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Ferienvermietung, Cannabis oder Check-in-Trick: Was an den Mallorca-Mythen dran ist

Auf der Insel werden im Volksmund so manche Vorschriften und Abläufe sehr frei ausgelegt. Ein Faktencheck

Klappt der Check-in-Trick wirklich? Und wie war das gleich mit dem Cannabis?

Klappt der Check-in-Trick wirklich? Und wie war das gleich mit dem Cannabis? / DM

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Ralf Petzold

Ralf Petzold

Mythos 1: Der Anbau von bis zu drei Hanfpflanzen ist auf Mallorca erlaubt, wenn das Cannabis für den Eigengebrauch ist.

Archivfoto einer Cannabis-Pflanze auf Mallorca.

Archivfoto einer Cannabis-Pflanze auf Mallorca. / Foto: Terrassa

Der wohl bekannteste urbane Mythos Mallorcas. Diese vermeintliche Regel nutzen gar Cannabis-Clubs, um ihre Existenz zu rechtfertigen. Sie bauen die Drogen nur für ihre Mitglieder an. Drei Pflanzen pro Mitglied – dadurch ist dann angeblich sogar eine ganze Plantage erlaubt. Die Gesetzeslage in Spanien ist aber klar: Der Besitz, Anbau, Kauf oder Verkauf ist verboten. Lediglich der Konsum ist erlaubt und dann auch nur, wenn in den eigenen vier Wänden gekifft wird. „Manche Leute haben eine Hanfpflanze, allein weil sie hübsch aussieht. Aber auch das ist verboten“, sagt ein Sprecher der Ortspolizei Palma. Dafür muss man natürlich erst erwischt werden. „Wenn ein Polizist die Pflanze von der Straße aus sieht, wird er sie konfiszieren und ein Knöllchen ausstellen.“ Auch bei einer Anzeige der Nachbarn kann das geschehen. Gleiches gilt für Kiffer, die mit einem Joint erwischt werden. „Wenn eine Person nur nach Marihuana riecht, kann ich sie durchsuchen, ob ich Drogen finde“, sagt der Ortspolizist. „Finde ich keine, gebe ich den Tipp mit, dass eine Dusche angebracht wäre.“

Mythos 2: Wer am Ballermann auf der Straße ein Bier trinkt, bekommt ein Knöllchen.

Bei Mallorca-Urlaubern ist sie Kult: die unendliche Party auf der Ballermann-Mauer

Bei Mallorca-Urlaubern ist sie Kult: die unendliche Party auf der Ballermann-Mauer / Nele Bendgens

Die Balearen-Regierung verabschiedete im Mai 2024 das „Dekret für verantwortungsvollen Tourismus“. Es trat auch in Kraft – zumindest theoretisch. Darin steht, dass der Alkoholkonsum auf offener Straße unter anderem an der Playa de Palma verboten ist und mit einem Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro bestraft werden kann. Wirklich durchgesetzt wurde die Verordnung von der Polizei aber nicht. Man habe die Polizisten nie unterrichtet, ob und wie sie die Regeln durchsetzen sollen, hieß es im vergangenen Jahr als Erklärung. Derzeit warte man, dass die neuen Benimmregeln in Palma in Kraft treten, sagt ein Sprecher der Ortspolizei. „Wenn zwei Gesetze oder Verordnungen die gleichen Aspekte behandeln, berücksichtigen wir zuerst die Regeln, die sozusagen näher an uns dran sind.“ Sprich zuerst, was das Rathaus Palma sagt, danach die Balearen-Regierung. „Jedoch ist der Alkoholkonsum auch so auf offener Straße verboten“, so der Sprecher. Es komme auf den Einzelfall an. Ein Betrunkener, der randaliert, sei nicht das Gleiche wie ein Passant, der in Ruhe sein Bier trinkt.

Mythos 3: Es ist verboten, sein Auto vor der eigenen Ausfahrt zu parken.

Eine ORA-Mitarbeiterin auf einer Straße in Palma.

Eine ORA-Mitarbeiterin auf einer Straße in Palma. / MZ

Laut einer spanienweiten Gesetzgebung stimmt das. Dabei handelt es sich um die Ausfahrten im Stadtgebiet, an denen Parkverbotsschilder (vado) angebracht sind. Besitzer einer derartigen Garage nutzen die Ausfahrt gerne, um einen Zweitwagen zu parken oder den Platz einem Bekannten anzubieten. In den parkpflichtigen ORA-Zonen droht ziemlich sicher ein Bußgeld. Auch außerhalb könnte eine Polizeistreife zum Stift greifen. Oder ein neidischer Nachbar zeigt den Fall an. Einige Gemeinden auf Mallorca versuchten, die spanische Gesetzgebung mit eigenen Verordnungen zu umschiffen und erlaubten das Parken. Laut einem Bericht der Stadt Inca ist die Ausnahme auf kommunaler Ebene aber nicht legal. Der vado beinhalte kein Sonderparkrecht, sondern sorgt dafür, dass der Straßenabschnitt frei gehalten wird. Wenn dort der Garagenbesitzer selbst parkt, ist dem nicht so.

