Blümchen pflücken, Sex am Strand, auf Bäume klettern: Was in Calvià alles verboten ist und welche Strafen drohen
Wer an den Stränden und im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss einige (teils kuriose) Regeln beachten. Was im Bußgeld-Katalog steht

Blümchen pflücken kann teuer werden. / Nele Bendgens
Die Gemeinde Calvià hat in einem Bußgeld-Katalog genau festgelegt, welche Verhaltensweisen von Bewohnern und Urlaubern sie nicht duldet und was die Verstöße jeweils kosten. Wer innerhalb von zehn Tagen (días naturales, also inklusive Wochenenden) zahlt, kommt jeweils mit der Hälfte der Summe davon. Ein paar (teils kuriose) Beispiele
- Bäume schütteln oder etwas in die Baumrinde ritzen: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
- Auf Bäume klettern: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
- Pflanzen oder Blumen pflücken oder Früchte ernten: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
- Fangen oder Töten von Vögeln: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
- Körperliche Betätigung außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, wenn es andere stören könnte: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
- Sein großes Geschäft verrichten: 600 Euro (bzw. 300 Euro)
- Am Strand oder im öffentlichen Raum pinkeln: 400 Euro (bzw. 200 Euro)
- Waschen jeglicher Art von Produkten, Gegenständen oder Kleidungsstücken in öffentlichen Brunnen und Quellen: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
- Direktes Trinken aus dem Hahn von öffentlichen Trinkbrunnen: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
- Geschlechtsverkehr im öffentlichen Raum oder an vom öffentlichen Raum aus gut sichtbaren Orten: 600 Euro (bzw. 300 Euro)
- Betteln um Geld neben gebauten Sandburgen ohne Genehmigung vom Rathaus: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
- Ausübung nicht genehmigter Tätigkeiten und Erbringung nicht genehmigter Dienstleistungen im öffentlichen Raum, wie etwa das Legen von Tarotkarten oder Wahrsagen oder Massieren: 400 Euro (bzw. 200 Euro)
- Zusammenarbeit mit Menschen, die die unerlaubten Tätigkeiten ausüben oder unerlaubte Dienstleistungen (Tarotkarten, Wahrsagen, Massagen) anbieten: 100 Euro (bzw. 50 Euro)

Das laute Aufdrehen von Lautsprechern am Strand ist verboten. / DPA
- Betrieb von Lautsprechern oder Spielen von Schlaginstrumenten, die einen erheblichen Lärm erzeugen und das Umfeld stören können: 200 Euro (bzw. 100 Euro)
- Unerlaubter Verkauf jeglicher Art von Lebensmitteln, Getränken und anderen Produkten: 600 Euro (bzw. 300 Euro)
- Zusammenarbeit mit Straßenverkäufern ohne Genehmigung im öffentlichen Raum, in dem man etwa vor Polizeibeamten warnt: 600 Euro (bzw. 300 Euro)
- Sich nackt oder halbnackt auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an anderen Orten aufhalten, an denen es nicht explizit gestattet ist: 400 Euro (bzw. 200 Euro)
- Sich mit Seife oder anderen Hygieneprodukten an den öffentlichen Duschen am Strand duschen: 100 Euro (bzw. 50 Euro)
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