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Mieser Service? Fehlerhaftes Produkt? So reichen Sie offiziell auf Mallorca Beschwerde ein – und das passiert damit

Auf Mallorca sind Betriebe verpflichtet, für Kunden offizielle Beschwerdeformulare bereitzuhalten – und so funktioniert die „Hoja de Reclamación“

Wenn die Erfahrung für Kunden nicht gut war, können sie eine Beschwerde einreichen.  | FOTO: J. ZAPATA

Wenn die Erfahrung für Kunden nicht gut war, können sie eine Beschwerde einreichen. | FOTO: J. ZAPATA

Sarah López

Sarah López

Ob im Restaurant, im Laden oder im Taxi: Wer auf Mallorca die Augen offen hält, wird in vielen Geschäften ein kleines Schild sehen, meist hinter der Theke: „Existen hojas de reclamaciones en este establecimiento.“ Das bedeutet: Es gibt Beschwerdeformulare in diesem Geschäft.

Die „hoja de reclamación“ ist ein standardisierter Vordruck, den Betriebe mit Kundenkontakt verpflichtend bereithalten müssen. Immer dann, wenn es Streit über eine Rechnung, einen Vertrag oder mangelhafte Ware gibt, muss das Geschäft die Formulare herausgeben – dazu ist es gesetzlich verpflichtet. Das Schriftstück besteht in der Regel aus drei Durchschlägen: eine Kopie für den Kunden, eine (meist) pinke für das Unternehmen und eine grüne für die Verbraucherbehörde.

Hier reichen Sie die Beschwerde ein

Der Kunde schildert schriftlich den Vorfall und kann Belege beifügen (Rechnungen, Fotos, Verträge). Persönliche Daten wie NIE oder Passnummer, Adresse oder Telefonnummer müssen ebenfalls angegeben werden. Anschließend reicht er seine Kopie bei der zuständigen Verbraucherzentrale ein – persönlich oder online unter: www.caib.es/sites/consumidor/es/reclama ciones_denuncias_y_consultas-90/

Unter „Reclamaciones de Consumo“ kann man einen konkreten Fall melden. Unter „Denuncias de Consumo“ lassen sich Beobachtungen melden, etwa: „Das Geschäft XY an der Plaça d’Espanya verkauft abgelaufenen Joghurt.“ Wer sich zusätzlich über seine Rechte informieren möchte, kann die kostenlose Hotline der Balearen-Regierung anrufen: 900-16 60 00. Sie ist von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar und samstags von 9 bis 14 Uhr.

Das passiert nach dem Einreichen der Beschwerde

Sobald die Beschwerde eingereicht wurde, prüft die Behörde den Fall und fordert gegebenenfalls eine Stellungnahme des Unternehmens an. Im Idealfall kommt es zu einer Einigung. In schwereren Fällen kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die „hoja de reclamación“ ersetzt keine Klage vor Gericht, sondern ist ein außergerichtliches Verwaltungsverfahren.

Zu beachten ist, dass die Verbraucherschutzbehörde nur Vorgänge zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen verfolgt – nicht jedoch Streitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen oder zwischen zwei Unternehmen.

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