Mythos 4: Die Handtücher und Bademäntel von Hotels fiepen wie beim Ladendiebstahl, wenn sie geklaut werden.

In manchen deutschen Hotels sind tatsächlich Mikrochips in die Handtücher und Bademäntel eingenäht, um einen Diebstahl zu verhindern. Auf Mallorca sei die Anzahl an geklautem Hoteleigentum aber so gering, dass es kein Thema ist, so eine Sprecherin des Hotelierverbands an der Playa de Palma. Fiepende Chips oder Kontrollen gebe es nicht. Dennoch bleibt es natürlich Diebstahl!

Mythos 5: Wer als Letzter beim Flug eincheckt, bekommt einen kostenpflichtigen Premiumsitz gratis.

Auch das Personal am Check-in-Schalter kann prüfen, ob ein Passagier ein gültiges Zertifikat hat.  | FOTO: BOSCH

Der Check-in am Flughafen. / Simone Werner

Der vermeintliche Check-in-Trick hat folgende Logik: Wenn alle kostenlosen Sitzplätze vergeben sind, bekommen alle danach eincheckenden Passagiere die verbleibenden Premiumsitze zugeteilt. „Grundsätzlich kann es immer passieren, dass – wenn ein Fluggast in letzter Minute eincheckt – dieser einen sonst kostenpflichtigen Premium-Sitzplatz ,ergattert‘“, heißt es dazu bei der Eurowings-Pressestelle. Das sei aber „absolut selten“ und „pures Glück“. Bei der Sitzplatzvergabe werde eine gute und sichere Verteilung von Gewicht und Balance im Flugzeug berücksichtigt. Zudem würden – zumindest bei Eurowings – „Familien, die gemeinsam einen Flug antreten, grundsätzlich nicht getrennt“. Auch werde geschaut, dass pro Sitzreihe nur ein Baby platziert wird. Der Last-minute-Check-in kann außerdem fatale Folgen haben. Man stelle sich vor, der Flug ist überbucht. Dann gibt es unter Umständen gar keinen freien Sitzplatz mehr.

Mythos 6: Eine Verkehrskamera auf der Inca-Autobahn filmt Autos ohne gültige ITV.

Fehlende Termine für die ITV-Prüfung, den spanischen TÜV, waren lange ein Problem. Der Inselrat glaubt nun, mit einem neuen Betreiber und einer neuen Prüfstelle Abhilfe geschaffen zu haben. Wer bislang ohne gültige ITV auf der Insel umherfuhr, musste bei einer Kontrolle auf einen nachsichtigen Polizisten hoffen, der beim Anblick eines ausgemachten Termins Milde walten lässt. Zudem wurde in diesem Fall geraten, die Inca-Autobahn zu meiden, da dort Kameras die Autos ohne gültige ITV rausfischen. Dem Inselrat sind derartige Kontrollen nicht bekannt. Er verweist auf die Verkehrsbehörde DGT. Dort sendet Chefin Francisca Ramis auf MZ-Anfrage eine Liste mit allen Kontrollen. Neben den üblichen Blitzern gibt es auf der Ma-13 (Autobahn Palma–Inca-Alcúdia) sowie der Ringautobahn Ma-20 zwei Kameras die unangeschnallte Autofahrer filmen, aber keine ITV-Kontrollen.

Mythos 7: Ferienvermietung in Zimmern ist legal, wenn es sich um eine gekaufte Wohnung handelt.

In Sachen Airbnb gibt es viele Mythen. Fakt ist, dass die Ferienvermietung auf Mallorca ohne Lizenz verboten ist. Neue Lizenzen werden derzeit nicht ausgestellt. Im Stadtgebiet Palma ist die Vermietung von Wohnungen an Urlauber zudem explizit verboten. Was erlaubt ist, ist das Untervermieten von Zimmern. Wer selbst nur die Wohnung gemietet hat, braucht dafür das Einverständnis des Eigentümers. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer für die Untervermietung gibt es nicht. Allerdings müssen die Vermieter im Zweifelsfall nachweisen, dass sie eben keine Urlauber bei sich beherbergen.

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