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Nachgefragt bei Finanzamt-Chefin: Wie gerät man als Mallorca-Deutscher ins Visier der Steuerbehörde?

Ab wann man in Spanien steuerlich ansässig wird oder nicht, ist eine der größten Sorgen von Teilzeitauswanderern auf Mallorca. Ein Gespräch mit Mallorcas oberster Steuerchefin über die 183-Tage-Regel – und wer die wahren Bösewichte sind

Ana Julia Fernández Cachafeiro ist seit zwei Jahren die Sonderdelegierte der Steuerbehörde auf den Balearen.   | FOTO: NELE BENDGENS

Ana Julia Fernández Cachafeiro ist seit zwei Jahren die Sonderdelegierte der Steuerbehörde auf den Balearen. | FOTO: NELE BENDGENS

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Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Die Nachricht dürfte in diesem großen Gebäude im Carrer Cecili Metel, 9, in Palma für Aufregung gesorgt haben. Von einem breiten Flur mit hohen Decken gehen links geschmackvoll eingerichtete Büros mit Holzvertäfelung ab. Es ist der Sitz der Agencia Tributaria, der spanischen Steuerbehörde, auf Mallorca. Und auch wenn die Dependance auf der Insel sicherlich nicht direkt involviert war, dürfte es auch hier für Entsetzen gesorgt haben, dass der spanische Staat der Sängerin Shakira 60 Millionen Euro zurückzahlen soll, weil sie im Jahr 201 1 anders als vom Finanzamt angenommen, doch nicht in Spanien steuerlich ansässig war. Ein Gerichtsurteil, das nicht nur wegen der hohen Summe Wellen schlägt, sondern weil es eine Frage in den Mittelpunkt rückt, die auch vielen Deutschen auf Mallorca Kopfzerbrechen bereitet. Wie beweist man, dass man hier nicht steuerlich ansässig ist?

Ana Julia Fernández Cachafeiro ist seit zwei Jahren die Chefin in dem großen Gebäude. Offiziell lautet ihr Titel: Sonderdelegierte der Steuerbehörde auf den Balearen. Hier im Haus arbeitet sie schon seit Anfang der 90er-Jahre, hat verschiedene Abteilungen durchlaufen. Unter anderem die für Nicht-Residenten. Eine Zeit lang war sie auch in jener Abteilung tätig, die die Beitragszahler aussucht, die man genauer unter die Lupe nimmt. „Diese Arbeit hat mir sehr gefallen“, sagt die Beamte, die aus Oviedo in Nordspanien stammt. Sie ist, so darf man mutmaßen, wohl eine der geeignetsten Personen auf der Insel, um ihr diese eine entscheidende Frage zu stellen: Wie ist das denn nun mit den 183 Tagen?

Die magische Grenze

183 Tage im Kalenderjahr – das weiß jeder, der nicht so ganz auf Mallorca lebt, aber doch schon ein bisschen – ist die magische Grenze, an der sich entscheidet, ob man auf der Insel zum Steuerresidenten wird oder nicht. Für manche Menschen ist dies eine alles entscheidende Frage, etwa wenn sie in Gefahr geraten, bei Überschreitung dieser Grenze mit ihrem Weltvermögen unter die Vermögensteuer zu fallen. Viele Steuerberater haben finanziell lukrative Angebote entwickelt, um diesen Menschen zu helfen. Aber auch jene, die mit einem durchschnittlicheren Einkommen auf der Insel leben, stellen sich die Frage. Immer wieder kursieren Mythen und Tipps, wie man sich den Fängen der Steuerbehörde entziehen kann. Wie man unter dem Radar bleibt. Oder wie man Beweismittel sammelt, um eine kürzere Verweildauer auf Mallorca vorzutäuschen. Etwa, indem man Flugtickets nach Deutschland erwirbt, die man aber nicht wahrnimmt. Aber bringt das wirklich etwas? Und ist man schon Steuerresident, wenn man sich im Rathaus mit dem empadronamiento angemeldet hat?

