Mallorca Zeitung

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María Barbancho Anwältin

Aus diesen Gründen brauchen Deutsche auf Mallorca immer wieder einen Anwalt

María Barbancho ist seit sieben Jahren Anwältin, spezialisiert auf deutsches und spanisches Strafrecht.

„Bin überzeugt, dass wir Freispruch für die Kegelbrüder erreichen“

María Barbancho ist seit sieben Jahren Anwältin, spezialisiert auf deutsches und spanisches Strafrecht. Sie arbeitet in drei Kanzleien in Barcelona, Madrid und Palma und ist in diesem Jahr vor allem dadurch bekannt geworden, dass sie die Kegelbrüder aus Münster vor Gericht vertrat. Der 13-köpfigen Gruppe aus Nordrhein-Westfalen wurde vorgeworfen, mit brennenden Zigarettenstummeln und Alkohol das Dach einer Bar an der Playa de Palma in Brand gesteckt zu haben. Die Männer saßen rund sieben Wochen in Untersuchungshaft auf Mallorca, bevor Barbancho und ihr Kollege Unai Mieza einen Urlaubstag des Ermittlungsrichters nutzten, um die Freilassung ihrer Mandanten durchzusetzen.

Sie haben seit Beginn Ihrer Karriere mit vielen deutschen Mandanten zu tun. Wie kam es dazu?

Ich war in den Dieselgate-Fall von Volkswagen involviert, da war ich Teil des Anwaltsteams in Spanien. Daher war ich sehr intensiv in Kontakt mit deutschen Anwälten. Ich habe dann gesehen, dass es hierzulande einen Mangel an deutschsprachigen Strafverteidigern fehlt, die auch in U-Haft oder der Haft direkt mit den Mandanten auf Deutsch sprechen können. Es war eine richtige Marktlücke. Da fing ich an, mich in Richtung deutschsprachige Mandanten zu orientieren.

Sie hatten schon immer ein Faible für Deutschland, waren auf einer deutschen Schule und haben in Deutschland studiert. Woher kommt diese Begeisterung?

Meine Eltern wollten, dass ich auf eine internationale Schule ging. Mein Vater, der Strafrichter war, hatte damals schon Kontakt zu Deutschland. Er verbrachte ein Jahr in Freiburg. Dazu gibt es eine enge Verbindung zwischen deutschem und spanischem Strafrecht. Auf der spanischen Akademie kommt vieles aus Deutschland. Es gibt viel Austausch zwischen spanischen und deutschen Strafrechtlern.

Welches Profil haben Ihre Mandanten auf Mallorca vor allem?

Es gibt drei Gruppen: Eines sind die deutschen Urlauber, denen im Urlaub etwas zustößt, wie etwa eine Vergewaltigung oder ein Schadensdelikt. Dann gibt es Leute, die hier ansässig sind oder hier eine Firma haben und irgendwann in Schwierigkeiten mit dem Finanzamt kommen. Da geht es dann häufig um Steuerdelikte, Untreue oder Geldwäsche. Eine dritte Gruppe sind Menschen, die gegen die ein Auslieferungsantrag oder ein europäischer Haftbefehl vorliegt und die auf der Insel festgenommen werden. Da arbeiten wir dann mit den Anwälten der Herkunftsländer der Mandanten zusammen.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Deutsche sich auf die Insel absetzen und dann hier gefasst werden. Haben Sie eine Erklärung dafür, warum das die Menschen ausblenden?

Der europäische Haftbefehl funktioniert tatsächlich sehr gut. Ich rate den Leuten auch immer, sich das bewusst zu machen. Man wird häufig am Flughafen schon festgenommen. Und es ist nicht schön, zwei oder drei Nächte in der Polizeizelle zu verbringen. Und man sollte sich immer unverzüglich einen Anwalt suchen.

Welche Fälle bearbeiten Sie hauptsächlich auf Mallorca?

