Abzocke am Flughafen Mallorca: Passagier gewinnt Prozess gegen Ryanair
Ein Passagier musste eine Gebühr für den Ausdruck eines Tickets bezahlen – obwohl er keine andere Wahl hatte, als den Check-in am Schalter durchzuführen

Ryanair am Flughafen Mallorca. / privat
Der Streitwert war mit 30,45 Euro eher gering – dennoch ist die Genugtuung bei einem Passagier der irischen Billigfluglinie Ryanair groß: Das Handelsgericht in Palma hat entschieden, dass die Fluggesellschaft dem jungen Mallorquiner den Betrag für das Ausdrucken seines Flugtickets zurückerstatten muss. Zudem muss die Airline die Gerichtskosten tragen.
Die Sache mit dem Residentenrabatt
Der Zwischenfall hatte sich am 15. März abgespielt. Der Kläger wollte von Palma nach Valencia fliegen. Auf den Flugpreis hatte er den Residentenrabatt beantragt. Da er aber noch nicht beim Innenministerium in der Residenten-Datenbank registriert war, konnte er den Online-Check-in nicht abschließen.
Die perfide Ryanair-Masche: Erst an Bord darf unkontrolliert gesoffen werden
Normalerweise gleichen die Fluggesellschaften die Passagierdaten mit der Datenbank ab, um den Prozess für die Anerkennung des Rabatts zu beschleunigen. Ist dies nicht möglich, lautet die Regel, dass ein Passagier in dem Fall zum Schalter gehen und das Dokument vorlegen muss, mit dem ihm das Recht auf den Residentenrabatt bestätigt wird. Normalerweise drucken die Airlines die Tickets dann ohne weitere Diskussionen aus.
Als der Passagier zum Schalter kam, akzeptierte der Mitarbeiter zwar das Dokument, erklärte aber, dass für den Ausdruck des Tickets 30,45 Euro fällig werden. Der Mann weigerte sich zunächst zu zahlen, da er durch die besonderen Umstände keine andere Wahl hatte, als den Check-in am Schalter durchzuführen. Letztlich gab er aber klein bei, da er sonst seinen Flug verpasst hätte.
Bei der Ankunft erzählte er seinem Partner von dem Vorfall. Da dieser Anwalt ist, bot er an, die Fluggesellschaft zu verklagen. "Bei einem Streitwert in Höhe von 30 Euro würde man normalerweise nicht vor Gericht ziehen. Ich hatte das Glück, dass mein Anwalt gratis gearbeitet hat", erklärt der Mann.
So argumentierte Ryanair
Die Airline argumentierte, man stelle die Tickets online ohne weitere Gebühren aus. In dem Fall habe man eine Gebühr verlangt, weil man das Ticket erneut habe ausstellen müssen. Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Der Passagier habe keine andere Wahl gehabt, als den Check-in am Schalter durchzuführen. Die Gebühr sei damit unzulässig. /pss
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