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Ryanair lenkt ein und zahlt: Mallorca-Flieger ist nicht länger gepfändet

Die Anwaltskanzlei bestätigte der MZ, dass die Fluggesellschaft die Schulden beglichen hat

Symbolfoto einer Ryanair-Maschine

Symbolfoto einer Ryanair-Maschine / Ryanair

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Die irische Fluglinie Ryanair muss nicht länger befürchten, dass eines ihrer Flugzeuge zwangsversteigert wird. Die Fluggesellschaft zahlte die offene Rechnung an eine österreichische Mallorca-Urlauberin und hob die Pfändung des Fliegers damit auf. Das bestätigte der Anwalt Georg Wageneder gegenüber der MZ. "Ryanair hat über eine Wiener Anwaltskanzlei bezahlt und das Vollstreckungsverfahren wurde eingestellt."

Ryanair selbst hat sich zu dem Fall nicht weiter geäußert. "Das ist nicht wahr. Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet. Alle Berichte, die etwas anderes behaupten, sind sachlich falsch", hieß es anfangs bei der Airline. Als die MZ nachhakte und die offizielle Pfändungsanzeige vorlegte, kam keine weitere Antwort. Dass die Fluggesellschaft nun zahlte, kann man als Schuldeingeständnis werten.

Der Aufkleber darf nicht entfernt werden.

Der Aufkleber ist nicht länger nötig. / Florianer Anwälte

Was war passiert?

Alles ging am 11. Juli 2024 mit einem verspäteten Flug von Linz nach Mallorca los. Der Flieger startete nicht wie geplant 8.20 Uhr, sondern erst 13 Uhr. Eine Passagierin wollte nicht warten und buchte kurzerhand einen Ersatzflug.

Später klagte die Frau Entschädigungen ein. Einerseits 250 Euro für den verspäteten Ryanair-Flug, andererseits sollte die Airline die Kosten für den zweiten gebuchten Flug übernehmen. Insgesamt forderte die Passagieren 355,02 Euro. Die Kosten sind später auf 892,62 Euro gestiegen.

Vor Ort am Flughafen Linz haben Anwalt Wageneder gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher danach geschaut, was es an Wertsachen von der irischen Fluglinie zu holen gibt. Selbst die Crew eines angekommenen Ryanair-Fliegers forderten sie auf, die Schulden zu begleichen. In bar wohlgemerkt, was die Angestellten nicht konnten oder wollten.

Kurzerhand klebte der Gerichtsvollzieher daher einen "Gepfändet"-Sticker an die Wand des Fliegers. Ryanair durfte das Flugzeug nun nicht mehr verkaufen, aber vorerst weiter verwenden. Im Extremfall hätte der Flieger beschlagnahmt und versteigert werden können.

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