One-Night-Stand oder Freunde mit aufs Hotelzimmer nehmen - darf man das eigentlich?
Ob One-Night-Stand oder Freunde – wen darf man als Mallorca-Urlauber eigentlich mit aufs Hotelzimmer nehmen? Und was ist tabu? Die MZ hat mit Juristen und Rezeptionisten gesprochen

Ein One-Night-Stand in einem Mallorca-Hotel ist keine Seltenheit – kann aber unter Umständen Probleme bringen. / Christin Klose / dpa
Ob am Strand, in der Disco oder in der Cocktailbar – es kommt nicht selten vor, dass Mallorca-Urlauber während ihres Aufenthalts eine neue Liebschaft kennenlernen. Doch in den Hotels ist nicht alles erlaubt. Darf man seinen One-Night-Stand einfach so mit aufs Zimmer nehmen? Und was ist mit Freunden, die anderswo untergebracht sind, und nur mal auf ein Bier mit nach oben kommen wollen? Die MZ hat Experten gefragt.
Situation 1: Eine Person hat ein Einzelzimmer in einem Hotel gebucht. Doch am Abend lernt sie jemanden kennen und verbringt die Nacht mit dieser Person im Zimmer. Ist das aus rechtlicher Sicht ein Problem?
„Ja, das kann es sein“, erklärt Víctor Javier Cuenca, Anwalt und Experte für Reiserecht bei der Kanzlei LegalSteps in Palma. Denn laut einem Königlichen Dekret, das im vergangenen Dezember in Kraft getreten ist, sind alle Beherbergungsbetriebe in Spanien dazu verpflichtet, den zuständigen Behörden innerhalb von maximal 24 Stunden die Daten aller Personen über 14 Jahren zu übermitteln, die dort übernachten werden. „Dies schließt selbstverständlich jede Person ein, die im Hotel übernachtet – auch wenn sie ursprünglich nicht in der Buchung aufgeführt war“, so Cuenca.
Werde diese zweite Person nicht registriert, könne das Hotel mit einer Verwaltungssanktion belegt werden. „Der Gast, der die Reservierung vorgenommen hat, muss eventuell mit einem Aufpreis rechnen oder sogar mit einem vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts, falls das Hotel dies entscheidet“, so der Reiserechtsexperte zur MZ.
Auch Sabine Blanke, Anwältin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) rät davon ab, einfach den One-Night-Stand mit aufs Zimmer zu schmuggeln. „Für eine Nacht kann das im Einzelfall alles noch gut gehen, für länger sollte man aber eine Lösung finden, etwa einen Aufpreis zahlen oder ein anderes Zimmer buchen, je nachdem, was kurzfristig noch möglich ist. Am besten schon bei der Urlaubsbuchung eine passende Unterkunft für alle Eventualitäten wählen. Dann spart man sich unnötigen Stress.“
Situation 2: Ein Hotelmitarbeiter klopft an die Zimmertür und will überprüfen, ob noch jemand anderes im Zimmer ist. Darf er das?
„An die Tür klopfen – ja. Eintreten – nein“, weiß Víctor Javier Cuenca von LegalSteps. Das Hotelzimmer sei laut der spanischen Verfassung wie eine Wohnung geschützt. „Das bedeutet: Das Zimmer ist ein privater, unverletzlicher Raum, und niemand darf es ohne Zustimmung des Gastes betreten – es sei denn, es liegt ein richterlicher Beschluss vor, oder es wird gerade eine Straftat begangen“, so Cuenca.
„Das Hotel darf vermuten, dass sich weitere Personen im Zimmer befinden, es kann Erklärungen verlangen, den Gast zur Rezeption bitten oder interne Regelungen anwenden, wenn ein Verstoß festgestellt wird. Aber es darf nicht eintreten, um die Anzahl der Personen zu überprüfen – das wäre schlicht und einfach ein unzulässiger Eingriff “, betont Cuenca.
