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Mallorca-Strafzettel in Deutschland: Zahlen oder ignorieren?

Viele Urlauber bekommen derzeit Post von einem spanischen Inkassounternehmen. Hintergrund ist ein Knöllchen wegen Befahrens der Umweltzone. Die Firma darf den Betrag aber gar nicht einklagen

Eine ORA-Mitarbeiterin verteilt ein Knöllchen.

Eine ORA-Mitarbeiterin verteilt ein Knöllchen. / Krayer

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Kein Blitzer, kein Blaulicht, keine Politesse: Der Brief mit dem Knöllchen des Rathauses Palma kommt überraschend. In den vergangenen Tagen und Wochen ist die Post mit dem Bußgeld wegen des unerlaubten Befahrens der Umweltzone bei etlichen Deutschen eingetroffen (MZ berichtete). Sie stehen nun vor der Frage: Soll ich die Strafe bezahlen oder es darauf ankommen lassen? Kurioserweise könnte es sein, dass die Behörden sich die Mühe sparen, dem Geld hinterherzurennen. Denn die Einnahmen bei einer Vollstreckung gehen an das deutsche Amt. „Daher verzichten einige Behörden im Ausland darauf, diesen Weg zu wählen, da es sich für sie nicht wirklich lohnt“, sagt Philipp Hammerich, Rechtsanwalt der auf Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei rightmart, der MZ.

Auf deutsch oder spanisch?

Um das Geld von den Urlaubern zu bekommen, hat das Rathaus Palma die private Inkassofirma Nivi in Madrid engagiert. Wie die MZ von einem Betroffenen erfahren hat, ist das Knöllchen in deutscher Sprache verfasst. Das ist nicht unerheblich. Selbst zu Zeiten von Google Translate und zahlreichen Online-Übersetzern könne man von den Leuten nicht erwarten, dass sie einen spanischen Bußgeldbescheid lesen können, meint der ADAC auf seiner Website: „Wer die spanische Sprache nicht versteht, weiß nicht, was ihm vorgeworfen wird und wie er sich gegebenenfalls wehren kann.“

Auch der ins Deutsche übersetzte Brief nützt der Inkassofirma im Streitfall aber wenig. Schreiben von privaten Inkassounternehmen seien nur außergerichtlich relevant, sagt Hammerich. „Spätestens wenn es ins gerichtliche Verfahren geht, müssen die spanischen Behörden den Weg über das BfJ gehen.“ BfJ steht für das Bundesamt für Justiz.

Der Bußgeldbescheid muss übrigens binnen elf Monaten zugestellt werden. Und ab 20. Juli 2027 dürfen die Ämter keine privaten Inkassounternehmen mehr für das Eintreiben engagieren. Das geht aus einer am 19. Januar 2025 in Kraft getretenen EU-Richtlinie hervor.

Wie läuft die Vollstreckung?

Seit dem 28. Oktober 2010 gilt das sogenannte Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI. „Damit sind Entscheidungen von EU-Mitgliedstaaten, mit denen der in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnhaften betroffenen Person eine Geldsanktion auferlegt wurde, grundsätzlich anzuerkennen und zu vollstrecken“, schreibt das Bundesamt für Justiz auf seiner Website.

Pressesprecher Fabian Dommers erklärt der MZ die Vorgehensweise. „Sollte eine spanische Behörde an das BfJ mit einem zulässigen Vollstreckungshilfeersuchen herantreten, so wird der betroffenen Person vonseiten des BfJ im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Erst nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Vollstreckung in Deutschland bewilligt werden.“

Auch Dommers bestätigt, dass das Bundesamt ein auf Spanisch verfasstes Knöllchen ohne Übersetzung die „Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung verweigern“ kann. Zudem gibt es eine Mindestgrenze in Höhe von 70 Euro. Alle Beträge darunter dürfen nicht eingetrieben werden.

Können kleinere Strafzettel also einfach nicht bezahlt werden? Mitnichten, meint der ADAC. „Wer sich sicher wähnt, weil eine Geldbuße z. B. nur 50 Euro beträgt, und nicht bezahlt, vergisst, dass der Betrag durch weitere Verfahrenskosten der ausländischen Behörde steigt bzw. weitere Gebühren hinzukommen. Dadurch kann die Summe nach und nach auf über 70 Euro steigen. Dann wiederum ist die Vollstreckung möglich.“

Laut dem BfJ-Sprecher ist es korrekt, dass vollstreckte Bußgelder an den Vollstreckungsstaat gehen. Sprich: Deutschland treibt das Geld ein und behält es. Der Rahmenbeschluss Geldsanktionen (Artikel 12, Absatz 2) erlaube zwar Vereinbarungen zwischen Ländern, damit die Einnahmen an den Entscheidungsstaat gehen. „Eine solche Vereinbarung wurde jedoch mit keinem EU-Mitgliedstaat getroffen.“

Fünf Vollstreckungen pro Jahr

Lediglich 37 Mal haben die spanischen Behörden seit 2019 ein Bußgeld in Deutschland vollstrecken lassen – gut fünf pro Jahr. Das BfJ führt keine Statistik über Behörde oder Art des Knöllchens. „Nach meiner Verwaltungserfahrung kann ich Ihnen aber mitteilen, dass es sich hierbei nicht um solche wegen Befahrens einer Umweltzone gehandelt hat“, sagt der Sprecher. Er darf zudem nicht dazu raten, ob Urlauber ein auf Mallorca kassiertes Bußgeld unbezahlt aussitzen sollen.

„In der Regel lohnt es sich, den Strafzettel zu bezahlen. Denn Reisenden mit offenen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub eine böse Überraschung“, schreibt der ADAC. In Spanien verjähren die Strafen erst nach vier Jahren. Das Bußgeld kann später etwa bei einer Verkehrskontrolle oder der Passkontrolle auffallen. Zumal es beim sofortigen Zahlen 50 Prozent Rabatt gibt – im Falle der Umweltzone also 100 statt 200 Euro.

Und die Mietwagenfirmen?

In Sachen Umweltzone dürften die Mietwagenfahrer nichts zu befürchten haben. Allerdings kann es zu anderen Strafzetteln kommen. „Als die Zufahrt zum Kap Formentor beschränkt wurde, bekamen wir regelmäßig Post“, sagt Ramón Reus, Sprecher der kleinen und mittleren Autovermieter auf den Balearen. „Heute sind es in erster Linie Parkknöllchen aus Palma.“

Die Autovermieter bekommen als Besitzer den Bußgeldbescheid – entweder vom Rathaus, der Guardia Civil oder der Verkehrsbehörde. „Wir teilen den Ämtern dann den Autofahrer mit, der zu dem Zeitpunkt den Wagen gemietet hatte“, sagt Reus. Damit sind die Mietwagenfirmen raus aus der Angelegenheit. „Ob der Autofahrer zahlt oder nicht, betrifft uns dann nicht mehr.“

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