Eines der wesentlichen Ziele der Alchemisten war die Verwandlung von gewöhnlichen Metallen in Gold. Soweit wir wissen, ist es ihnen nicht gelungen. Ihnen fehlte die Formel. Es kommt für die alten Forscher leider einige Jahrhunderte zu spät, aber dank der balearischen Steuerbehörde ATIB kann diese nun nachgereicht werden. Sie lautet: Vt = (Vs + Ve) x Coef.

Mit dieser Gleichung bewaffnet hat das Finanzamt zumindest dem Hamburger Unternehmer Klaus Broemmelsiek vorgerechnet, dass sein Tiefgaragenstellplatz, für den er 6.000 Euro bezahlt hat, aus steuerlicher Sicht stolze 22.177 Euro wert ist.

Der 75-Jährige hatte den Parkplatz vor drei Jahren in der Tiefgarage eines Wohnkomplexes in Costa dels Pins in der Gemeinde Son Servera gekauft. Er besitzt dort seit 2016 eine Ferienwohnung. Klaus Broemmelsiek hatte in der vorgeschriebenen Frist die anfallenden acht Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis gezahlt – 480 Euro – und sich keine weiteren Gedanken gemacht.

„(Wert der Immobilie + Wert des Bodens) x Koeffizient“

Derweil aber brodelten die Kessel in der Abteilung Sachbearbeitung der ATIB. Im Herbst vergangenen Jahres hatten die Steueralchemisten das Ergebnis. Auf sieben Seiten legte die Behörde minutiös dar: Aufgrund der Rechnung „(Wert der Immobilie + Wert des Bodens) x Koeffizient“ und der darin versteckten Untergleichungen seien nun – abzüglich der bereits veranlagten Summe – 1.428 Euro zu zahlen.

Die ATIB schickte zwei Benachrichtigungen. Broemmelsiek sah diese aber erst im Februar dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt war es schon zu spät, Beschwerde einzulegen. Also kamen noch Strafzinsen darauf.

Broemmelsiek fragte bei anderen Anwohnern nach, die in den vergangenen Jahren einen Stellplatz gekauft hatten. Auch die Nachbarn erzählten von fast magischen Werterhöhungen durch das Finanzamt. 14.000 Euro statt der gezahlten 5.000 Euro waren es in einem Fall. „Was ich nicht verstehe, ist, wie willkürlich gehandelt wird“, sagt der Unternehmer am Telefon. „Wenn es so weitergeht, ist nächstes Jahr ein Stellplatz 40.000 Euro wert.“

Habe ich Geldwäsche betrieben?

Es sind Fälle wie die von Broemmelsiek, weswegen der spanische Gesetzgeber Anfang des Jahres den sogenannten Marktreferenzwert eingeführt hat. Der soll verhindern, dass die Finanzämter abstruse Rechnungen aufstellen und den Wert für Fincas, Wohnungen oder eben Parkplätze in exorbitante Höhen schießen lassen. In den Jahren zuvor waren diese Berechnungen reihenweise kassiert worden. Ob das neue Modell in der Praxis wirklich taugt, ist aber noch fraglich (MZ berichtete).

Auch Broemmelsiek wurden von seiner Steuerberaterin gute Chancen bei einer Klage vor Gericht eingeräumt. Aber er verzichtet. „Es geht um 1.400 Euro. Am Ende kommt noch ein Vielfaches an Anwaltskosten drauf“, sagt er. Also hat er zähneknirschend gezahlt. Vorher hat er aber bei der ATIB nachgefragt: „Unterstellt Ihr mir, dass ich zu wenig für den Stellplatz gezahlt habe, gar Geldwäsche betrieben habe?“ Aber nein, lautete die Antwort. Man habe diesen Wert einfach für die eigenen Zwecke errechnet. Ein steuerlicher Stein der Weisen eben.