Fristen müssen verlängert werden, es gilt, eine Erbschaft abzuwickeln, der Kaufvertrag kann nicht warten - und Sie können derzeit nicht auf die Insel? Kein Problem, das müssen Sie auch nicht. Sie können das bequem von Münster oder Düsseldorf und natürlich Palma de Mallorca aus erledigen: mit den Anwälten der deutsch-spanischen Kanzlei um Dr. Manuel Stiff, einem kompetenten Team, spezialisiert auf spanisch-deutsche Rechtsbelange.

Seit Gründung seiner Kanzlei in Palma 2002 gehören Dr. Manuel Stiff und die Partner zu den gefragtesten Anwälten der Insel. Der Rechtsanwalt hat eine Doppelzulassung für Deutschland und Spanien, zwei weitere Büros in Münster und in Düsseldorf, und er hat im Laufe der Jahre sein Team um immer mehr auf spanisches und deutsches Recht spezialisierte Anwälte und Anwältinnen erweitert. Die ­Kanzlei Dr. Stiff & Partner widmet sich hauptsächlich dem spanischen Immobilienrecht, ­Unternehmensgründungen und Erbschaftsrecht in Spanien, speziell auf den Balearen.

Normalerweise pendeln Dr. Stiff und seine Kollegen zwischen Mallorca und Deutschland hin und her. Das ist coronabedingt nun nicht mehr so ganz einfach, entsprechend hat sich das Team neu organisiert und weitere Anwälte mit ins Boot geholt. Sie alle haben - wie sollte es anders sein - derzeit viel zu tun, denn viele Mandanten können wegen der Reisewarnungen im Moment nicht auf die Insel kommen. Zum Glück bietet die Kanzlei Anlaufstellen in Münster und in Düsseldorf, von wo aus rechtliche Dinge auf Mallorca, den Balearen und für den Rest Spaniens erledigt werden können.

In Münster beraten Dr. Manuel Stiff und Stefanie Risse die Mandanten. Stefanie Risse ist "abogada inscrita" auf den Balearen und konzentriert sich auf europäisches Recht und Immobilienrecht. Sie arbeitet seit mehr als 17 Jahren als Partnerin der deutschen Kanzlei mit Dr. Stiff zusammen. In Düsseldorf, aber auch in Münster betreuen sein langjähriger Partner Carlos Vázquez Sarazá - ein Spezialist für Prozess- und Zivilrecht - sowie Raquel Suárez die Klienten mit Spanien-Bezug. "Wir ratifizieren und beurkunden in Deutschland und stellen eine Vollmacht für unsere spanischen Kollegen aus", berichtet die junge Anwältin Raquel Suárez, die seit einem Jahr zum Team gehört und so wie die meisten ihrer Kollegen in Zivil-, Steuer- und Erbrecht sowie Immobilienfragen kompetent ist. Und das, wie das gesamte Team, in beiden Welten.

Eine Schlüsselposition hat die Anwältin Pilar Salvá Rossello vor Ort in Palma: Sie vertritt die Mandanten auf Mallorca vor Gericht. In Spanien ist im Gegensatz zu Deutschland eine Anhörung per digitaler Zuschaltung vor Gericht bereits möglich. "Der Service, dass unsere Mandanten nicht mehr nach Mallorca fliegen müssen, verringert ihren Aufwand erheblich und spart nebenbei noch Kosten", sieht Raquel Suárez die Dinge pragmatisch positiv.

Der Entwurf der Vollmachten, welche die strukturellen Unterschiede in der deutschen und spanischen Notarsprache berücksichtigen müssen, ist derzeit eine der Hauptarbeiten von Dr. Manuel Stiff. "Da will ganz genau gewusst sein, wie." Neben Pilar Salvá Rossello hat Dr. Stiff auch noch den Arbeitsrechtler und Immobilien- und Vertragsexperten Miguel A. García Martín an seiner Seite. Ebenfalls Teil der Bürogemeinschaft in der Calle Cataluña im ­Zentrum Palmas sind sein langjähriger Partner Leon von Ondarza Fuster, einer der ange­sehensten Anwälte im Seerecht, und drei ­weitere Palmesaner Anwälte, die zuvor als "Corner Abogados" erfolgreich waren: Josep Campins Crespí, Alonso Montis Forteza und Marina ­Terrasa González.

So erfolgt nicht alles aus einer Hand, sondern aus verschiedenen Händen, die perfekt zusammenarbeiten: die von zehn Anwälten, verteilt auf Palma, Düsseldorf und Münster. Sie sind in allen deutschen sowie spanischen Rechtsgebieten kompetent. Da kann eigentlich nichts mehr schief­gehen. Zumal sich an den wesentlichen Dingen (bis jetzt) nichts geändert hat. Das betont Dr. Manuel Stiff immer wieder: "Im Erbrecht gilt es, die hiesigen Vorteile der Schenkungen zu Lebzeiten auszunutzen und dadurch äußerst niedrigere Erbschaftssteuern zu erzielen."

Zwar ­beträgt die Schenkungssteuer auf den Balearen eigentlich sieben Prozent, doch fallen bei ­geschickt gestalteten Vorabschenkungen lediglich Erbschaftsteuern in Höhe von einem ­Prozent an - zumindest bei Immobilien im Wert von bis zu 700.000 Euro. Und nach wie vor werden auch Immobilien verkauft und gekauft, wenn auch zurzeit weniger. In diesem Punkt ist sich Dr. Manuel Stiff jedoch sicher: "Die Preise werden fallen, auch wenn es voraussichtlich noch ein halbes Jahr dauern wird." Eine pro­fessionelle und erfahrene Rechtsberatung, die mehrsprachig (Deutsch, Spanisch, aber auch Englisch und Russisch) auf beide Kulturen ­spezialisiert ist, kann in diesen schwierigen Zeiten folglich mehr denn je empfohlen werden.

www.stiff.es und www.dsarecht.com