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"Nicht das Problem der Firma": Ryanair verweigert alleinerziehender Mutter Freistellung trotz Schulschließungen wegen Sturmwarnung

Eine alleinerziehende Mutter in Málaga meldet sich frühzeitig bei Ryanair, weil sie wegen Schulschließungen ihre Kinder betreuen muss. Doch die Airline sieht es als keine Rechtfertigung, bei der Arbeit zu fehlen

Symbolfoto einer Ryanair-Maschine

Symbolfoto einer Ryanair-Maschine / Ryanair

Sarah López

Sarah López

María (Name von der Redaktion geändert) arbeitet bei Ryanair und ist alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Mädchen. Am 3. Februar kontaktierte sie ihren Arbeitgeber, weil sie ihre Schicht am nächsten Tag am Flughafen von Málaga nicht antreten konnte: Wegen des Sturms "Leonardo" waren nahezu alle Schulen in Andalusien geschlossen, und sie musste ihre drei- und fünfjährigen Töchter betreuen. Ryanair soll ihr die Freistellung verweigert haben, wie die spanische Online-Zeitung "eldiario.es" am Sonntag (15.2.) berichtete.

Die Angestellte informierte die Personalabteilung bereits am Vortag um 13.46 Uhr, als sie von der Schule die Nachricht erhielt, dass der Unterricht am nächsten Tag ausfällt. María bat um eine bezahlte Freistellung, da sie aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Arbeit kommen könne. In diesem Fall würde der Arbeitnehmer auch sein Gehalt für den Tag erhalten. Als Beleg schickte sie die Mitteilungen der Schule mit, in der zu lesen war, dass alle Kinder am nächsten Tag daheim bleiben sollten.

Sie verwies außerdem darauf, dass die regionale Regierung am 3. Februar dazu aufgerufen hatte, „nicht notwendige Wege“ zu vermeiden – von der Nacht zum 4. Februar bis Mitternacht am 5. Februar, besonders in Gebieten mit aktiven Unwetterwarnungen wie Málaga und der Costa del Sol.

Kein Grund zum Fehlen

Bei Ryanair traf ihre Bitte jedoch auf taube Ohren. Aus Sicht der Airline habe keine formale Unmöglichkeit bestanden. Es kam zu einem ständigen Hin und Her, in dem María immer wieder schilderte, wie schwierig es sei, so kurzfristig eine Betreuung für die Kinder zu organisieren.

Die Airline blieb hart, auch als die Mitarbeiterin vorschlug, den Tag als unbezahlten freien Tag zu nehmen oder ihn gegen einen anderen freien Tag zu tauschen. Das wurde ebenso wenig akzeptiert. Zu diesem Zeitpunkt war es bereits der 4. Februar, und Ryanair teilte mit, man werde das Verhalten der Mitarbeiterin als unentschuldigtes Fehlen („no show“) werten – eine schwere Pflichtverletzung, die eine Abmahnung oder bis zu drei Tage Suspendierung ohne Lohn nach sich ziehen kann.

Nach dem Vorfall wandte sich die Mutter an die Gewerkschaft USO. Diese stellte sich auf ihre Seite: Die drei- und fünfjährigen Kinder habe sie nicht allein lassen können. Zudem wirft USO der Airline Ungleichbehandlung - andere Mütter bekamen frei - und geschlechtsbezogene Diskriminierung vor, da es sich um eine alleinerziehende Mutter handle. USO zeigte den Fall bei der Arbeitsinspektion an. Die Gewerkschaft beruft sich unter anderem auf EU-Regeln zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Demnach kann eine Abwesenheit bei dringenden, unerwarteten familiären Notfällen gerechtfertigt sein.

Was sagt Ryanair dazu?

Auf die Fragen von "eldiario.es" habe die irische Airline dem Bericht zufolge nicht reagiert. María gegenüber halte das Unternehmen jedoch an der Einstufung als "no show" fest. "Du hast dich entschieden, in der Luftfahrt zu arbeiten", soll die Personalchefin bei einer späteren Besprechung am 9. Februar – fünf Tage nach dem Vorfall – gesagt haben. Es sei "nicht das Problem der Firma", habe sie hinzugefügt, als die Mutter versuchte, ihr Fehlen zu rechtfertigen.

Ryanair behauptet, man habe María den Tag doch freigeben wollen, sie habe jedoch am 4. Februar nicht auf einen Anruf reagiert, weshalb man ihr das nicht habe anbieten können. Die Frau entgegnete, sie habe in dem Moment ihre Kinder betreut – außerdem habe die Firma diese Möglichkeit zuvor schriftlich zurückgewiesen.

Marías Fall soll laut USO nicht der einzige sein: In Málaga habe es bereits zwei ähnliche Vorfälle gegeben – ebenfalls mit Ryanair-Mitarbeiterinnen.

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