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Chaos auf dem Flughafen Mallorca nach dem Unwetter: Das sind Ihre Rechte

Verspätungen und Flugausfall - wann gibt es Geld von der Airline?

Campende Passagiere nach dem Unwetter am Flughafen von Mallorca

Campende Passagiere nach dem Unwetter am Flughafen von Mallorca / Guillem Bosch

Wird der Start in den Urlaub durch Flugprobleme ausgebremst, ist das ärgerlich. Vielen Reisenden passiert das gerade wegen des Unwetters auf Mallorca. Die gute Nachricht: Die Airline hat Betreuungspflichten. Sie muss für Verpflegung am Flughafen aufkommen – ab zwei Stunden Verspätung stehen Betroffenen Getränke und Snacks zu, etwa in Form von Gutscheinen für Gastronomieangebote am Airport. Verzögert sich der Flug bis zum nächsten Tag, muss sie auch die Hotelübernachtung zahlen.

Ersatzflüge und Erstattungen

Fällt ein Flug aus oder hat er mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende theoretisch das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen. In dem Fall geht das aber nicht, da das Unwetter als höhere Gewalt gilt.

Zudem gebe es eine weitere Hürde: Verlangt man sein Geld zurück, ist man selbst dafür verantwortlich, wie man weiterkommt. Gerade in Ferienzeiten kann das teuer werden, falls es kurzfristig überhaupt noch freie Plätze Richtung Urlaubsziel gibt.

Gut zu wissen: Schon ab drei Stunden Verspätung müssen Airlines eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Bei innerdeutschen Flügen werden oft Bahnfahrkarten als Alternative angeboten. 

Wichtig: Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er ist auch für alle anderen Forderungen die erste Anlaufstelle für Urlauber. Wer aufgrund eines Flugausfalls erst einen Tag später in den Urlaub fliegen kann, kann den Reisepreis beim Veranstalter anteilig mindern. Das bedeutet, man zahlt dann für einen Tag weniger.

Wie es um Entschädigungen steht

Schlecht sieht es in dem Fall mit zusätzlichen Entschädigungszahlungen aus: Wenn es ein Unwetter ist, das für die Verspätung oder Flugstreichung ursächlich ist, ist das ein außerordentlicher Umstand – die Airlines seien somit von der Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit, so der Reiserechtler Paul Degott.

Ganz allgemein hängt die Frage von Entschädigungen davon ab, ob die Airline für die Probleme verantwortlich zu machen ist oder nicht. Beispielsweise ob der Flug akut wegen schlechten Wetters gestrichen wurde oder weil die Airline organisatorisch den Flieger lieber woanders einsetzen wollte.

Zum Hintergrund: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor - für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich.

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