Wir machen viel Wirtschaftsstrafrecht, aber eigentlich bearbeiten wir alle Bereiche.

Ein Fall, der für große Aufmerksamkeit gesorgt hat, war Ihre Vertretung der Kegelbrüder. Gibt es irgendetwas Neues in dem Fall?

Wir können im Moment nichts Neues zu dem Fall sagen. Momentan geht es den Jungs gut und wir kämpfen für einen Freispruch. Ich bin überzeugt, dass wir den erreichen werden.

Können Sie ungefähr abschätzen, wann es hier zum Prozess kommen könnte?

In Spanien sind Strafgerichte momentan sehr langsam. Es fehlen viele Richter. Die Ermittlungsphase dauert immer ein Jahr, und dann gibt es einen Termin für die Hauptverhandlung, der dann noch einmal ein Jahr entfernt ist. Ich gehe nicht davon aus, dass wir 2022 eine Hauptverhandlung in diesem Fall haben werden.

Aber auch nicht 2023, oder?

Das könnte gut sein, aber da bin ich mir nicht sicher. Das liegt am Gericht. Normalerweise werden Termine in Spanien sehr spät festgelegt.

Und so lange warten die Kegelbrüder nun in Deutschland auf den Prozess. Sie können dort aber ihr normales Leben weiterführen, oder?

Alle Personen, die nicht schuldig verurteilt wurden, sind unschuldig und können ihr normales Leben führen.

Die Freilassung der Kegelbrüder im Juli kam etwas überraschend. Sie haben einen Urlaub des Ermittlungsrichters genutzt, um die Freilassung zu beantragen, der dann stattgegeben wurde. Könnte diese Aktion nicht zu einem Nachteil für die Kegelbrüder in einem Prozess werden?

Meine Perspektive ist eine andere. Die Freilassung hat sich nicht von einem Tag auf den anderen ergeben. Dahinter steckten viele Wochen intensive Arbeit. Ich sitze nicht im Kopf des Ermittlungsrichters. Aber der Ermittlungsrichter wird nicht in der Hauptverhandlung dabei sein.

Das Thema U-Haft wurde im Zusammenhang mit dem Fall der Kegelbrüder häufig kommentiert. In Deutschland war man immer wieder erstaunt, wie lange Beschuldigte hierzulande teilweise in der U-Haft sitzen. Gibt es da große Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien?

Ich glaube, in Deutschland ist das nicht viel anders. Die Ziele der U-Haft sind dieselben: zu versuchen, dass jemand nicht flieht, dass die Beweise nicht vernichtet werden und dass die Festgenommenen nicht noch einmal straffällig werden können.

Welche sind die auffälligsten Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien im Strafrecht?

In Deutschland werden viele Fälle in der Ermittlungsphase eingestellt. In Spanien ist es üblich, dass es zu einer Klage kommt, auch wenn dann nach der Hauptverhandlung ein Freispruch steht. Sehr wenige Fälle werden in der Ermittlungsphase eingestellt. Das sagen wir immer zu den Mandanten: Macht euch keine Sorgen, das ist normal. Die Ermittlungsphase in Spanien ist anders als in Deutschland. In Spanien gibt es einen Ermittlungsrichter, in Deutschland gibt es nur die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft in Spanien ist anders, sie muss klagen. Sie ist nicht dazu da, jemanden zu entlasten. Dafür ist der Wahlverteidiger zuständig. Deswegen ist die Figur des Verteidigers in Spanien sehr wichtig.

Wenn alle Fälle zur Verhandlung kommen, überlastet das aber eben die Gerichte?

Das ist ein Teil des Problems, sicher.

Welche Vorteile sehen Sie in diesem Prozedere?

Ich glaube, in Spanien wird die Opferperspektive sehr ernst genommen. Die Staatsanwaltschaft will unbedingt, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Man will, dass die Opfer sehen, dass der Fall nicht eingestellt wird. Es ist ein Signal an die Opfer.

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