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Anzeige von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen: Warum die Staatsanwaltschaft Palma Spanien nicht für zuständig hält

Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen in Spanien. Das geht aus einer der MZ vorliegenden Stellungnahme hervor

Collien Fernandes zeigte ihren Ex-Mann Christian Ulmen in Palma an.

Collien Fernandes zeigte ihren Ex-Mann Christian Ulmen in Palma an. / dpa

Ciro Krauthausen

Ciro Krauthausen

Die Entscheidung wird in den kommenden Tagen eine Richterin auf Mallorca fällen müssen, aber sollte sie den Argumenten der Staatsanwaltschaft folgen, gibt es keine Zweifel: Die schweren Vorwürfe, die die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann und Schauspieler Christian Ulmen erhebt, müssen in Deutschland geklärt und dort gegebenenfalls vor Gericht gebracht werden. Die spanische Justiz sei dafür nicht zuständig. Das geht aus einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft in Palma vom 22. März hervor, die der MZ vorliegt.

Collien Fernandes hatte Christian Ulmen am 2. Dezember auf Mallorca wegen Identitätsanmaßung, Verletzung von Geheimnissen, öffentlicher Beleidigung, fortgesetzter Misshandlung und schweren Drohungen angezeigt und diese Vorwürfe anschließend in einem "Spiegel"-Bericht öffentlich gemacht. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Fernandes sieht in Deutschland "gesetzliche Schutzlücken" und wirft der deutschen Justiz insbesondere bei Fällen digitaler Gewalt Untätigkeit vor.

Kann von einem "Tatort" Spanien die Rede sein?

„Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, in Spanien zu klagen, weil in Spanien die Rechte von Frauen deutlich besser sind als in Deutschland", sagte Collien Fernandes in den "Tagesthemen". Die Möglichkeit dazu ergebe sich, weil Christian Ulmen auf Mallorca seinen "Hauptsitz" habe und Spanien somit "Tatort" sei. Collien Fernandes und Christian Ulmen waren, wie die Schauspielerin selbst in der Presse bekannt gab, zum Jahreswechsel 2022/2023 nach Mallorca gezogen. Inwieweit insbesondere Fernandes ständig auf Mallorca lebte, ist unklar.

Die spanische Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Stellungnahme keinen "Tatort" Spanien und folgt damit den Argumenten der Verteidigung von Christian Ulmen. Die in der Anzeige geschilderten mutmaßlichen Straftaten seien fast ausnahmslos in Deutschland vorgefallen. "Die dem Gericht zur Kenntnis gebrachten Sachverhalte haben ihren Ursprung, ihre Entwicklung und ihre wesentliche Ausführung in Deutschland gehabt, im Rahmen des ehelichen Zusammenlebens und innerhalb des persönlichen, sozialen, beruflichen und digitalen Umfelds der Anzeigeerstatterin, das sich ebenfalls in Deutschland befindet", heißt es in dem Schreiben.

Außerordentlich langer Zeitraum

Laut der Staatsanwaltschaft auf Mallorca erstreckten sich die in der Anzeige vorgebrachten Verhalten über einen "außerordentlich langen" Zeitraum von über einem Jahrzehnt und seien bis auf eine Ausnahme - in Österreich - in Deutschland vorgefallen. Weder in der Aussage der Anzeigenerstatterin noch in der auf dessen Grundlage erfolgten Analyse seitens der Verteidigung fänden sich explizite Hinweise oder Indizien, dass diese mutmaßlichen Taten in Spanien erfolgten. Weder seien die Beteiligten Spanier, noch berührten diese Vorfälle essenzielle spanische Interessen, noch verweigere der zuständige Staat die Strafverfolgung.

Innerhalb der "ausführlichen Schilderung der Anzeigenerstatterin" werde lediglich ein Vorfall erwähnt, der sich im Januar 2023 auf Mallorca ereignete. Bei einem häuslichen Streit soll es zu einem gewalttätigen Übergriff gekommen sein, der einen Polizeieinsatz zur Folge hatte. Beide Parteien beschuldigten sich gegenseitig und wurden vorübergehend festgenommen. In einem anschließenden Schnellverfahren beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens, was dann auch geschah.

Vorfälle im Rahmen eines "erzwungenen Zusammenlebens"

Andere Vorfälle im Rahmen eines "erzwungenen Zusammenlebens" auf Mallorca - wie Zutritt zur noch gemeinsamen Wohnung, ironische Kommentare oder ein sich lange hinziehender Auszug - seien strafrechtlich nicht relevant genug, um ein Verfahren ansichzuziehen, in dem es um "sehr schwerwiegende Vorfälle" in einem anderen Land ginge, so die spanische Staatsanwaltschaft.

Collien Fernandes hatte zunächst in Deutschland Anzeige erstattet. Darauf verweist auch die spanische Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben: In dieser Angelegenheit ermittle ja bereits die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Die hatte aufgrund einer im November 2024 gegen Unbekannt getätigten Anzeige Ermittlungen aufgenommen, dann aber wieder eingestellt - nach eigener Aussage, weil Fernandes ihr nicht die angeforderten Unterlagen geschickt hatte. Die Schauspielerin sagt, sie habe die Aufforderung nie erhalten. Nach "Prüfung der Medienveröffentlichungen" hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Ermittlungen jetzt wieder aufgenommen.

Staatsanwaltschaft in Palma: Kein mangelnder Strafverfolgungswille in Deutschland

Die spanische Justiz könne nur in Ausnahmefällen wegen Straftaten im Ausland ermitteln, die bereits Gegenstand eines dortigen Verfahrens sind, so die Staatsanwaltschaft. Möglich sei dies nur bei mangelndem Strafverfolgungswillen oder offenkundiger Unmöglichkeit im zuständigen Staat, ein Verfahren zu führen. "Keiner dieser Fälle liegt hier vor", so die Staatsanwaltschaft. Deutschland sei das Land, in dem es zu den Vorfällen kam, in dem bereits ermittelt wird, das über einen direkten Zugang zu den Beweismitteln verfügt, das ohnehin für diese Straftaten zuständig ist und auch vollends zu erkennen gegeben habe, zur Strafverfolgung bereit zu sein.

Auch aus praktischen Gründen sei das Verfahren in Deutschland anzusiedeln. Alle wichtigen Zeugen, Informatik-Zugänge, Internet-Provider, mutmaßlich zerstörten Geräte, Serverdaten und die direkt betroffenen soziale und berufliche Umgebung befänden sich dort, so die Staatsanwaltschaft.

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