Erbschaft eine NIE brauchen und nicht drei ­Wochen darauf warten können."

Gebühren bezahlen

Noch bevor es zur Behörde geht, müssen die fälligen Gebühren bei einer Bank beglichen werden. 9,74 Euro kostet die NIE-Nummer, 12 Euro der Eintrag ins Ausländerregister. „Am einfachsten ist es, den Betrag an einem Bankautomaten zu begleichen", sagt Búrdalo. Im ­Internet kann das entsprechende Formular ausgedruckt werden. Unter (hier klicken) müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und die Gebühr aus einer Liste auswählen. Bei „forma de pago" auf „en efectivo" klicken. Der Vorgang muss für NIE und Ausländerregister separat gemacht werden.

Der Computer spuckt dann ein Formular mit einem Barcode aus. Mit diesem kann am Bankautomaten bezahlt werden. Wenn dieser eine NIE-Nummer beim Bezahlvorgang verlangt, kann kurzerhand auch die Nummer X 00 00 00 1R angegeben werden. Der Betrag wird mit dem Formular auch am Bankschalter beglichen. „Einige Banken stellen sich zwar stur, wenn Sie aber darauf beharren, haben die Mitarbeiter keine andere Wahl."

Die NIE-Nummer

Ohne die Número de Identificación de Extranjero geht auf Mallorca nicht viel. Die Steuernummer dient zur Identifizierung der Ausländer und ist für viele Vertragsabschlüsse unabdingbar. Ohne NIE kann man kein Haus oder Auto kaufen, kein Bankkonto einrichten und keinen Telefonvertrag abschließen. Durch die Nummer wird man nicht automatisch steuerpflichtig. Sie kann auch von Personen, die nicht in Spanien leben, bei den spanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden.

Vorzulegen sind das ausgefüllte Formular EX-15 (hier klicken), die Quittung der Gebühr und eine Kopie des Personalausweises, der auch im Original vorgezeigt werden muss.

Das Ausländerregister

Theoretisch muss das scheckkartengroße ­grüne Blättchen binnen drei Monaten nach Einreise beantragt werden. Praktisch kommen viele Mallorca-Deutsche auch lange ohne aus. „Es zieht kein Bußgeld nach sich, wenn man das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea nicht hat", so Búrdalo. Doch nach und nach kommen Residenten nicht drumherum. Einige Rathäuser wollen es sehen, ehe sie die Person in der Gemeinde melden. Und ohne das empadronamiento gibt es in Palma keine Buskarte und keinen Residenten-Rabatt fürs Fliegen. Auch einige Banken wollen bei der Kontoeröffnung das grüne Kärtchen sehen. „Man kann ­damit auch cl@ve beantragen, was als Online-Unterschrift für Behördengänge funktioniert."

Mitzubringen sind die Quittung der Gebühr, das ausgefüllte Antragsformular EX-18 (hier klicken), Ausweis in Kopie und Original, Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung, Nachweis, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ohne staatliche Hilfen leben zu können, und je nach Situation Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Rentenbescheid. „Die Dokumente müssen auf Spanisch oder Katalanisch vorliegen. Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt sein."

Hilfe beim Ausfüllen

Die Ausländerbehörde beantwortet per E-Mail (mallorca.ouecomunitarios@policia.es) Fragen. Auf der Behörde spricht man Spanisch oder Englisch. Wer nur Deutsch spricht, darf einen Freund mitbringen, der übersetzt. Hilfe bei den Anträgen bieten auch Gestorías an. Die privaten Dienstleister kosten aber entsprechend. Dafür übernehmen sie dank einer Vollmacht die Arbeit und müssen bei der Behörde meist nicht auf einen Termin warten.