Nicht ganz so strikt bewertet Sabine Blanke vom EVZ die Situation. „Generell gilt es als Eingriff in die Privatsphäre des Gastes, wenn Hotelpersonal einfach so klopft und eintritt, vor allem, wenn ein Schild mit der Aufschrift ‚Do not disturb‘ an der Tür hängt“, erklärt sie. Ausnahmen seien aber gestattet, „etwa wenn es Hinweise auf einen Notfall gibt oder der Hotelgast Anlass zu Zweifeln gibt, dass er oder sie sich angemessen im Zimmer verhält. Lassen die Hotelgäste also deutlich erkennen, dass das Zimmer zu vorgerückter Stunde überbelegt ist, müssen sie damit rechnen, dass Personal nachschaut, ohne dass sie dies rügen oder gar als Reisemangel geltend machen könnten.“ Letztlich sei es eine Abwägung im Einzelfall. „Aber wer sicher einen entspannten Urlaub verbringen möchte, hält sich am besten an die Regeln des Hotels oder bucht entsprechend“, rät Blanke.
Situation 3: Der Hotelgast trifft Freunde, die anderswo untergebracht sind, und lädt sie tagsüber ein, kurz mit aufs Zimmer zu kommen, um Zeit miteinander zu verbringen. Darf das Hotel so etwas verbieten?
Laut Königlichem Dekret sind nur diejenigen Personen zur Registrierung verpflichtet, die im Hotel übernachten, nicht aber Besucher, die sich nur kurzzeitig dort aufhalten, berichtet Víctor Javier Cuenca. „Viele Hotels haben jedoch interne Regeln, die den Zugang für externe Personen einschränken oder sogar grundsätzlich verbieten – meist aus Sicherheitsgründen oder um die Ruhe der übrigen Gäste zu gewährleisten. Dabei berufen sie sich auf das sogenannte Hausrecht.“
Das Hotel darf also auch kurze Besuche am Tag verbieten. „Vorausgesetzt, dies wurde bei der Buchung oder beispielsweise auf der Website des Hotels entsprechend angegeben“, so Cuenca. In der Praxis kontrollierten viele Hotels allerdings nicht, wer ein- und ausgeht – sei es aus personellen oder organisatorischen Gründen. „Aber sie dürfen es tun. Und sie sollten es sogar tun. Denn wenn es zu einem Vorfall kommt, kann die Verantwortung letztlich beim Hotel selbst liegen.“
„Bei einem Besuch tagsüber, vor allem, wenn er nur kurz ist, sind Hotels fast immer sehr kulant. Oft wird da gar nicht nach geschaut“, sagt auch Sabine Blanke, die ebenfalls auf das Hausrecht verweist. „Wer unsicher ist, wirft am besten einen Blick in die AGB des Hotels oder fragt kurz an der Rezeption nach. Dann kann nichts schiefgehen.“
Realitäts-Check: Und was sagen die Rezeptionisten?
Tatsächlich variiert die Toleranz von Fremdbesuch in den Mallorca-Hotels von Unterkunft zu Unterkunft sehr, wie eine kleine anonyme MZ-Umfrage unter Rezeptionisten zeigt. Einige lassen grundsätzlich niemanden ins Zimmer, der kein Gast ist. „Schon aus versicherungstechnischen Gründen“, berichtet eine Rezeptionistin aus Cala Ratjada. Auch ein gemeinsames Bier mit externen Freunden auf dem Hotelbalkon ist in einigen Hotels tabu. „Wer Nicht-Gäste treffen möchte, kann dies in den Gemeinschaftsbereichen tun, in der Lobby oder der Hotel-Bar“, so ein Rezeptionist an der Playa de Palma.
„Wir wägen immer ab, welchen Eindruck wir vom jeweiligen Gast und seiner Begleitung haben und ob er oder sie sich grundsätzlich höflich benehmen und nachfragen“, so die Betreiberin eines kleineren Familienhotels. „Wenn ein älteres Ehepaar mal seinem Enkel das Zimmer zeigen möchte, ist das kein Problem. Aber wenn eine Horde Trinker ankommt, dann schon.“ Auch beim Thema One-Night-Stand variiert die Kulanz – teilweise sogar innerhalb der Hotelkette. „In unseren Niedrigpreis-Standorten darf niemand rein, der nicht für die Nacht zahlt“, so ein Rezeptionist aus Palma. „In unserem Vier-Sterne-Plus-Hotel wird aber niemand etwas sagen, wenn ein Herr mal eine schick gekleidete Dame mit aufs Zimmer nimmt oder umgekehrt – obwohl es eigentlich verboten ist.“
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