Gute Nachrichten für alle, die ab dem 1. Januar 2014 in Spanien Eltern geworden und hierzulande steuerpflichtig sind: Der Oberste

Gerichtshof in Madrid hat Anfang Oktober entschieden, dass die Zahlungen der Sozialversicherung (Seguridad Social) für den Lohnausfall während des Mutterschutzes (maternidad) steuerfrei sein müssen. Bislang mussten, wenn die Mutter mehr als 12.000 Euro im Jahr verdiente, für die 16 Wochen der Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes ebenfalls Steuern bezahlt werden. Experten gehen davon aus, dass sich die Rückzahlungen pro Kind in etwa auf ein Monatsgehalt beziffern lassen. So sagt etwa Alejandro del Campo von der Kanzlei DMS Consulting in Palma der MZ: „Wer vor der Geburt des Kindes etwa 2.000 Euro im Monat verdient hat und nach dem Ende des Mutterschutzes wieder dieselbe Summe bekommen hat, kann etwa mit der Rückerstattung von 2.000 Euro rechnen."

Zurückfordern können das Geld Frauen und Männer, die einen Teil des Mutterschutzes abgetreten bekamen. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass das Urteil rückwirkend für die vergangenen vier Jahre gilt. Ausschlaggebend ist das spätest mögliche Datum, an dem die Steuer­erklärung eingereicht werden darf, also der 30. Juni 2015 für das Jahr 2014. „Frauen, die 2014 Mutter wurden, haben also bis zum 30. Juni 2019 Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Wer in den Jahren danach Mutter wurde, hat entsprechend länger Zeit", erklärt del Campo.

Der Weg, an das Geld zu kommen, ist dabei im Prinzip nicht kompliziert. Laut del Campo genügt ein formloses Blatt mit den wichtigsten Daten des Antragstellers, wie etwa Name, Anschrift, NIE-Nummer, das Datum der Steuer­erklärung sowie dem Anliegen, dass man um eine Berichtigung der Steuererklärung bitte. Außerdem muss eine Kontonummer für die Überweisung angegeben werden. Am besten hängt man auch noch eine Kopie der Steuererklärung an. Bei Geburten im letzten Quartal eines Jahres, bei denen sich der Mutterschutz über das Jahresende zog, müssen beide Steuererklärungen korrigiert werden.

Noch gibt es für den Vorgang kein Formular auf der Web­site der Agencia Tributaria, Alejandro del Campo erwartet aber, dass sich das in den kommenden Wochen oder Monaten ändern wird. „Das muss man dann einfach nur ausfüllen und am besten direkt im Finanzamt im Carrer Cecili Metelo im Zentrum von Palma abgeben", sagt er.

Verbraucherschützer haben bereits Vorlagen für den Antrag auf Rückerstattung erstellt. Beispielsweise unter www.ocu.org kann die sogenannte „Solicitud de rectificacion de autoliquidación y devolución prestación IRPF" heruntergeladen und dann ausgefüllt werden. Allerdings ist dieses Formular recht umfangreich. Nebenstehend hat die MZ die wichtigsten Absätze auf Spanisch zusammengefasst, die laut del Campo ausreichend sind.

In welchem Zeitraum mit der Erstattung zu rechnen ist, ist derzeit noch unklar. Del Campo: „Rein rechtlich hat das Finanzamt ­maximal sechs Monate Zeit für die Erstattung, allerdings gehe ich davon aus, dass die Anträge schneller bearbeitet werden, da Hacienda pro Jahr auch noch 3,75 Prozent Zinsen auf den Betrag zahlen muss."