Eigentlich war es nur logisch: Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat den Carrer Missió de Sant Gabriel neben dem Partytempel Megapark in die Liste der Straßen aufgenommen, in denen spezielle Regeln und Saktionen gegen den Alkoholkonsum auf offener Straße gelten sollen. Der Carrer Missió de Sant Gabriel verbindet die Strandpromenade mit der in zweiter Linie liegenden Straße und für Autos freigegebenen Straße Carrer Llaüt und verläuft zwischen Megapark und einem Schnellimbiss. Vor allem in der Hochsaison bilden sich hier regelmäßig Menschenmengen, gefeiert wird dann auch auf offener Straße.

Das wird nun, ebenso wie bereits in der sogenannten "Bierstraße", nicht mehr so einfach möglich sein. Im Carrer Missió de Sant Gabriel ist nun der Verkauf von Alkoholika und Essen für den Verzehr auf der Straße verboten. Die Strafen für Ladeninhaber, die sich nicht daran halten, können sich im Extremfall auf bis zu 3.000 Euro belaufen. Die Regelungen gelten jeweils vom 1. April bis zum 30. September.

Weiterhin gilt auch an der Playa de Palma bis zur Gemeindegrenze mit Llucmajor nahe des Club Nàutic de s'Arenal ein Verbot von Werbung für Angebote mit Alkohol. Die Biergärten im Carrer Pare Bartomeu Salvà (Bierkönig und Bamboleo) müssen erneut ihre Außenflächen von der Straße baulich trennen, so dass die Gäste nicht direkt von der Straße in den Biergarten hineingehen können.

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Auch der Paseo Marítimo in Palma zwischen der Hausnummer 1 und der Torre de Peraires sowie der Carrer Joan Miró zwischen den Hausnummern 1 und 79 sowie zwischen der Nummer 269 und der Einmündung in die Autobahn Ma-1 in Richtung Andratx sind sogenannte Sonderzone gegen Saufgelage. Ebenso gilt die Regelung im gesamten historischen Stadtzentrum von Palma.

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