"Ich kann nicht weg": Wie sich eine Deutsche wegen der Wohnungsnot auf Mallorca nach der Trennung gefangen fühlt
Trennungen sind nie schön. Wenn aber hohe Mieten die Ex-Partner dazu zwingen, ihr Zuhause weiterhin zu teilen, kann der Alltag schnell zur Hölle werden. Auf Mallorca ist das immer häufiger der Fall

Symbolbild: Immer mehr Männer und Frauen auf Mallorca müssen nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung ausharren, weil sie keine neue finden / Julian Stratenschulte / dpa
Schon im Treppenhaus beginnt Marions* Herz zu pochen. Beim Betreten der Wohnung verkrampft sich ihr Magen. Jedes Mal. Aus Angst vor der nächsten Konfrontation. Seit mittlerweile sechs Monaten sind sie und ihr Mann José* getrennt. Trotzdem teilen sich die Deutsche und der Spanier gezwungenermaßen weiter die Wohnung im Inselosten, in der sie seit Jahren mit den beiden gemeinsamen Kindern wohnen. „Unsere Streits waren schon vor der Trennung unerträglich. Jetzt ist es noch schlimmer geworden“, berichtet Marion.
Keine Wohnung in Sicht
Die 39-jährige Hotelangestellte fühlt sich gefangen. In einem Teufelskreis aus gegenseitigen Anschuldigungen und Vorwürfen, aber auch in den vier Wänden, die einmal ihr Zuhause waren. „Ich kann nicht weg. Und José auch nicht. Wir verdienen beide nicht genug, um alleine eine Wohnung zu mieten. Ich sitze in der Falle“, sagt sie.
Idealista, Yaencontre, pisos.com – Marion hat zahlreiche Immobilien-Apps auf ihrem Handy installiert, als sie sich im vergangenen September für die Trennung entschied. Denn eigentlich wollte sie sofort weg. Distanz schaffen, einen Cut – all das, wozu einem auch Profis im Fall einer Trennung im Streit raten. Die Immobilienportale sollten sie automatisch benachrichtigen, wenn eine Wohnung annonciert wird, die infrage kommt. Doch der Alarm läutet fast nie. „Mein Suchfilter schließt einfach alles aus“, sagt Marion. Maximal 800 Euro und zwei Schlafzimmer, in der Nähe der Schule ihrer Kinder und ihrer Arbeit. „Es gibt einfach nichts. Und wenn doch mal etwas reinkommt, liegt der Preis bei mindestens 1.300 Euro. Wie soll ich das bei einem Gehalt von knapp 1.500 Euro bezahlen?“, fragt sie.
Dass stattdessen ihr Noch-Mann auszieht, sei ebenfalls keine Option. „Seine finanzielle Situation ist ähnlich. Wir sind beide Saisonkräfte. Außerdem läuft unsere Wohnung auf seinen Namen.“ Auch örtliche Makler waren ihr bisher keine Hilfe. „Einer sagte mir: ‚Vergiss es, für unter 1.000 Euro brauchst du nicht einmal anfangen zu suchen. Und selbst dann ist es fast aussichtslos.‘ “ Nur zwei Besichtigungen hatte Marion im vergangenen halben Jahr: eine Ruine mit einsturzgefährdeten Decken und eine Mini-Wohnung, die Dutzende Mietinteressenten anzog. „Letztlich haben sie sich für ein kinderloses Paar entschieden statt für mich als Single-Mutter“, sagt Marion.
