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Schuljahr 2026/2027: Anmeldefristen für Kitas und Schulen auf den Balearen stehen fest

Das balearische Bildungsministerium hat den Zeitplan für die Anmeldung an öffentlichen Kindergärten und Schulen für das Schuljahr 2026/2027 veröffentlicht. Von der Kinderkrippe bis zum Gymnasium gelten gestaffelte Fristen.

Bald starten die Anmeldungen für Kindergärten und Schulen

Bald starten die Anmeldungen für Kindergärten und Schulen / Bernardo Arzayus

Eltern aufgepasst: Das balearische Bildungsministerium hat den detailliert den Zeitplan für die Anmeldung an öffentlichen Kindergärten und Schulen auf Mallorca für das kommende Schuljahr 2026/2027 vorgestellt.

Neuerungen

Neu ab dem kommenden Schuljahr: Palma wird eine einheitliche Schulzone haben. Das Bildungsministerium schließt damit den Übergang ab, der vor zwei Schuljahren eingeleitet wurde, indem von 8 Schulzonen zu einer einzigen Zone übergegangen wird, die ab dem Schuljahr 2026–2027 angewendet wird. Die Daten der Einschulungsverfahren der letzten Jahre belegen die Entwicklung hin zur einheitlichen Zone: Im Schuljahr 2025–2026 erreichten 94,28 Prozent Zufriedenheit seitens der Familien, die einen Platz an ihrer Erstwunschschule erhielten.

In den übrigen Insel-Gemeinden führt Bildungsministerium einheitliche Schulzone in denjenigen Orten ein, in denen diese Option am geeignetsten ist, um den Familien die Schulwahl zu erleichtern. So soll das Einschulungsverfahren einfacher und flexibler gestaltete weden. In einigen Fällen jedoch – beispielsweise bei großen Entfernungen, bei einklassigen Schulen oder wenn eine ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Unterstützungsbedarf (NESE) gewährleistet werden muss – behält das Ministerium die bestehenden Zoneneinteilungen bei oder passt sie nach technischen Kriterien an. Ein Überblick über die Schulzonen findet sich hier.

Das Zuweisungsverfahren

Der Einschreibungsprozess unterteilt sich in zwei Zeiträume: das Zuweisungsverfahren (adscripción), das sich an Schülerinnen und Schüler richtet, die zwischen verbundenen Einrichtungen die Bildungsstufe wechseln (etwa von der Vorschule in die angegliederte Grundschule), und das Aufnahmeverfahren (admisión) für diejenigen, die erstmals einen Platz beantragen oder die Schule wechseln möchten.

Das Zuweisungsverfahren wird als erstes in Kraft treten. Für die Einschreibung in Grundschulen (Primaria), Sonderschulen (Educación Especial), der Sekundarstufe I (ESO) und der gymnasialen Oberstufe (Bachillerato) können die Anträge vom 26. März bis zum 1. April eingereicht werden. Jeder Antrag bekommt Punkte zugeteilt. Wer im selben Ort wohnt, in dem die sich die Schule befindet, oder wer bereits Geschwisterkinder auf der Schule hat, bekommt Zusatzpunkte. Am 27. April wird dann die vorläufige Punktevergabe veröffentlicht; anschließend können die Eltern vom 28. bis 30. April Einspruch einlegen. Die endgültigen Listen auf denen steht, welches Kind in welche Einrichtung gehen darf, soll am 8. Mai veröffentlicht werden.

Kinderkrippen

Eine wichtig Änderung im Verfahren gibt es ab diesem Jahr bei den Kindergartenkindern (0 bis 3 Jahre). Anders als zuvor kann auch bereits für noch nicht geborene Kinder ein Platz beantragt werden. Hierfür muss allerdings ein ärztliches Attest mit dem voraussichtlichen Geburtstermin vorgelegt werden. Die tatsächliche Aufnahme in die Einrichtung erfolgt jedoch erst ab der 17. Lebenswoche und fällt mit dem Ende der Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube zusammen.

Der Zeitraum für die Einreichung von Aufnahmeanträgen für die Krippen (escoletes) Jahre beginnt am 13. April und endet am 21. April. Die Listen mit der vorläufigen Punktevergabe werden am 15. Mai bekannt gegeben, und nach einem kurzen Einspruchszeitraum vom 18. bis 20. Mai werden die endgültigen Listen am 29. Mai veröffentlicht.

Vorschule, Grundschule und Sekundarstufe I

Für Familien, die im Rahmen des regulären Aufnahmeverfahrens einen Platz in der Vorschule (Infantil, 3 bis 6 Jahre), in der Grundschule, in der Sonderschule oder in der Sekundarstufe I suchen, läuft die Antragsfrist vom 4. bis 14. Mai. Der Verwaltungszeitplan für diese Bildungsstufen verläuft parallel: Die vorläufigen Punktzahlen werden am 1. Juni veröffentlicht und die endgültigen am 19. Juni, nachdem die zwischen dem 2. und 4. Juni eingereichten Einsprüche bearbeitet wurden.

Die endgültige Einschreibung für diese Schülerinnen und Schüler wurde gestaffelt festgelegt, „um administrative Überlastungen zu vermeiden“. So ist der Einschreibezeitraum für den Kindergarten vom 22. bis 26. Juni angesetzt, während sich die Frist für die Grundschule und die Sonderpädagogik bis zum 29. Juni verlängert. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (ESO) beginnt der Einschreibezeitraum am 25. Juni und endet am 1. Juli.

Die neuen Fristen stehen fest

Die neuen Fristen stehen fest / CAIB

Spezifischer Zeitplan für die gymnasiale Oberstufe

Für das Gymnasium gelten innerhalb der Planung der Conselleria die spätesten Fristen, sodass die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre entsprechenden Bewertungen abschließen können, bevor sie das Verfahren durchführen. Im Aufnahmeverfahren erfolgt die Einreichung der Anträge zwischen dem 19. und 25. Juni. Die vorläufige Punktevergabe wird erst am 6. Juli bekannt gegeben, und die endgültigen Listen der zugelassenen Schülerinnen und Schüler werden am 15. Juli veröffentlicht.

Abschließend wurde der Einschreibezeitraum für die Schülerinnen und Schüler dieser Bildungsstufe – sowohl im Zuweisungs- als auch im Aufnahmeverfahren – auf den Zeitraum vom 16. bis 20. Juli festgelegt. Mit diesem Konzept beabsichtigt die Conselleria, „den Familien einen einheitlichen Rahmen für die Einschulung in allen Bildungsstufen zu bieten, Kriterien zu vereinheitlichen und die Verwaltungsverfahren durch den Einsatz digitaler Werkzeuge zu vereinfachen, die eine schnellere und effizientere Verwaltung ermöglichen“, präzisierte Bildungsminister Antoni Vera.

Eine übersichtliche Tabelle zu den Fristen finden Sie hier. /somo

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