Darf man Muscheln, Sand und Co. aus dem Mallorca-Urlaub mit nach Deutschland nehmen?
Eine Übersicht an Produkten und Gegenstände, die man gar nicht oder nur in Maßen ausführen darf

Sarah López
Ein bisschen Sand oder Muscheln vom Lieblingsstrand als Erinnerungen an den Mallorca-Urlaub oder ein Koffer voll mit gefälschten Taschen scheinbarer Luxusmarken oder Trikots für die Freunde? Wer Mitbringsel von der Insel aus mit nach Deutschland nehmen möchte, sollte sich vorab vergewissern, was er ausführen darf.
Sand, Muscheln, Schneckengehäuse
Sand gibt es auf Mallorca genug? Da das körnige Gut eine natürliche Ressource ist, verbietet die spanische Küstenbehörde Besuchern das Ausführen. Wer trotzdem Sand abfüllt, greift in das Ökosystem ein und verstößt damit gegen das Gesetz. Wer im Handtuch oder am Körper nach dem Strandbesuch ein paar Gramm Sand mit ins Hotel oder die Wohnung nimmt, wird nicht belangt.
Studien zeigen immer wieder, dass die Badegäste auf der Insel jede Menge Sand von den Stränden abtragen, wodurch in der Masse mehrere Tonnen pro Saison zusammenkommen. Unter anderem dadurch schrumpfen die Strände.
Dann eben Muscheln oder Schneckengehäuse? „Laut dem Gesetz 42/2007 vom 13. Dezember zum Naturerbe und der Biodiversität dürfen wilde Tiere, die unter Schutz stehen, sowie deren Überreste nicht aus ihrem Lebensraum entfernt werden. Darunter fällt beispielsweise auch die Feder eines Falken", sagt Vanesa Sánchez vom balearischen Umweltministerium.
Auch Knochen, Schädel oder Eier der Tiere zählen zu Überresten. Muscheln geschützter Arten müssen ebenfalls auf der Insel bleiben, etwa die gefährdete Knotentragende Tritonschnecke (Charonia lampas).

Die Knotentragende Tritonschnecke steht auf der Liste der geschützter Arten und darf nicht ausgeführt werden. / Balearisches Umweltministerium
Zu den geschützten Arten gehören auch folgende:
- Mönchsgeier (Aegypius monachus)
- Pityusen-Eidechse (Podarcis pityusensis)
- Mallorca-Geburtshelferkröte (Alytes muletensis)
- Balearensturmtaucher (Puffinus mauretanicus)
- Wanderfalke (Falco peregrinus)
- Rotmilan (Milvus milvus)
Weitere Beispiele für auf den Balearen geschützte Arten finden Sie hier.
Pflanzen
Seit dem Befall durch das Feuerbakterium (Xylella fastidiosa) ist auf Mallorca das Ausführen von zahlreichen Pflanzen und anderen pflanzlichen Erzeugnissen strengstens verboten. Am Flughafen hingen bis vor einiger Zeit noch Informationsplakate mit den lateinischen Namen der Gattungen und Arten, die nicht aus Mallorca ausgeführt werden dürfen.
Darunter fallen zum Beispiel Echter Lavendel (Lavandula angustifolia), Olivenbäume (Olea europaea), die echte Feige (Ficus carica) und Rosmarin (Rosmarinus officinalis). Weitere Beispiele finden Sie in dem Infoprospekt namens "Fichas de especies huéspedes de Xylella fastidiosa" unter diesem Link. Das Ausführen der Samen ist erlaubt.
Gefälschte Marken-Produkte
Wer Kleidung kauft und weiß, dass es sich um Plagiate handelt, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Natürlich ist es ein Unterschied, ob jemand zwischen seinen Kleidern nur ein gefälschtes T-Shirt mitnimmt oder mit einem ganzen Koffer voller gefälschter Schuhe reist", so ein Sprecher der Guardia Civil.
Im Mai 2025 hatte die Stadt Palma angekündigt, künftig nicht nur gegen die illegalen Händler vorzugehen, sondern auch gegen ihre Kunden. Die neuen Benimmregeln, die sogenannte ordenanza cívica, sehen Geldstrafen von bis zu 750 Euro für Personen vor, die Waren bei nicht genehmigten Straßenverkäufern erworben haben.
Medikamente
Medikamente für den persönlichen Gebrauch sind erlaubt. Sollten sie dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, ist eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen.
Geld
Wer mit Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr reisen will, muss dies dem Zoll auf Nachfrage mündlich anzeigen.
Lebensmittel
Lebensmittel wie etwa Salz, Sobrassada oder eine Ensaimada mitzunehmen, ist kein Problem. Wer sich hier mit Kaffee eindecken möchte, sollte als Privatperson allerdings eine Freigrenze von zehn Kilo beachten.
Tabak und Alkohol
Da Tabakwaren in Spanien billiger sind als in Deutschland, wollen Sparfüchse gern vor Ort noch einen Vorrat kaufen. Die Freimenge bei Tabakwaren, die vom Zoll innerhalb der EU als Eigenbedarf anerkannt werden, sind 800 Zigaretten (entspricht in der Regel vier Stangen), 400 Zigarillos (kleine Zigaretten bis drei Gramm), 200 Zigarren und ein Kilo Tabak.
Für alkoholische Getränke legt der Zoll den Eigenbedarf bei zehn Litern Spirituosen (etwa Hierbas) fest. Von Zwischenerzeugnissen, etwa Portwein oder Sherry, dürfen 20 Liter, von Schaumwein (Sekt) 60 Liter mitgenommen werden. Von Bier sind es sogar 110 Liter.
Die Klassiker
Drogen, Waffen und Feuerwerkskörper im Koffer sind streng verboten.
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