Fernández Cachafeiro überraschen die Fragen. Oder vielmehr die Denkweise, die dahintersteckt. „Kaufen sich die Leute ernsthaft Flugtickets, um bei der Anzahl der Tage zu tricksen?“ Denn, ja, so rein theoretisch habe das Finanzamt die Möglichkeit, bei den Fluglinien nachzufragen, ob der vermeintliche Steuerbürger wirklich im Flieger saß.

Aber damit es dazu kommt, muss viel passieren. Denn zunächst einmal sind die 183 Tage nicht das einzige Kriterium, um zu ermitteln, ob jemand in Spanien als Resident steuerpflichtig wird. Der andere wichtige Parameter ist die Frage nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Aktivität oder dem Lebensmittelpunkt. Sprich: Wer in Spanien mit seiner Familie wohnt, hier sein Einkommen oder seine Vermögensgüter hat, der kann acht Monate im Jahr durch die Welt reisen und ist trotzdem hierzulande steuerlich ansässig.

Europäische Kooperation

Zum anderen, erklärt die Behördenchefin, müsse man die Arbeitsweise des Finanzamts verstehen. In Europa gebe es mittlerweile einen intensiven Datenaustausch und verschiedene Kooperationsabkommen zwischen den Ländern. „Durch all diese Informationen, die wir aus anderen Ländern erhalten, bekommen wir natürlich wichtige Hinweise – etwa zu Zinsen, Kontoguthaben, Aktien oder dem Verkauf von Beteiligungen. Und genau an diesem Punkt kann es für uns interessant werden zu prüfen, ob eine Person mit solchen Einkünften möglicherweise als steuerlich ansässig einzustufen ist.“ Normalerweise gerate jemand auf den Radar der Steuerbehörde, wenn er in seiner Heimat oder einem Drittland angegeben hat, dass er in Spanien ansässig ist. Dann bekommen wir diese Information, um zu prüfen, ob er hier auch korrekt angemeldet ist.“ Es gebe nicht wenige Leute, die versuchten, in keinem Land steuerlich angemeldet zu sein, um keine Abgaben zu zahlen.

Genaue Zahlen, wie viele Menschen auf Mallorca pro Jahr in der Intensität des Shakira-Falls unter die Lupe genommen werden, kann oder will Fernández Cachafeiro nicht nennen. Aber sie deutet an, dass es eine eher niedrige Zahl ist. Eher im einstelligen als im zweistelligen Bereich. „Es ist eine mühsame Kleinarbeit: nachhaken, Dinge nachverfolgen, Bankbewegungen prüfen, die Nutzung von Kreditkarten anschauen, Bußgelder kontrollieren und so weiter.“ Auch der mächtige Fiskus hat nur begrenzte Kapazitäten.

Und selbst dann können meist nur Indizien festgestellt werden. Wenn jemand seine Kreditkarte in Spanien nur unregelmäßig benutzt, geht das Finanzamt bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer zum Beispiel davon aus, dass er sich zwischen diesen Nutzungstagen auch im Land aufgehalten hat. Sprich: Die Tage werden zu den 183 Tagen dazugerechnet. Und da kann noch eine wichtige Regelung ins Spiel kommen: „Wer einen Nachweis erbringen kann, dass er in einem anderen Land steuerlich ansässig ist, für den entfällt in diesem Fall die 183-Tage-Regel.“

Anders gesagt: Das Finanzamt kann die Tage, an denen sie keine Aktivität in Spanien feststellen kann, nicht einfach draufschlagen. Ein Freifahrtschein ist das aber nicht. „Etwas anderes ist es, wenn jemand eine solche Bescheinigung vorlegt, wir aber weiterhin der Ansicht sind, dass der Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen, also der wesentliche Kern oder die Grundlage seiner Einkünfte, hier in Spanien liegt. Dann können wir ihn als in Spanien ansässig betrachten.“ Es komme eben immer auf den Einzelfall an.

