Eurowings-Passagiere müssen sich auf Probleme einstellen - die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa-Tochter sind von Montag (17.10.) bis Mittwoch (19.10.) zum Streik aufgerufen. Welche Flüge betroffen sind, erfahren Sie hier. Doch welche Rechte haben die betroffenen Fluggäste?

Allgemein gilt: Bei Verspätungen und Annullierungen aufgrund eines Pilotenstreiks bestehen Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Verpflegung, Unterbringung und Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Reise umbuchen und Entschädigung verlangen

Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Airline eine alternative Beförderung anbieten - sei es durch eine Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte (vor allem bei innerdeutschen Flügen).

Wenn die Airline keine Alternative anbieten kann, können die betroffenen Passagiere auf eigene Faust eine Ersatzreise buchen und sich das Geld dafür später erstatten lassen. In diesem Fall können sie jedoch nicht das Geld für das ursprüngliche Ticket zurückverlangen.

Davon unabhängig besteht bei Stornierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden der Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier. Innerbetriebliche Streiks können dabei von den Airlines, anders als etwa Lotsen-Streiks, nicht als "höhere Gewalt" geltend gemacht werden.

Hilfreiche Websites und Apps

Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf den Websites der Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest nachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner. /mit dpa