Seit Mittwoch (6.4.) läuft in Spanien die Frist, um die Einkommensteuererklärung (IRPF) für 2021 auszufüllen. Die spanische Finanzbehörde hat den dafür vorgesehenen Online-Zugang freigeschaltet. Der Antrag kann oft in wenigen Minuten erstellt und abgeschickt werden. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni eingereicht sein. Wer nachzahlen muss und das per Bankeinzug tun möchte, muss die Unterlagen bis zum 27. Juni einsenden.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Grundsätlich gilt: Arbeitnehmer, die 2021 mehr als 22.000 Euro verdient haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Gleiches gilt für Personen, die bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind und mehr als 14.000 Euro verdient haben. Das Arbeitsamt SEPE, das die Kurzarbeitergelder (ERTE) auszahlt, zählt dabei ebenfalls als Arbeitgeber. Anders als im Vorjahr müssen nun aber nicht mehr alle Kurzarbeiter, die mehr als 14.000 Euro verdient haben, den Antrag ausfüllen. Wenn die Summe der Einnahmen des zweiten und weiterer Arbeitgeber nicht 1.500 Euro im Jahr übersteigt, muss die Steuererklärung nicht eingereicht werden. Wer also nur kurz die ERTE-Gelder kassiert hat, kann bis zu 22.000 Euro einnehmen, ohne dass ein Antrag beim Finanzamt notwendig ist. Wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung abzugeben hat, fragt im Zweifel besser beim Steuerberater nach.

Was kann ich Absetzen?

In Spanien wird die Einkommensteuer zu gleichen Teilen von der zentralen Steuerbehörde AEAT und den Autonomieregionen erhoben. Diese haben jeweils ihre eigenen Steuertabellen. Wie viel Prozent Steuer man auf sein Einkommen zahlen muss, lässt sich allgemein nur mit einem Näherungswert angeben. In der sogenannten konsolidierten Tabelle auf dieser Seite sind diese Werte für die Balearen angegeben. Im Einzelfall kann die Steuerbelastung davon abweichen.

Abschreibungen sind im Vergleich zu denen in Deutschland sehr überschaubar und kommen nur für niedrigere Einkommen infrage. Zudem gelten sie nur für den Teil der Einkommensteuer, der von den Autonomieregionen erhoben wird. In diesem Jahr lassen sich auf den Balearen zum Beispiel die Kosten für Bauarbeiten anrechnen, die den Energieverbrauch in den eigenen vier Wänden senken oder dem Ausbau erneuerbarer Energien dienen. Dafür darf das Bruttogehalt nicht 33.000 Euro übersteigen. Steuerzahler, die jünger als 36 Jahre alt sind, können Mietkosten absetzen, wenn ihr Gehalt 22.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Bei Paaren, die gemeinsam die Erklärung ausfüllen, ist 37.000 Euro die Grenze. Die Gehaltsobergrenzen für Abschreibungen wurden um zehn Prozent erhöht.

Aus der Grauzone hervor treten derweil die Kryptowährungen. Wer mit Bitcoin oder anderem virtuellen Geld mehr als 1.000 Euro verdient – egal ob in Spanien oder einem anderen Land – muss diese Einkünfte angeben.

Wie reiche ich die Erklärung ein?

Am besten auf der Seite des Finanzamts (sede.agenciatributaria.gob.es) den borrador aufrufen. Das geht mit einem Klick auf „Renta 2021“, dann „Servicio de tramitación borrador“ und „Con número de referencia“. Diese Nummer muss erst erstellt werden, daher besser „No tengo referencia“ klicken. Dort die NIE-Nummer sowie eine Überprüfungsnummer eingeben. Sie findet sich auf dem grünen Beleg der Eintragung ins Ausländerregister (hinten, wenn es das Kärtchen ist, rechts oben beim DIN-A4-Format). Der eingegebenen Zahl muss ein „C“ und eine Null vorangestellt werden. Bei einer Fehlermeldung sollte der Browser gewechselt werden. Zuletzt muss der Betrag samt Komma eingegeben werden, der auf der Steuererklärung für 2020 im Kästchen 505 stand. Der Vordruck kann auch über die App „Agencia Tributaria“ abgerufen werden. Dann die Daten prüfen und abschicken.

Für Rückzahlungen hat das Amt bis Jahresende Zeit. Für Nachzahlungen kann der Antragsteller die Zahlungsweise auswählen – es sind zwei Raten möglich. Bei Fragen lohnt es sich, einen Termin auf dem Finanzamt auszumachen. Ab dem 5. Mai lässt sich die Steuererklärung telefonisch einreichen, ab dem 1. Juni in der Behörde vor Ort. Termine unter 901-22 33 44 oder 915-53 00 71.