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Wird in diesen Restaurants im Norden Mallorcas gezielt Urlauberabzocke betrieben?

Ein Urlauber berichtet von zwei Restaurants, die zusätzliche Gebühren erhoben haben, obwohl die Leistungen nicht klar ersichtlich gewesen waren

Gleich zwei Vorfälle an einem Tag: Bei beiden Rechnungen wurde eine Service-Gebühr dazuberechnet.

Gleich zwei Vorfälle an einem Tag: Bei beiden Rechnungen wurde eine Service-Gebühr dazuberechnet. / Privat

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Sarah López

Sarah López

Auf Mallorca sorgen immer wieder Zusatzgebühren in Restaurants für Ärger. Mal werden Eiswürfel extra berechnet, mal erscheint Leitungswasser auf der Rechnung. Auch Trinkgeld wird in einigen Lokalen direkt aufgeschlagen. Besonders kurios war ein Fall auf Mallorcas Nachbarinsel Ibiza: Dort sollte ein Gast im vergangenen Jahr zwölf Euro zahlen, weil eine Kellnerin ihre Tasche an einen Haken gehängt hatte.

Ein ähnliches Vorgehen vermutete nun ein MZ-Leser im Norden Mallorcas. Gleich zweimal fühlte sich Herr M. während seines Urlaubs übervorteilt. Im Restaurant Nu Mallorca an der Playa de Muro bestellte er am Vormittag zwei Bier. Verwundert war er, als auf der Rechnung zusätzlich zehn Prozent berechnet wurden. „Die hätte ich den Kellnern so oder so gegeben“, sagt Herr M. der MZ am Telefon. Die Art der Abrechnung empfinde er jedoch als frech. Er bezweifle, „dass diese sogenannte Servicepauschale eins zu eins an die Mitarbeiter weitergegeben wird“. Schließlich werde kaum ein Betreiber seinem Personal Einblick in die Tageseinnahmen gewähren, damit dieses überprüfen könne, wie viel durch die Pauschale tatsächlich eingenommen worden sei.

Die Rechnung im Nu Mallorca. Die Service-Gebühr wird direkt miteinberechnet.

Die Rechnung im Nu Mallorca. Die Service-Gebühr wird direkt miteinberechnet. / privat

Kann eine Service-Gebühr verlangt werden?

In Spanien ist Trinkgeld keine Pflicht. Auch separate Service-Gebühren sind nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation OCU nur dann zulässig, wenn sie klar und transparent ausgewiesen werden. Nach mehreren Anrufen erklärt sich der Inhaber von Nu Mallorca, Luca Banti, gegenüber der MZ bereit, die Gebühr zu erläutern. „Wir berechnen diese zehn Prozent als Zuschlag für einen bestimmten Bereich des Lokals“, sagt Banti. Das sei vergleichbar mit einem Terrassenzuschlag. Auf der Karte sei der Hinweis klar vermerkt, zudem sei die Gebühr kein Muss. Mit dem Betrag werde unter anderem der DJ finanziert. „Andere Lokale haben einen Mindestverzehr oder verlangen Eintritt“, sagt der Inhaber.

Tatsächlich findet sich online am Ende der Karte ein Hinweis auf die Gebühr. Dort heißt es sinngemäß: „Der Service beinhaltet eine Service-Gebühr von zehn Prozent, die vollständig an das Team geht. Wenn Sie diesen Betrag anpassen möchten, können Sie dies dem Kellner mitteilen.“ Herr M. sagt jedoch, er habe die Karte gar nicht gesehen, da er lediglich etwas trinken wollte. Der Inhaber versichert hingegen, die Gäste würden von den Kellnern stets auf die Gebühr hingewiesen.

Ein Screenshot der online Karte des Lokals.

Ein Screenshot der online Karte des Lokals. / Nu Mallorca

Kein Beschwerdeformular erhalten

Als Herr M. darum bat, die Gebühr zu streichen, hätten die Kellner dies abgelehnt. Daraufhin verlangte er ein offizielles Beschwerdeformular. Nach seiner Darstellung hieß es jedoch, solche Formulare gebe es in dem Lokal nicht. Dabei müssen Restaurants die sogenannten "hojas de reclamaciones" grundsätzlich bereithalten.

Inhaber Banti kann sich die Reaktion seiner Mitarbeiter nicht erklären. „Der Kunde ist König. Wir diskutieren grundsätzlich nicht mit dem Kunden“, sagt er. Selbstverständlich verfüge das Lokal über Beschwerdeformulare. In den vier Jahren seit Bestehen des Beachclubs habe allerdings noch nie ein Gast danach gefragt, so Banti. Den konkreten Vorfall könne er sich nicht erklären.

Zweiter Ärger binnen weniger Stunden

Am Abend setzte sich Herr M. in ein weiteres Lokal. Im Restaurant Sa Gavina in Port d’Alcúdia sollte er erneut eine zusätzliche Gebühr von zehn Prozent draufzahlen. Auffällig sei gewesen, dass dort zugleich der Hinweis „Tips not included“ stand – also: „Trinkgeld nicht inbegriffen“.

Die Rechnung im zweiten Lokal: Ebenfalls mit 10 Prozent extra.

Die Rechnung im zweiten Lokal: Ebenfalls mit 10 Prozent extra. / privat

Auch hier verlangte der Urlauber ein Beschwerdeformular, nach eigener Aussage ebenfalls ohne Erfolg. Nach Rücksprache mit einem Vorgesetzten habe die Kellnerin erklärt, solche Formulare seien nicht für Urlauber bestimmt, was nicht stimmt.

Auf mehrere Nachfragen der MZ ging keiner ans Telefon. Wofür die zusätzliche Summe berechnet wurde, bleibt unklar.

Herr M. scheint mit seiner Kritik nicht allein zu sein. Auf Google Maps finden sich mehrere aktuelle Bewertungen, in denen Gäste bemängeln, dass etwa für zusätzliche Soße oder Eiswürfel ein Aufpreis berechnet worden sei. Nach Angaben von Verbraucherschützern sind solche Zusatzkosten nur dann zulässig, wenn sie klar in der Speisekarte ausgewiesen werden. Online ist dies nach aktuellem Stand nicht eindeutig ersichtlich.

„Das sind auch keine günstigen Restaurants“, fügt Herr M. hinzu. Ein Essen koste dort pro Person schnell zwischen 30 und 80 Euro. Zudem habe er den Eindruck gehabt, dass gezielt um Urlauber geworben werde.

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