Urteil: Fluggastportal darf Ryanair nicht schlechtreden
Bei längeren Flugverspätungen können Passagiere ihre Entschädigungen auch mit Hilfe von Internet-Portalen durchsetzen. Diese müssen sich bei ihren Werbeaussagen aber zurückhalten

Ryanair-Maschinen an einem Flughafen. / Ryanair
Christian Ebner (dpa)
Das Internetportal Flightright für Fluggastrechte darf den irischen Billigflieger Ryanair nicht schlechtreden. In einem Urteil (Az.: 14 U 132/22) hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg dem Unternehmen unter anderem die Behauptung verboten, dass die Fluggesellschaft Verbraucherrechte mit den Füßen trete. Zudem darf es seinen Kunden nicht mehr raten, jegliche Kontaktversuche der Airline zu ignorieren. Es wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro für jeden Wiederholungsfall verhängt.
Gericht verlangt Preistransparenz
Flightright sammelt wie andere Portale Entschädigungsansprüche von Passagieren bei gravierenden Flugverspätungen und setzt diese gegen die Airline juristisch durch. Dafür kassieren die Portale eine Provision. In diesem Zusammenhang hat das OLG die Firma verpflichtet, einen zusätzlich erhobenen "Anwaltszuschlag" von 14 Prozent von Beginn an transparent zu machen.
Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung geht es bei einem kurzen Flug bis 1500 Kilometer Entfernung um 250 Euro Entschädigung. Bei längeren Flügen sind nach drei Stunden Verspätung bis zu 600 Euro fällig. Die Portale kassierten davon bis zu 40 Prozent, erklärte Ryanair.
Ryanair: Passagiere sollen sich an uns wenden
Das Unternehmen in Dublin begrüßte das Urteil, das auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgeht. Marketing-Chef Dara Brady forderte die Passagiere auf, ihre Ansprüche ausschließlich direkt bei Ryanair anzumelden und unnötige Kosten zu vermeiden. Kunden erhielten 100 Prozent dessen zurück, was ihnen zusteht.
Dritte Möglichkeit für Passagiere
Bei Flugverspätungen können Verbraucher, die ihre Ansprüche nicht selbst gegenüber der Airline durchsetzen wollen, neben den Portalen auch auf die kostenfreie Dienstleistung der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr zurückgreifen. Diese erreicht nach eigenen Angaben in 80 bis 90 Prozent der Fälle eine Einigung.
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