Drohnenfliegen auf Mallorca: Was erlaubt ist und was nicht
Dass eine mögliche Drohnensichtung für ziemlich viel Wirbel sorgen kann, zeigten die Vorfälle am Sonntagabend (19.10.) als der Flugverkehr wegen eines Flugobjekts zwischenzeitlich ausgesetzt wurde. Was ist eigentlich erlaubt beim Drohnenfliegen?

Einfach am Strand mit der Drohne filmen ist auf Mallorca verboten. / Rosa Ferriol / Archivbild
Drohnen sind schon seit Jahren nicht mehr den Reichen vorenthalten, sondern bereits für wenig Geld zu haben. So verlockend es für viele Urlauber oder Residenten auch sein mag, die Insel von oben zu filmen: Einfach zu starten und aufzunehmen ist nicht erlaubt.
Verstöße können teuer werden
Grundsätzlich gilt seit 2020 auch in Spanien die EU-Drohnenverordnung. Seitdem muss man nur in einem europäischen Land als Betreiber registriert sein und auch der Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt. Dieser ist für alle größeren Drohnen vorgeschrieben - wer sich nicht daran hält und erwischt wird, dem drohen Bußgelder zwischen 60 und 225.000 Euro. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich unter anderem danach, wo genau das gute Stück aufgegriffen wird und was es dabei gefilmt hat.
Die einzige Ausnahme, für die kein Führerschein erforderlich ist, sind sogenannte Spielzeugdrohnen: Sie wiegen weniger als 250 Gramm und dürfen zudem nicht mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet sein (zum Beispiel keine Kamera oder Mikrofon). Nur sie können auch ohne Lizenz in die Luft gehen, ohne dass die Nutzer Strafen fürchten müssen - solange sie nicht in Sperrzonen hineinfliegen.
Wer aufs Filmen nicht verzichten möchte, der kommt um den Führerschein nicht herum. Je nach Kategorie müssen die Piloten verschiedene Theorie- und Praxis-Prüfungen ablegen. Dabei wird nicht zwischen gewerblichen und privaten Piloten unterschieden. Auf Mallorca gibt es mehrere Anbieter, bei denen man den Drohnenführerschein machen kann. Dieser kostet ab 1.000 Euro und enthält auch einen Funkkurs, weil teilweise Funkkontakt zum Flughafen-Tower erforderlich ist.
Wichtig ist zudem, dass alle Drohnen sichtbar mit einer individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet sind. Die maximale Flughöhe beträgt grundsätzlich 120 Meter.
Spezielle Sperrzonen
Speziell in Spanien ist zudem zu beachten, dass sowohl private als auch gewerbliche Drohnen versichert sein müssen. Das Mindestalter für Drohnenpiloten liegt bei 16 Jahren.
Zu beachten ist zudem, dass nicht überall auf Mallorca Drohnen zum Einsatz kommen dürfen. Denn weite Teile der Insel zählen durch die Luftkorridore für den Flugverkehr oder durch den Naturschutz als gesperrtes Gebiet. Rund um den Flughafen Son Sant Joan ist auf Mallorca die größte Sperrzone. Sie reicht im Westen bis nach Santa Ponça und im Norden bis nach Inca. Auch über militärischen Bereichen ist das Fliegen strikt untersagt. Unterschieden wird zwischen gelben und roten Zonen, wobei das Überfliegen letzterer die härtesten Strafen mit sich zieht. Wo genau die Gebiete verlaufen sehen Sie hier.
Und selbst außerhalb der Sperrzonen und mit Führerschein müssen Drohnenflüge angemeldet werden. Eine entsprechende Genehmigung stellt das Innenministerium aus, der Antrag muss mindestens fünf Tage vor dem Flug beim jeweiligen Rathaus eingereicht werden. Vor allem über Wohngebieten und an öffentlichen Stränden ist die Wahrung der Privatsphäre der anderen Menschen oberstes Gebot. Detaillierte Infos zur EU-Drohnenverordnung und deren Umsetzung in Spanien finden Sie hier. /somo
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