Die 183-Tage-Regel ist vor allem Teilzeitresidenten auf Mallorca ein Begriff. Wer mehr als die Hälfte des Jahres auf der Insel lebt, ist in Spanien steuerpflichtig. Das versuchen auch viele Deutsche zu vermeiden, weil sie steuerliche Nachteile befürchten, speziell im Hinblick auf Abgaben auf das Vermögen, die in Spanien häufig deutlich höher sind als in Mitteleuropa. Doch der weitreichende Lockdown und der Alarmzustand im vergangenen Frühjahr hatten zur Folge, dass manche Teilzeitresidenten über Wochen auf Mallorca quasi gefangen waren und in der Endabrechnung des Jahres dann doch mehr als sechs Monate auf der Insel verbracht haben.

So erging es auch einem libanesischen Paar, das im Januar für einen Urlaub nach Spanien kam. Die beiden saßen mehr als ein halbes Jahr im Land fest und hakten beim spanischen Finanzministerium in einer bindenden Anfrage nach, ob sie nun in Spanien als steuerpflichtig gelten würden. Das Finanzamt bejahte das in einem sehr knapp gehaltenen offiziellen Schreiben, wie die Anwältin Petra Schmidt, Direktorin der Niederlassung Palma der Kanzlei Bové Montero y Asociados der MZ berichtet. Im April 2020 allerdings hatte die OECD den Ländern empfohlen, die Zeit, die Steuerausländer während des Lockdowns in einem anderen Land gefangen waren, nicht gelten zu lassen.

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Jetzt hat sich die Generaldirektion für Steuerfragen in Spanien – auch nach negativer Presse zu dem genannten Fall – noch einmal zu Wort gemeldet und erklärt, man werde die Empfehlungen der OECD akzeptieren und bei Bürgern aus Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, nicht auf eine Steuerpflichtigkeit in Spanien bestehen, selbst wenn die Person sich aufgrund des Lockdowns mehr als 183 Tage im Land aufgehalten haben sollte.

„Das ist sehr positiv, weil es Rechtssicherheit schafft“, urteilt Petra Schmidt von der Kanzlei Bové Montero y Asociados. Somit könnten Bürger aus Ländern, in denen ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien besteht – bei Deutschland ist das der Fall – aus steuerlicher Sicht aufatmen. Pech allerdings für das libanesische Paar: Da der Libanon mit Spanien kein solches Abkommen abgeschlossen hat und außerdem noch als Steuerparadies gilt, werden die beiden Libanesen für das Jahr 2020 in Spanien vollumfänglich steuerpflichtig. Und zwar nicht nur bei der Einkommensteuer, sondern auch bei anderen Abgaben wie etwa der Vermögensteuer.