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Kinderbetreuung legalisieren und sparen – neue Hilfe für Eltern auf Mallorca

Die balearische Regierung unterstützt Eltern ab sofort mit bis zu 4.000 Euro jährlich, wenn sie Babysitter oder Tagesmütter legal anstellen – auch rückwirkend

Babysitter - aber bitte mit legalem Arbeitsvertrag

Babysitter - aber bitte mit legalem Arbeitsvertrag / Patricia Martín

Erwerbstätige Eltern sollen auf den Balearen ab sofort mehr Unterstützung bei der Kinderbetreuung bekommen. Die balearische Sozial- und Arbeitsministerin Catalina Cabrer hat am Montag (19.1.) den sogenannten "cheque canguro" vorgestellt – eine Reihe finanzieller Beihilfen, die es Berufstätigen erleichtern sollen, Personal für die Betreuung ihrer Kinder einzustellen. Der Name "Känguru-Scheck" bezieht sich auf die umgangssprachlich verbreitete Bezeichnung "canguru" für Babysitter.

Weniger unter der Hand

Grundlage ist ein im vergangenen Juli verabschiedetes Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das unter anderem darauf abzielt, den Beruf der Tagesmütter und ähnlicher Betreuungskonzepte aus der Schattenwirtschaft herauszuholen und die Arbeitsverhältnisse zu formalisieren. Aktuell arbeitet ein Großteil der Kinderbetreuer auf Mallorca unter der Hand und ohne Arbeitsverträge.

Zunächst will das Arbeits- und Sozialministerium 320.000 Euro bereitstellen, um die Familien finanziell zu entlasten – ein Betrag, der bei hoher Nachfrage ausgeweitet werden könne, so Ministerin Cabrer.

Wer kann sich bewerben?

Die Beihilfe richtet sich an Haushalte mit Kindern unter zwölf Jahren (beziehungsweise unter 18 Jahren, falls das Kind eine Behinderung aufweist). Alleinerziehende werden bevorzugt behandelt. Als Berechnungsgrundlage für den "cheque canguro" dient nicht das Gesamteinkommen eines Haushalts, sondern das Pro-Kopf-Einkommen der Familieneinheit. Sprich: Das Jahreseinkommen wird durch die Anzahl der Familienmitglieder geteilt.

Das klingt zunächst verlockend. Familien mit einem Pro-Kopf-Einkommen zwischen 20.000 und 29.999 Euro können eine Förderung von 75 Prozent der Kosten erhalten, heißt es auch in einer Pressemitteilung zum Thema. Bei Familien mit einem Pro-Kopf-Einkommen von unter 20.000 Euro ist sogar eine Förderung von 100 Prozent der Kosten vorgesehen.

Aber: Maximal kann eine Familie 4.000 Euro Unterstützung im Jahr bekommen. Damit alle Betreuungskosten zu decken, dürfte bei Vollzeit-beschäftigten Eltern, die das ganze Jahr über arbeiten, schwer werden. Angestellte, die nur in den Sommermonaten eine Betreuung für ihre Kinder benötigen, könnten damit schon eher hinkommen.

Auch rückwirkend

Wer schon im vergangenen Jahr offiziell Personal zur Kinderbetreuung eingestellt hat, kann sich freuen: Die Hilfe kann rückwirkend für alle Kosten ausgezahlt werden, die seit dem 1. Januar 2025 angefallen sind – falls die Betreuungsperson sozialversichert angestellt war und über einen rechtmäßigen Arbeitsvertrag verfügte.

Fristen

Wer sich um die Hilfen bewerben will, sollte möglichst schnell tätig werden. Anträge können ab Mittwoch (28.1.) bis zum 30. Juni eingereicht werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.

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