Sprung vom Hotelbalkon in den Pool: Diese Strafen drohen an der Playa de Palma
Auf Social Media kursiert ein Video, das mutmaßlich deutsche Urlauber bei einer gefährlichen Aktion zeigt

Das kann teuer werden: Hier spring ein Urlauber in den Hotelpool. / TIkTok
Es geht wieder los. Kaum steigen auf Mallorca die Temperaturen auf über 20 Grad, beginnt wieder das unverantwortliche Verhalten einiger Urlauber, vor allem in den Partyhochburgen Playa de Palma und Magaluf. In den vergangenen Tagen kursierte ein Video in den sozialen Netzwerken, das einen mutmaßlich deutschen Ballermann-Urlauber beim Sprung vom Hotelbalkon in den Pool zeigt. Glücklicherweise wird er bei der waghalsigen Aktion nicht verletzt.
Wann das Video aufgenommen wurde, ist nicht bekannt. Es wurde zunächst auf Tiktok veröffentlicht, wo es mittlerweile aber wieder gelöscht worden. Auf X sind Kopien der Aufnahme noch verfügbar. Die MZ hat sich entschieden, das Video nicht zu veröffentlichen, um Nachahmer nicht anzustiften.
Spanien kämpft seit Jahren gegen diese Aktionen an, die nicht selten mit dem Tod, schweren Verletzungen und in der Folge lebenslangen Behinderungen enden. Während es früher als klassisches Problem von Urlaubsorten galt, in denen britische Urlauber in der Mehrheit waren, hat sich das Phänomen zuletzt immer mehr an andere Ort verlagert. Seit dem Wiederaufkommen des Partytourismus nach der Pandemie wurden die meisten Balconing-Fälle an der Deutschen-Hochburg Playa de Palma verzeichnet.
Diese Strafen drohen Nachahmern
Hier hat die Stadt mittlerweile reagiert und Balconing im vergangenem Jahr in den Katalog der strafbaren Handlungen im Stadtgebiet von Palma, den sogenannten Benimmregeln, aufgenommen. Die Artikel 94 und 95 umfassen „Balconing“, Parkour oder ähnliche akrobatische Praktiken. Demnach wird die Ausübung, Förderung oder Anstiftung solcher Handlungen als schwerer Verstoß gewertet. Die Mindeststrafe liegt bei 750 Euro, die Höchststrafe bei 1.500 Euro.
Die Höhe der Strafe richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Im Fall des Balconing kommen die Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit der Handlung sowie der entstandene Schaden infrage. Die Männer, die in dem Video zu sehen sind, handeln eindeutig vorsätzlich. Ein Schaden ist allerdings nicht zu erkennen.
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