Utz Claassen, der ehemalige Besitzer des Fußballclubs Real Mallorca und deutsche Manager, hat in dem erbitterten Streit mit seinem ehemaligen Freund und Geschäftspartner Carsten Maschmeyer eine empfindliche Niederlage erlitten. Wie unter anderen die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hat das Landgericht München eine gegen den Finanzinvestor gerichtete Schadenersatzklage in Millionenhöhe klar abgelehnt. Die beiden prominenten Hannoveraner Streithähne überziehen sich seit Jahren mit Millionenklagen. Dieses Mal ging es um 6,3 Millionen Euro.

Maschmeyer hielt zeitweise Anteile an Syntellix AG, einer Firma von Claassen, die Implantate und Schrauben aus sich selbst im Körper auflösendem Magnesium herstellt. In einer Hauptversammlung kritisierte der auch aus der Fernsehshow "Höhle der Löwen" erfolgreiche Investor seinerzeit den Führungsstil des Aufsichtsratsvorsitzenden Claasen scharf. Sein ehemaliger Freund spiele "Prinz Karneval" und widme sich, anstatt vernünftig zu haushalten, "Hobbys" wie der Führung von Real Mallorca.

Claassen und seine Frau hielten ab 2010 Anteile an dem damals insolventen mallorquinischen Fußballclub, 2014 übernahm der ehemalige Seat- und ENBW-Chef dann die Mehrheit der Anteile und die Präsidentschaft. 2016 verkauften die Claassens dann an die jetzigen Besitzer rund um den US-Banker Robert Sarver.

Der Streit zwischen Maschmeyer, der lange eine exklusive Villa hoch über Port d'Andratx besaß, in der sogar Bundespräsident Christian Wulff urlaubte, stammt aus jener Zeit. Maschmeyer hatte schon 2016 Strafanzeige gegen Claassen wegen eines mutmaßlichen Interessenkonflikts gestellt - als Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsitzender von Syntellix habe er keinem Sponsorenvertrag für seinen eigenen Fußballclub zustimmen dürfen.

Carsten Maschmeyer (Mi.) kommt im Mai 2021 vor Prozessbeginn am Landgericht München an. Matthias Balk / dpa

In dem kritischen Äußerungen, über die seit Mai am Landgericht München verhandelt wurde, hatte Claaasen "eine auf die Vernichtung des Unternehmens gerichtete Kampagne" gesehen. Sie habe dazu geführt, dass eine Kapitalerhöhung zu einem niedrigeren als den geplanten Ausgabepreis durchgeführt werden musste. Maschmeyer habe mit seiner Kritik seine "aktienrechtliche Treupflichten" verletzt. Claassen forderte daher von Maschmeyer sowie einem weiteren ehemaligen Syntellix-Aufsichtsrat 6,3 Millionen Euro Schadenersatz.

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Das Landgericht München hat diese Forderung nun am Dienstag in einem 139 Seiten umfassenden Urteil zurückgewiesen. Das mit dem "Prinz Karneval" sowie weitere Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch eine von Maschmeyer geforderte Sonderprüfung bei Syntellix sei zulässig gewesen.

Es war nicht das erste Gerichtsverfahren im Streit zwischen den beiden Hannoveraner Unternehmern. Und es wird auch nicht das letzte sein, dass die Ressourcen der deutschen Justiz in Anspruch nimmt. Nun steht ein weiteres Verfahren in Hannover an, wo Maschmeyer Claasen verklagt hat.