Einkommensteuer auf Mallorca: Absetzbarkeit von Miete, Hypothek und Kita-Kosten

In diesem Jahr gibt es mehr Möglichkeiten als sonst, bei der Einkommensteuer Abschreibungen zu beantragen. Entlastungen sind auch für Mieten und Hypotheken vorgesehen

Kein Spaß, aber notwenig: Die Einkommensteuererklärung.

Kein Spaß, aber notwenig: Die Einkommensteuererklärung. / GESTHA

Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Die Balearen-Regierung erlaubt sich wenige Wochen vor den Wahlen noch ein paar kleine Steuergeschenke, um die Wähler daran zu erinnern, wie gut sie es mit der Linkskoalition haben. Die Änderungen betreffen die gerade gestartete Frist für die Einkommensteuererklärung für 2022 – auf Spanisch IRPF. So wurde zum einen die Verdienstobergrenze für Steuerabzüge erhöht.

So können Eheleute bei einer gemeinsamen Steuererklärung bis zu 52.800 Euro verdienen, um dafür in Frage zu kommen. Einzelpersonen werden bis zu einem Jahreseinkommen von 33.000 Euro berücksichtigt. Zudem wurde die Obergrenze für Steuerabzüge um zehn Prozent erhöht. Zum anderen wurden neue Abzugsmöglichkeiten eingeführt, und zwar in den Bereichen Wohnen, Familien und Spenden.

Diese Abzüge gibt es bei Mieten und Hypotheken

Immobilienbesitzer mit variablen Zinssätzen auf ihrer Hypothek können bis zu 250 Euro absetzen. Junge Leute bis 36, Personen mit Behinderung und Großfamilien (ab drei Kindern) können bis zu 440 Euro auf ihre Jahresmiete anrechnen lassen. Renovierungen in Sachen Nachhaltigkeit werden mit bis zu 50 Prozent der Investitionssumme (bis 10.000 Euro) abgesetzt.

Diese Absetzbarkeit gibt es für Familien

Bis zu 660 Euro können Eltern absetzen, die ihre Kinder in die Kita oder in den Schulspeisesaal schicken. Bei den Kosten für Schulbücher können bis zu 220 Euro pro Kind abgesetzt werden. Und bis zu 1.650 Euro Absetbarkeit gibt es, wenn ein Kind außerhalb von Mallorca studiert.

Diese Absetzbarkeit gibt es für Spenden und Investitionen

In einem dritten Bereich gibt es unter anderem Absetzungsmöglichkeiten für Ukraine-Spenden (bis zu 150 Euro), Menschen mit Behinderung (bis zu 165 Euro) oder für Investments in Start-Ups (bis zu 6.600 Euro). Bis zu 13.200 Euro können für Investitionen in Forschungszentren und Universitäten abgesetzt werden. Bis zu 660 Euro sind für Spenden in den Bereichen Sport, Kultur oder Wissenschaft absetzbar.

Das ist bei der Stuererklärung zu beachten

Wer seine Einkommensteuererklärung am Rechner macht, sollte beachten, dass die möglichen Abzüge nicht automatisch einberechnet werden. Stattdessen muss man im so genannten borrador die Seite mit den möglichen Absetzungen aufrufen und die zutreffenden Punkte einzeln beantragen. Die Frist für die Einreichung der Erklärung geht noch bis zum 30. Juni. Die telefonische Einreichung ist ab dem 3. Mai möglich. Persönliche Termine mit Mitarbeitern des Finanzamtes gibt es dann ab 25. Mai. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der balearischen Steuerbehörde.

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