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Was Restaurants auf Mallorca dürfen – und was nicht

Darf das sein? Wenn Lokale Kartenzahlung verweigern, Eiswürfel abrechnen oder einen Mindestverzehr verlangen

Symbolbild: der Außenbereich eines Restaurants auf Mallorca.

Symbolbild: der Außenbereich eines Restaurants auf Mallorca. / Redaktion DM

Sarah López

Sarah López

Man sitzt im Restaurant auf Mallorca und ist sich nicht so sicher, was denn erlaubt ist und was nicht. Jeder hat wohl schon einmal gehört: „Man darf kostenlos Leitungswasser bestellen“ oder „In Spanien ist es verboten, eine Rechnung auf mehrere Kreditkarten aufzuteilen“. Doch was ist wirklich dran an diesen Gerüchten?

Die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU hat in einem Leitfaden klargestellt, welche Praktiken in Bars und Restaurants erlaubt sind – und welche nicht. Wer schon einmal auf Mallorca essen war, wird sich wahrscheinlich in mindestens einer dieser Situationen wiedererkennen – denn viele der geltenden Regeln werden regelmäßig gebrochen.

10 Dinge, die Restaurants auf Mallorca nicht dürfen – laut Gesetz

1. Keine gedruckte Speisekarte anbieten

QR-Codes sind ein praktisches Zusatzangebot – aber gesetzlich muss es immer auch eine gedruckte Karte geben.

2. Keine Preisangabe bei „Marktpreis“-Produkten

Wenn Speisen „nach Marktpreis“ angeboten werden, muss ein konkreter Preis (z. B. pro Kilo) angegeben oder zumindest deutlich darauf hingewiesen werden.

3. Preise ohne Mehrwertsteuer ausweisen

Ist die spanische Mehrwertsteuer (IVA) nicht im Preis enthalten, muss dies ausdrücklich vermerkt sein – sonst darf sie nicht extra berechnet werden.

4. Servicegebühr oder Gedeck berechnen

Gedeck oder Servicegebühren separat zu berechnen, ist illegal – der Service ist im Preis inbegriffen.

5. Leitungswasser berechnen

Leitungswasser muss kostenlos serviert werden, wenn der Gast es verlangt – auch wenn der Geschmack nicht optimal ist.

6. Terrassenzuschlag ohne Hinweis

Ein Zuschlag für Terrassenplätze darf nur verlangt werden, wenn dies klar in der Speisekarte angegeben ist.

7. Trinkgeld ist freiwillig

Trinkgeld ist kein Muss – es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu.

8. Gebühr für Reservierungen verlangen

Reservierungsgebühren dürfen nicht als Extra berechnet werden. Eine Anzahlung muss vom Endpreis abgezogen werden.

9. Barzahlung ablehnen

Barzahlung darf nicht verweigert werden. Kartenzahlung darf abgelehnt werden, aber nur mit vorherigem Hinweis.

10. Keine detaillierte Rechnung

Die Rechnung muss alle konsumierten Produkte einzeln auflisten – pauschale Rechnungen sind nicht zulässig.

11. Eine gemeinsame Rechnung für Gruppen

Bei gemeinsamen Reservierungen kann das Restaurant darauf bestehen, dass nur eine Person die gesamte Rechnung bezahlt.

12. Mindestverzehr abhängig von der Aufenthaltsdauer

Wenn es vorher klar angegeben ist, kann das Restaurant einen Mindestverzehr verlangen, der sich nach der Zeit richtet, die ein Gast in einem Lokal verbringt.

13. Strafen bei Nichterscheinen trotz Reservierung

Wird eine Reservierung nicht eingehalten, kann eine Gebühr verlangt oder die Reservierung gestrichen werden – aber nur, wenn dies im Voraus klar kommuniziert wurde.

Legale, aber fragwürdige Praktiken

Die Verbraucherorganisation weist auch auf Praktiken hin, die zwar legal sind, die sie aber als unmoralisch betrachtet. So ist es etwa rechtlich erlaubt, als Restaurant Reservierungen erst ab zwei Personen zuzulassen und für Selbstverständliches wie einen Aperitif (etwa Oliven), Milch im Kaffee oder Eiswürfel Extra-Kosten zu verlangen – vorausgesetzt, dies wird in der Karte klar ausgewiesen.

Und was ist mit den Zetteln an den Restauranttüren, auf denen steht: „WC solo para clientes“ („WC nur für Kunden“), wie man sie auf Mallorca immer wieder sieht – geht das überhaupt? Auch wenn es nach Angaben der UCO besonders bei Kindern oder älteren Menschen als völlig unsensibel gilt, ist das Verweigern des Toilettenzugangs tatsächlich vollkommen legal.

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