Steuerzahler auf Mallorca können wieder Beratungstermine beim Finanzamt zur Erklärung der Einkommenssteuer für das Jahr 2016 beantragen. Die Beratung findet an verschiedenen Punkten der Insel statt.

Zu beachten sind unterschiedliche Zuständigkeiten. Die balearische Steuerbehörde (ATIB) berät für Residenten der folgenden Gemeinden auf Mallorca:

Alaró, Alcúdia, Algaida, Andratx, Ariany, Artà, Banyalbufar, Campos, Capdepera, Deià, Escorca, Esporles, Estellencs, Felanitx, Fornalutx, Lloret de Vistalegre, Maria de la Salut, Montuïri, Muro, Pollença, Porreres, Sant Joan, Santa Eugènia, Santa Margalida, Santanyí, Sencelles, Ses Salines, Sineu, Sóller, Son Servera und Valldemossa.

Termine werden für die Zeit zwischen dem 15. Mai und dem 29. Juni vergeben, und zwar telefonisch (Tel. 971 76 76 76) oder online (www.atib.es/citaprevia).

Für alle weiteren Gemeinden ist die spanische Steuerbehörde zuständig. Sie vergibt Beratungstermine seit dem 4. Mai unter Tel.: 901-22 33 44 sowie hier.

Seit dem 5. April läuft in Spanien auch für ausländische Mallorca-Residenten die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung (IRPF). Sie endet für diejenigen, die Zahlungen an die Agencia Tributaria leisten müssen, am 26. Juni. Wer Geld zurückbekommt, muss die Erklärung bis zum 30. Juni abgeben. /tg