"Weiß nicht, wie ich es noch aushalten soll"
Kurz habe sie den Impuls verspürt, nach Deutschland zurückzuflüchten. Zu ihrer Kernfamilie. „Aber ich lasse ja meine Kinder nicht hier. Und dass ich sie mitnehme, würde mein Mann nicht zulassen.“ Als Opfer von Geschlechtergewalt sieht sich Marion nicht – die Bitte um Aufnahme in einem Frauenhaus schließt sie daher aus. „Ich werde ja nicht geschlagen. Letztlich gehen die Konflikte von uns beiden aus. Vermutlich leidet José ebenso wie ich. Aber manchmal weiß ich nicht, wie ich es noch aushalten soll.“
Unterstützung bekommt sie bei einer Psychologin, auch Freundinnen stehen ihr bei. Stets versucht Marion, ihre Tage so zu strukturieren, dass sie möglichst wenig zu Hause ist – oder nur dann, wenn José nicht da ist. Abends verkriecht sie sich im Gästezimmer. „Aber wenn man zusammenlebt, zwei Kinder und nur ein Bad hat, ist es unmöglich, sich komplett aus dem Weg zu gehen.“
Anwältin rät: Nicht überstürzt ausziehen
Maria Antonia Mateu Gelabert kennt die Problematik. Seit vielen Jahren ist die Anwältin auf Familienrecht spezialisiert und hat viele ähnliche Fälle erlebt. „Es ist ein sehr, sehr großes Problem. Wirtschaftlich sind beide Partner nicht in der Lage, zwei Mieten oder eine Hypothek plus eine Miete zu bezahlen, und sitzen dann in der Zwickmühle“, sagt sie.
Grundsätzlich rät Mateu Eltern dazu, sich so schnell wie möglich Rechtsbeistand zu holen – getrennt voneinander. „Am besten lässt man sich sogar schon präventiv beraten, wenn man eine Trennung in Betracht zieht und noch bevor man die Entscheidung offengelegt hat.“ Denn wer beispielsweise einfach Hals über Kopf ausziehe, und erst einmal ohne die Kinder irgendwo unterkomme, der könne später bei der Frage ums Sorgerecht Probleme bekommen. Dieses sei jedoch unter anderem entscheidend dafür, welcher Elternteil das Recht darauf haben kann, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben. Werde einem der beiden Partner das alleinige Sorgerecht zugesprochen, so dürfe dieser unter dem Aspekt des Kindeswohls in der Regel in der gemeinsamen Wohnung bleiben, bis die Kinder groß sind und der andere müsse gehen – unabhängig davon, wem die Immobilie gehört.
Nestmodell nicht immer praktikabel
„Komplizierter wird es bei geteiltem Sorgerecht“, so die Juristin. Oft werde vor Gericht dann dazu geraten, das Nestmodell einzuführen, bei dem die Kinder ständig in der Wohnung wohnen bleiben und die Eltern abwechselnd dort leben – vor allem, wenn die Immobilie beiden gehört. „Häufig suchen die Eltern sich dann irgendwo eine kleine und günstige Bleibe für die Zeit, in der sie sich nicht um die Kinder kümmern. Etwa ein WG-Zimmer, oder sie kommen bei ihren Eltern unter.“ Obwohl das Nestmodell meist mit dem Kindeswohl begründet werde, sei diese Lösung in der Praxis oft problematisch, so Mateu. „Sie erfordert viel Absprache und Organisation zwischen den getrennten Elternteilen und funktioniert nur gut, wenn sich beide verstehen und ein gutes Verhältnis pflegen.“
Bei der Frage, wer die Wohnung verlassen muss, spielten aber auch andere Aspekte eine Rolle. „Grundsätzlich herrscht auf den Balearen die eheliche Gütertrennung“, so Mateu: Nur, weil man verheiratet ist, hat man als Ehepartner bei der Scheidung kein Anrecht auf die Hälfte einer Immobilie, die dem Ex gehört. „Allerdings besteht unter Umständen ein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung durch den Ex-Partner“, so Mateu. Das sei dann der Fall, wenn die Richter befinden, dass derjenige, dem die Wohnung nicht gehört, verletzlicher ist als sein Partner – beispielsweise, weil er oder sie in den vergangenen Jahren deutlich weniger der Lohnarbeit nachgegangen ist, um sich um Haushalt und Kinder zu kümmern, und es somit dem Partner ermöglicht hat, mehr Geld zu verdienen. „Dann muss dieser eine Entschädigung zahlen, die dem anderen hilft, eine neue Bleibe zu finden.“
Hoffnung auf Freiheit
Für Marion ist das keine Option. Sie arbeitet genau wie ihr Partner Vollzeit. „Er hätte auch gar nicht das Geld, mich zu unterstützen.“ Einen Sorgerechtsstreit will sie ebenfalls verhindern. „Die Kinder brauchen ja ihren Vater auch.“ Letztlich bleibe ihr nur, auszuharren. Und weiterzusuchen. Nach einer Immobilie, die für sie Freiheit und Neuanfang bedeutet.
*Namen geändert
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