Auch digitale Nomaden betroffen

Wer auf Mallorca lebt und hier arbeitet, der ist hier steuerpflichtig – unabhängig davon, ob er für ein spanisches Unternehmen oder remote für Kunden in Deutschland arbeitet. Das gilt auch für die sogenannten digitalen Nomaden, wenngleich diese sich seit einiger Zeit vergünstigter Steuerbedingungen im Rahmen der Lex Beckham erfreuen können.

Anders ist es natürlich, wenn jemand ein Unternehmen in Deutschland hat und gerne mal Zeit auf seiner Finca verbringt. Ab wann wird die gelegentliche geschäftliche E-Mail zum festen Arbeitsplatz auf Mallorca? Hier gibt es sicherlich Grauzonen. Fernández Cachafeiro sagt, die geltenden Gesetze seien zu einer Zeit verfasst worden, die nicht alle Aspekte unserer heutigen Lebensrealität aufgreifen können.

Zumal die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ländern wie Deutschland nicht nur festlegen, dass man nicht in beiden Ländern gleichzeitig besteuert werden kann, sondern auch die Mechanismen darlegen, mit denen im Zweifelsfall die Entscheidungen getroffen werden.

Und in letzter Instanz steht da der Aspekt der Nationalität. Ein Deutscher würde also, wenn der Fall auch nach sorgfältiger Prüfung uneindeutig ist, immer noch in Deutschland besteuert werden.

Die wahren Bösewichte

Ohnehin verortet die Steuerchefin die wirklichen Steuerbösewichte nicht bei Privatpersonen, die vielleicht mal einen Tag länger als vorgesehen auf der Insel sind. „Viel problematischer sind jene, die Gesellschaftsgeflechte nutzen, um Einkünfte von einem Land in ein anderes Land mit niedriger Besteuerung zu verlagern – etwa über Verrechnungspreise.“

Das läuft dann so: „Eine Gesellschaft erzielt hohe Umsätze und müsste hier entsprechend viele Steuern zahlen. Dann wird aber ein sehr hoher Aufwand angesetzt, der die Einnahmen praktisch neutralisiert. Dieser Aufwand stammt von einer Gesellschaft etwa in Luxemburg, die der spanischen Gesellschaft Leistungen in Rechnung stellt. In Luxemburg wird darauf möglicherweise kaum oder gar nicht besteuert.“

Fernández Cachafeiro ist sichtlich bemüht, dass nicht der Eindruck entsteht, dass ihre Behörde ein gnadenloser Kopfgeldjäger ist. Denn ja, das sagt sie auch zwischendurch, es gebe Fälle, in denen die Menschen gar nicht wüssten, dass sie hier steuerpflichtig sind. Ausländer etwa, die hier Rente beziehen. „In den meisten Fällen sehen diese Leute dies auch schnell ein.“

Und wenn nicht, dann sei die europäische Zusammenarbeit sehr effektiv. Etwa, wenn jemand hier ein Haus verkaufe und meine, die Wertzuwachssteuer nicht entrichten zu müssen, weil er sich nicht mehr auf Mallorca befindet. „In solchen Fällen erzielen wir sehr gute Ergebnisse.“

Um zum Anfang zurückzukommen: Ob jemand beispielsweise beim Rathaus per empadronamiento angemeldet ist, spielt für die Entscheidung, ob er Steuerresident ist, kaum eine Rolle. „Es kann ein Indiz sein, aber nicht mehr.“ Ohnehin seien viele Nicht-Residenten bei der Steuerbehörde erfasst. „Weil sie etwa die Ausländernummer NIE beantragt haben, weil sie Immobilienbesitzer sind oder weil sie das Steuerformular 210 für Nicht-Residenten einreichen müssen.“ Zu befürchten haben sie zunächst nichts. Es sei denn, sie verhalten sich auffällig, indem sie etwa in der Heimat erklären, dass sie in Spanien ansässig sind. Dann kann die Maschinerie in Gang gesetzt werden.

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