Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

"Im Ernstfall kommt es zu einer Versteigerung der Maschine": Neue Einzelheiten im Fall des gepfändeten Ryanair-Mallorca-Fliegers bekannt

Die Anwaltskanzlei bestätigte der MZ die Pfändung. Eine erneute Antwort der Airline steht noch aus

Der Aufkleber darf nicht entfernt werden.

Der Aufkleber darf nicht entfernt werden. / Florianer Anwälte

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Eine österreichische Anwaltskanzlei hat tatsächlich ein Flugzeug der irischen Airline Ryanair pfänden lassen. Auslöser war eine ausstehende Entschädigung, die durch einen verspäteten Mallorca-Flug entstand. Das bestätigte nun die Kanzlei Florianer Anwälte der MZ. Der MZ liegt auch die vom Bezirksgericht Traun erstellte Pfändungsanzeige vor.

Darin heißt es, dass am Montag (9.3.) eine Boeing 737-8AS auf dem Flugplatz Hörsching gepfändet wurde. Ryanair darf den Flieger nicht "zerstören, beschädigen, verunstalten oder unbrauchbarmachen". In der Kabine brachte der Gerichtsvollzieher für alle Passagiere sichtbar einen Aufkleber mit der Aufschrift "Gepfändet" an. Laut der Pfändungsanzeige darf dieser weder abgelöst, beschädigt noch unkenntlich gemacht werden. Bei Verstoß drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen.

Ryanair dementiert die Pfändung

Ryanair selbst dementierte auch gegenüber der MZ die Pfändung. "Das ist nicht wahr. Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet. Alle Berichte, die etwas anderes behaupten, sind sachlich falsch", teilte eine Sprecherin mit und schickte auch gleich die Originalfassung des englischen Statements aus Dublin mit.

In der Übersetzung liege der Fehler, meinte Anwalt Georg Wageneder von der Kanzlei Florianer Anwälte: "Ryanair hat meines Wissens angegeben 'None of our aircraft has been seized'. 'To seize' bedeutet auf Deutsch auch 'beschlagnahmen' und das Flugzeug ist ja nach wie vor im Einsatz."

So darf Ryanair das Flugzeug derzeit weiter normal benutzen, muss aber der Passagierin die Entschädigung bezahlen. "Falls in den nächsten Wochen keine Zahlung erfolgen sollte, kommt es im Extremfall zu einer Versteigerung der Maschine", so Wageneder.

Was war passiert?

Alles ging am 11. Juli 2024 mit einem verspäteten Flug von Linz nach Mallorca los. Der Flieger startete nicht wie geplant 8.20 Uhr, sondern erst 13 Uhr. Eine Passagierin wollte nicht warten und buchte kurzerhand einen Ersatzflug.

Später klagte die Frau Entschädigungen ein. Einerseits 250 Euro für den verspäteten Ryanair-Flug, andererseits sollte die Airline die Kosten für den zweiten gebuchten Flug übernehmen. Insgesamt forderte die Passagieren 355,02 Euro. Mittlerweile sind die Kosten auf 892,62 Euro gestiegen.

Die MZ hat Ryanair um ein erneutes Statement mit Bezug auf die Pfändungsanzeige gebeten. Eine Antwort steht noch aus.

Tracking Pixel Contents