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Hitlergruß auf der Bühne: Geldstrafe für Mallorca-Sängerin Melanie Müller

Melanie Müller scheitert mit Berufung: Nach einem umstrittenen Konzert bleibt die Verurteilung wegen Hitlergruß bestehen

Melanie Müller stand wegen Hitlergruß-Vorwürfen erneut vor Gericht.

Melanie Müller stand wegen Hitlergruß-Vorwürfen erneut vor Gericht. / Foto: David Hammersen/dpa

Nach Hitlergruß-Vorwürfen hat die Schlagersängerin Melanie Müller (37) auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig. 

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