Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Wimperntusche, Nudelsalat, Oliven, Obst: Was gilt auf Mallorca-Flügen im Handgepäck alles als Flüssigkeit?

Wie wird "Flüssigkeit" beziehungsweise "flüssig" definiert?

Zählt Nudelsalat als Flüssigkeit?

Zählt Nudelsalat als Flüssigkeit? / Simone Werner

Simone Werner

Simone Werner

Viele Mallorca-Urlauber und -Residenten haben sich vor ihrer Flugreise wohl schon die Frage gestellt, ob bestimmte Produkte eigentlich als Flüssigkeit gezählt werden. Was ist etwa mit Wimperntusche, Marmelade, eingelegten Oliven, Thunfischdosen, Lipgloss, einem Nudelsalat mit Tomaten?

Der Flughafenbetreiber AENA hat auf seiner Website aufgelistet, welche Flüssigkeiten man innerhalb der EU im Handgepäck mitnehmen darf: Für Parfüms, Cremes, Aerosole, Schäume, Gele, Shampoo oder auch Zahnpasta gilt jeweils eine 100-Milliliter-Grenze. Zudem müssen die Produkte in eine circa 20x20 Zentimeter große, durchsichtige und verschließbare 1-Liter-Plastiktüte passen. Jeder Passagier darf nur eine mitnehmen.

Flüssige Medikamente oder spezielle Nahrungsmittel, auf die man angewiesen ist, etwa Kindernahrung, können problemlos mitgeführt werden. Wer im Duty-Free-Shop oder Flugzeug Getränke, Kosmetika oder Parfüm gekauft hat, darf die Produkte in zugelassenen, versiegelten Sicherheitstaschen mitführen. Eine Zusammenfassung gibt es auf der AENA-Seite in dem PDF „Preparar los líquidos para el control de seguridad“.

Keine Antwort von Trablisa

Verbotene Produkte finden sich unter diesem Link. Am Flughafen Son Sant Joan ist die Firma Trablisa für die Kontrollen zuständig. Sie entscheidet im Zweifelsfall über die Mitnahme eines Produktes. Eine mehrfache MZ-Anfrage zu nicht offensichtlichen Fällen blieb unbeantwortet.

Für den Großteil der Produkte gilt das 100-Milliliter-Limit. Zudem müssen die Produkte in einer 1-Liter-Tüter verpackt sein.

Für den Großteil der Produkte gilt das 100-Milliliter-Limit. Zudem müssen die Produkte in einer 1-Liter-Tüter verpackt sein. / DPA

Das ist die Definition von "Flüssigkeit"

Auch an den Flughäfen in Deutschland trifft zunächst der im Auftrag der Bundespolizei tätige Sicherheitsdienstleister die Entscheidungen. Das letzte Wort hat als zuständige Luftsicherheitsbehörde jedoch die Bundespolizei. Auf deren Seite gibt es eine genauere Definition von „Flüssigkeiten“ und „flüssig“: Unter „Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen“ seien alle Substanzen zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind.

Als Beispiele werden auch Pasten, Lotionen, Marmeladen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffe wie etwa eingelegte Oliven oder Thunfischdosen sowie Suppen, Streichkäse/-wurst, Haargel oder Sirup genannt. Auch Wimperntusche, Lipgloss sowie Nudelsalat mit Dressing (Mischung aus Feststoff und Flüssigkeit) gelten als Flüssigkeiten, wie es auf MZ-Anfrage bei der Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart heißt. „Obst und Gemüse, wie beispielsweise Orangen oder Tomaten, fallen hingegen nicht unter den gesetzlichen Flüssigkeitsbegriff.“ In manchen Fällen komme man um eine Einzelfallbewertung nicht herum.

Das sagen die Airlines

Auf Nachfrage bei EasyJet, Condor und Ryanair hieß es übereinstimmend, dass die Airlines sich an die von den Behörden vorgeschriebenen Regelungen halten würden. Das diene einem reibungslosen Ablauf vor Ort sowie der Sicherheit der Gäste und Besatzungsmitglieder, führte etwa eine Sprecherin von Condor aus.

Abonnieren, um zu lesen

Tracking Pixel Contents